Hallo!
Folgende Frage:
Herr X möchte sich aus der Arbeitslosigkeit selbständig machen. Er ist seit 3 Monaten arbeitslos und müsste nun eigentlich starten, mit dem Arbeitsamt war das so besprochen.
Herr X hat aber die Formalitäten noch nicht auf die Reihe bekommen (Business-Plan ist noch nicht fertig etc.) und es wäre außerdem günstiger, das Geschäft erst 3 Monate später zu starten (erfahrungsgemäßig wird die von ihm angebotene Dienstleistung von Weihnachten bis Februar nicht so sehr benötigt, erst im März geht es wieder richtig los). Außerdem hat er privat noch einiges dringendes zu erledigen 
Also, wie kann er es nun schaffen, das Arbeitsamt zu überzeugen, ihm noch etwas Ausschub zu gewähren mit dem Selbständig machen?
LG, Brilli
Hallo Ama,
wo ist das Problem? Efüllt Herr X. die Vorraussetzungen für die Gewährung eines Existensgründungszuschusses auch noch in 3 Monaten?
LG
Almut
Hi!
Ja, auch 3 Monate später ändert sich nichts und es gibt dann genau so den Zuschuss, nur dass das Arbeitsamt dann 3 Monate länger Arbeitslosengeld zahlen muss und das will es sicherlich verhindern.
Oder meinst Du, das Arbeitsamt würde sich darauf einlassen?
LG
Hallo!
Oder meinst Du, das Arbeitsamt würde sich darauf einlassen?
Das Arbeitsamt kann niemanden in die Selbständigkeit zwingen und kann deshalb auch keinen Zeitpunkt für den Beginn einer Selbständigkeit festlegen.
Es gehört zum Geschäftsplan, sich über eine Markteintrittsstrategie Gedanken zu machen. Dazu gehört etwa bei einem saisonabhängigen Unternehmen auch der geeignete Zeitpunkt des Starts.
Gruß
Wolfgang
1 „Gefällt mir“
Hallo Wolfgang,
danke, das war auch der Hintergrund meiner Frage…
LG
Almut