folgende Geschichte:
X hat von Y Ware geordert und überweist deshalb auf das Konto welches Y angibt den entsprechenden Geldbetrag. Y liefert aber die Ware nicht und ist auch nicht erreichbar. Y hat also jetzt das Geld von X, ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.
Meine Frage nun: Wie nennt man diesen Tatbestand in rechtlichem Sinne korrekt ?
also meines bescheidenen Wissens ist das zunächst mal kein Tatbestand, sondern eine Vertragsverletzung.
Hier kommt es jetzt erstmal an wer die Vertragsparteien sind, und je nachdem gelten dann verschiedene Rechten/Pflichten für beide Parteien. Z.B. das HGB (Handelsgesetzbuch) oder das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Wenn man das weiß, dann kann man weiter gehen und sehen was als nächstes gemacht werden muß.
Hier kommt es jetzt erstmal an wer die Vertragsparteien sind,
und je nachdem gelten dann verschiedene Rechten/Pflichten für
beide Parteien. Z.B. das HGB (Handelsgesetzbuch) oder das BGB
(Bürgerliches Gesetzbuch).
Es handelt sich eigentlich um zwei Privatpersonen (also X und Y), allerdings ist das Konto auf welches das Geld ging ein Firmenkonto (von einer anderen Person). Es war eine Internet-Versteigerung.
hi
Ich würde es schlicht Betrug nennen.
Nachdem wir mal so einen Fall hatten (ging immer um relativ kleine Beträge, aber bei vielen Leuten) wurde Anzeige gegen den Anbieter der Ware und den Kontoinhaber erstattet. (Kontoinhaber kann immer recht einfach ermittelt werden *g*) Die Polizei nahm die Ermittlungen auf, z. Z. hat der Guten Mann die Staatsanwaltschaft am Hals.
Die Anzeige haben wir an die Polizeidirektion gesandt, in deren Einzugsbereich die Bank steht…
ich hatte auch mal so ein Problem mit einem jemanden der die Lieferung „vergessen“ hatte.
Nachdem ich aber die Telefonnummer raus hatte, habe ich mal bei ihm angerufen. Ein persönliches Gespräch kann wunder wirken!
Ich nehme mal an das du das ganze über ebay abgewickelt hast.
Wenn dem so ist, kannst du eventuell über ebay etwas erreichen. Dort bekommst du dann zumindestens einen Teil vom Kaufpreis erstattet ab ein bestimmten Summe.
Falls das alles nichts hilft/bringt kannst du gegen deinen Vertragspartner natürlich Anzeige erstatten wie das mein Vorredner bereits erklärt hat.
Ein Mahnbescheid ist vielleicht auch net verkehrt.
ja, wenn die Person/en erreichbar wären… unter Telefonnummern und E-Mail ist niemand erreichbar.
Es war nicht eBay, sondern eine andere Auktion, Hilfe wurde angeboten, hat aber nichts gebracht. Das ganze ist jetzt auch schon 7 Monate her…
Anzeige habe ich natürlich erstattet, das Verfahren wurde aber eingestellt. Nachdem ich Beschwerde eingelegt hatte, wurde es zwar wieder aufgenommen, aber heute bekam ich den Brief von der Staatsanwaltschaft, daß das Verfahren erneut eingestellt wurde. Die Begründung ist lächerlich… Es hört sich so an, als ob das Verfahren eingestellt wurde, weil nicht die richtige Anklage erhoben wurde.
Und deshalb suche ich jetzt nach dem richtigen Begriff…
Nachdem wir mal so einen Fall hatten (ging immer um relativ
kleine Beträge, aber bei vielen Leuten) wurde Anzeige gegen
den Anbieter der Ware und den Kontoinhaber erstattet.
schon mal Erfolg mit so einer Anzeige gehabt ? Oder läuft das ganze noch…
Also ich denke für dich kommen folgende §§ aus dem BGB in Frage.
Als erstes brauchst du eine Anspruchsgrundlage. Diese ist in diesem Fall der Vertrag über die Bezahlung und Lieferung der Ware. §433
Da dein Vertragspartner seine Leistung nicht erbracht hat (Lieferung der Ware) mußt du Ihn in Verzug setzen. §284 (1)
Dies geschieht durch eine Mahnung, oder wenn es einen festen Termin für die Lieferung gab (was wohl nicht der Fall sein wird) nach diesem Zeitpunkt. §284 (2)
Mit dieser Mahnung (Mahnbescheid) hast du dann einen Vollstreckbaren Titel mit dem du versuchen kannst an dein Geld zu kommen.
Hinweis: Ich habe das nie in der Praxis probiert und bin mir auch nicht 100% sicher ob das genau stimmt. Aber wenn etwas falsch ist, wird mich bestimmt schon jemand korregieren.
Viele Grüße
Michael
PS: Wichtig ist, das du ein Beleg über deine Leistung hast (Barzahlung).
Hi Micha
Ja, wir hatten.
das Geld ist in der Zwischenzeit wieder da. Nachdem der Gute über 50 Leute beschissen hat, bzw wollte, hat da einer die Initiative ergriffen, und es kam zu einer „konzertierten Aktion“…
Du kannst bei der Bank, an die die Überweisung ging, mal nachfragen, ob diese Person dort bekannt ist. Die werden dir zwar nicht die Info geben, aber sie können dir sagen, ob sie den Überhaupt kennen, und du kannst damit den Behörden in den Hintern treten. (Text in der Anzeige war : „Herr oder Frau XY sind der Bank sonstwo bekannt lt telefonischer Auskunft von Frau ZZZ“) Für eine Rücküberweisung seitens der Bank dürfte es (nach 7 Monaten) zu spät sein.
Du kannst auch mal versuchen, rauszukriegen, ob andere Personen ebenfalls von dem Mann beschissen worden sind, und mit denen gemeinsam was machen (10 Anzeigen auf einmal können Wunder wirken).
Wenns um ne Größere Summe geht, könnte sich auch ein Anwalt rentieren… bei uns warens halt 22 DM…
das ist aber die Masche dieser leute. Sie rechnen damit, das dieses Vergehen einfach nicht angezeigt wird.
Ach ja, die Sache liegt noch bei der Staatsanwaltschaft… da scheinen die etwas intressierter zu sein als die, mit der Du dich Rumschlägst.
Da dein Vertragspartner seine Leistung nicht erbracht hat
(Lieferung der Ware) mußt du Ihn in Verzug setzen. §284 (1)
hab ich, an den ‚Lieferanten‘ per Mail, telefonisch war er nicht erreichbar und an den Kontoinhaber per Fax und Telefon (Mitarbeiter war dran, Rückruf erfolgte nicht, also zweites Fax)
Eine Frist wurde gesetzt.
Wichtig ist, das du ein Beleg über deine Leistung hast (Barzahlung)
Es war ja eine Überweisung, da liegt mir natürlich sowohl der Beleg als auch der Kontoauszug vor… Geld ist auch auf das besagte Konto eingegangen (lt. dortige Bank)
bei meinem Fall sind es auch einige Personen… Ich hatte auch mit einigen Kontakt aufgenommen, aber keine Antwort erhalten.
Ich hatte gleich zu Beginn (also im März) bei der Bank angefragt, ob das Geld denn auf dem besagten Konto eingegangen sei, was mir bestätigt wurde. Dies habe ich in der Anzeige auch erwähnt.
Für eine Rücküberweisung seitens der Bank dürfte es
(nach 7 Monaten) zu spät sein.
Rücküberweisung geht gar nicht (wenn ich das gleiche meine wie Du), das geht nur, wenn von meinem Konto abgebucht wird, nicht wenn ich eine Überweisung tätige.
Wenns um ne Größere Summe geht, könnte sich auch ein Anwalt
rentieren… bei uns warens halt 22 DM…