Wie Notebookkauf buchhalterisch verrechnen?

Hallo, ich hoffe ihr könnt mir helfen…
Ich habe einen Bekannten, der Kaufmann ist. Er hat eine Firma und haftet mit seinem Privaten Vermögen. Er schuldet mir noch mehrere tausend Euro für geleistete Arbeit, kann sie aber nur 300 Euro-weise abzahlen. Ich brauche ein Notebook (Sony ca. 2500 Euro) und kam auf die Idee er könnte mir ein Notebook über seine Firma auf Raten kaufen. Wie ich feststellen muss gibt es aber keine Ratenkäufe an Firmen. Ich habe jedenfalls keinen gefunden. Ich meinte dann zu ihm:
„Frag doch bitte einfach mit Deinem Namen an. Das macht bei Dir doch auch keinen Unterschied, da Du keine GmbH oder AG hast.“
Als Antwort bekam ich:
„Es stellt sich dann natürlich die Frage, wie ich dieses buchhalterisch verrechnen soll. Wenn es eine Privatentnahme ist, müsste ich entsprechend ca. 30 % Steuern darauf zahlen.“
Nun verstehe ich das nicht ganz. Kann er nicht als Privatmann das Notebook über Raten kaufen, es aber buchhalterisch als Firmenausgaben deklarieren? Es soll ja eine „Bezahlung“ meiner Leistung sein.
Oder bedeutet das, daß ich ihm noch die 30% steuern extra zahlen muss?
Kann mir jemand helfen und verraten wie man das buchhalterisch am besten macht in unserer Situation?

Mit freundlichen Grüssen Ron

Hi Du,

na da bist Du aber in ner verzwickten Lage. Das Problem ist einfach die Bilanzierung.
Er kann es sicher auf den Namen seiner Firma kaufen. Das Problem daran ist nur, dass es dann auch Eigentum der Firma ist. Er wird es dann als Aktivposten bilanzieren.
Was Du nun machen könntest, er könnte das Notebook kaufen. Auch bei sich bilanziern (fürs erste) Und dann an Dich weiterverkaufen. Den Kauf muss er einfach als Kauf von Büro und Geschäftsausstattung buchen (BGA)
Also:
BGA an Bank oder Kasse (je nach dem wie er zahlt)
Den Verkauf (wenn er ohne Gewinn oder Verlust das Notebook weiterreicht) tätigt er dann fast genauso. Bank an BGA. Also der Buchungssatz andersherum. Nach dem da kein Geld fließt, da Du schon was geleistet hast, wird es dann sicher über Verbindlichkeiten laufen. Das heißt:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (VLL) an BGA. Weil theoretisch müsste er Deine Leistung als VLL eingestellt haben, wenn er richtig bucht. Unter dem Strich wird dann beides weniger. Er hat nicht mehr den Laptop bilanziert und die Schulden die er Dir gegenüber hat, werden auch weniger.
Buchungstechnisch würde ich das so lösen. Steuerrechtlich bin ich mir persönlich nicht sicher ob das so einwandfrei geht. Dafür bin ich leider nicht qualifiziert genug… ,-) viel Glück

Leasing!
Lieber Ron!
Vielleicht ist Leasing die Lösung. Seine Frau kauft den Laptop als Privatperson auf Raten und verkauft ihn an die Firma Deines Freundes weiter. Mit ihr kann Dein Freund beliebige Zahlungskonditionen aushandeln, auch Ratenzahlung. Die Firma verkauft dann den Laptop an Dich zur Tilgung ihrer Schulden.
Eine Lösung wär’s, wenn ich Euer Problem richtig verstanden habe, bloss ob das rechtlich ganz sauber ist, kann ich Dir nicht sagen …
Gruss
Berchthold