Wie oft darf der erlaubte Hund bellen?

Mal angenommen jemand vermietet in seinem Einfamilienhaus die Einliegerwohnung. Die Mieterin gibt an, sie ziehe mit einem kleinen Terrier ein. Dieser wird auch im Mietvertrag festgehalten. Der Hund ist angeblich ganz lieb, bleibt den ganzen Tag ruhig im Körbchen liegen.

Mittlerweile hat die Mieterin 2 Terrier. Diese verstehen sich nicht. Der ein oder andere, manchmal beide, werden alleine gelassen. Die Hunde bellen und jaulen den ganzen Tag. Der Vermieter hat sein Büro über der Wohnung, kann seine Arbeit nicht ausüben.

Vermieter und Mieterin haben schon mehrmals darüber gesprochen. Die Mieterin hat einen Hundetrainer engagiert etc. Es hilft nichts, der Hund bellt und bellt. Es ist (noch) kein Streit entflammt. Die Toleranzgrenze des Vermieters schmilzt jedoch täglich.

Was tun? Kann man den Hund verbieten, wenn keine Abhilfe seitens der Mieterin geschaffen wird?

Hallo.

Auch eine bereits erteilte Zusage kann widerrufen werden, wenn erhebliche Gründe hierfür vorliegen. Wenn von einem auf zwei Hunde erhöht worden ist und das Kläffen den ganzen Tag die Ohren belastet, dann sollte man über den Widerruf einer Genehmigung nachdenken und das dem Mieter auch mitteilen, dass zwischenzeitlich eine Belästigung eingetreten ist.

Der Vermieter dürfte hier in einer guten Position sein, wenn es sich - wie hier um eine Einliegerwohnung mit dem erleichterten Kündigungsrecht handelt. Das aber nur am Rande.