Wie oft darf ich in der Probezeit geblitzt werden?

Vor 2 Wochen wurde ich jetzt schon zum 3. mal geblitzt… Ich hab meinen Führerschein jetzt seit gut einem Jahr. Verlängert sich jetzt meine Probezeit? ich bin immer nur so 15 zu schnell gefahren

Ja, das heißt es.
Und die Grenze ist sogar 20 km/h.

Erst ab 21 km/h ist die nächste Stufe.

Es geht um Verstöße der Gruppe A (Tempo), da reicht einer aus, wenn es dafür mind. 40 € Bußgeld gibt.
Und das gibt’s bei > 21 km/h innerorts.

Oder bei 2 Verstößen aus der Gruppe B. Z.B. „Handy am Steuer“- ist zwar teurer, führt aber allein noch nicht zur verlängerten Probezeit.

Aber wie schon richtig ausgeführt, die Behörde kann auch bei einer Häufung an „Kleinkram“ auf einen grundsätzliche Uneignung des Fahrers schließen und ihm die Fahrerlaubnis entziehen.
Hat aber nichts mit dem Führerschein auf Probe direkt zu tun. Das gilt immer.

MfG
duck313

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Hallo

Unabhängig davon, ob wiederholte Verstösse gegen das Tempolimit zu Problemen mit der Probezeit führen oder nicht, warum fährst Du denn immer zu schnell?

Tempolimits gelten grundsätzlich immer und für alle. Und haben in aller Regel auch eine Daseinsberechtigung, auch wenn Du das allenfalls nicht einsiehst. Du tust gut daran, Dich daran zu halten. Wenn Du zu schnell fährst, kommst Du nicht wesentlich schneller an. Hast aber erheblich mehr Stress, musst Dich erheblich besser konzentrieren und besser aufpassen, was andere machen etc., hast erheblich mehr Risiko für Bussen, evt. auch Ausweisentzug und im Fall eines Unfalls erheblich grösseres Risiko für Verletzungen bei Dir selber und den ‚Gegnern‘. Das ist die wenigen Minuten, die Du evt. rausholen kannst, schlicht nicht wert.

Ein aktuelles Beispiel, was bei ‚nur‘ 20km/h mehr als erlaubt auf der Autobahn anrichten kann:

Ich persönlich hatte in der Vergangenheit auch schon mit der Rennleitung zu tun und musste auch schon auf die Ersatzbank (aka Ausweisentzug). Zwar nicht wegen Tempo, dafür u.a. wegen zuwenig Abstand. Hat mich auch viel Geld gekostet. Und im Rückblick weiss ich jetzt, dass es sich definitiv nicht gelohnt hat, wie ich damals gefahren bin. Heute fahre ich meistens viel entspannter, nutze das Tempolimit nicht immer bis zur Schmerzgrenze aus. Kostet weniger und fühlt sich auch viel besser an.

Daher empfehle ich Dir, Deine Einstellung zu ändern. Fahre korrekt und vernünftig, dann brauchst Du viel seltener Angst vor Radarkästen, Kontrollen etc. zu haben.

CU
Peter

Ich suche den Inhalt der Antwort der sich mit der Frage befasst.
Sollte man nicht trotz aller vielleicht berechtigten Belehrungen auch wenigstens darauf eingehen?

Gruß Crack

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Hallo,

ich möchte Dich nicht als Autofahrer erleben, wenn Deine Pribezeit abgelaufen ist.

Gruß, Paran

Ich denke schon, aber es kann sein, dass du bei mehrmaligem Blitzen ein verkehrspsychologisches Seminar besuchen musst. Fahr einfach vernünftig, dann musst du keine Bedenken haben…

mal ganz langsam, mehrmals geblitzt worden, das kann durchaus zum Führerscheinentzug führen. Man ist charakterlich ungeeignet ein Fahrzeug zu führen. Selbst häufiges Falschparken mit OWI kann dazu führen.

Hallo MJLiebe,

wenn du noch nicht mal in der Lage bist , dein Auto so zu zügeln, das du deine Geschwindigkeit im Griff hast, würde ich dein Führerschein doch lieber freiwillig wieder abgeben.

Weil, wenn du soooo weiter Fährst, bist du ihn sowieso bald los.

Gruß
Mücke .

Mittlerweile sind es 60€.

Grundsätzlich gilt darüber hinaus: Verwarnungsgelder werden nicht gespeichert. Es muss also schon jemandem auffallen das sich Verstöße häufen, z.B. dann wenn man sich in kurzen Abständen mehrfach immer im selben Kreis blitzen lässt.

Gruß Crack

Das heißt es ist egal wie oft ich geblitzt werde ich darf nur nicht schneller als 19km/h zu schnell fahren?

Es zählt zwar zur Kategorie A, allerdings verlängert sich die Probezeit erst, wenn du mehr als 20 km/h zu schell gefahren bist.

Du „darfst“ so oft geblitzt werden bis der Lappen weg ist.
Irrtum Crack: In unserer Stadt werden Verwarnungen gesammelt. Z.B. geht es nach 30 mal Falschparken in 6 Monaten für 10 Euro ab zum Depperltest, bei Nichtbestehen ist man Fußgänger.

Das kann man dann sicher auch irgendwo nachlesen?
Hat Eure Stadt dafür ein Punkte- oder Vormerksystem ähnlich wie in Flensburg eingerichtet oder wie wird das gespeichert? Wie ist das mit dem Datenschutz geregelt, an das KBA Flensburg werden hohe Anforderungen gestellt, sind die auch hier erfüllt? Welche Stadt ist das denn, würde mich mal interessieren?
Woher kommen die festen Größen 30x in 6 Monaten für Parkverstöße ab 10€ und dann ab zur MPU? Ich dachte immer die Anordnung einer MPU sei eine Einzelfallentscheidung und erfolgt nicht nach festgelegten Regeln wie hier? Das müsste man dann ja auch irgendwo nachlesen können? Vielleicht gibt es dann auch eine eigene FeV und ein StVG?

Gruß Crack

Nachzulesen in der Tagespresse (google).
Wer regelmäßig Knöllchen sammelt, ist charakterlich nicht geeignet zum Führen eines Kfz. und darf die MPU machen um den Gegenbeweis anzutreten. In diesem Fall hat die betreffende Person auch die Meinung des crack vertreten und ist nicht zur MPU erschienen. Da war und ist der Lappen weg bis zur Vorlage einer positiven MPU.
Ebenso machen Polizeibeamte der Führerscheinstelle Mitteilungen über bestimmte Auffälligkeiten wie z.B. stark alkoholisierte Fußgänger, einen Joint in der Öffentlichkeit geraucht etc. - schon liegt die Einladung zur MPU im Briefkasten.
Den Datenschutz kannste knicken.

Na toll.
Ich soll mir jetzt ohne einen Anhaltspunkt zu haben um welche Stadt, welche Gemeinde, welchen Kreis, welche Region, welches Land oder welchen Zeitrahmen es sich handelt die Fakten zu einer aufgestellten Behauptung zusammen suchen? Was, wenn es die überhaupt nicht gibt wie ich annehme?
Sollte es nicht eher so sein das man seine Behauptung selbst nachweist anstatt ausgerechnet denjenigen der die Aussage bezweifelt zum Suchen aufzufordern?

Das ist richtig und wird auch nicht angezweifelt.
Was nicht stimmt ist das es grundsätzlich eine MPU-Anordnung gibt sobald eine bestimmte Anzahl von Parkverstößen [30 mal in 6 Monaten für 10 Euro] erreicht wird wie eingangs behauptet, dafür hätte ich gern den Nachweis oder wenigstens die Stadt genannt in der das Ganze so praktiziert werden soll.

Damit handeln sie ja auch gesetzeskonform, siehe §2 StVG Abs.12.
Dann gibt es allerdings keine Einladung zur MPU sondern zu einem ärztlichen Gutachten - das ist ein Unterschied.

Was das jetzt aber alles mit meiner Bitte um Nachweis für die angebliche MPU-Anordnung nach 30 Parkverstößen zu tun haben soll erschließt sich mir nicht.

Gruß Crack

Hey,

das Rechtliche wurde ja nun geklärt, da möchte ich nochmal eine „Belehrung“ nachlegen.
Hoffe, man verzeiht mir.

Ich bin regelmäßig mit dem Auto in der Stadt unterwegs.
Allein in den letzten drei Monaten musste ich drei Vollbremsungen hinlegen…
Zweimal hätte es um Zentimeter Blechschäden gegeben, weil andere Verkehrteilnehmer unvermittelt aus Einfahrten auf die Straße rauschten, einmal habe ich den Kopf eines Jungen im frühen Oberschulalter um nicht ganz einen halben Meter verfehlt zu überfahren, der als Radler unterwegs war, plötzlich neben die Pedale trat und vom Rad auf die Fahrbahn direkt vor mein Auto fiel.
Ich habe im letzten Fall etwa ne halbe Stunde am Straßenrand geparkt, bis der Schock abgeflaut war und meine Hände nicht mehr wie Espenlaub gezittert hatten; der Junge war zwar erschrocken, ist dann aber unverletzt weitergeradelt und war sicherlich schon mitten im Unterricht vom Schulstoff absorbiert, eh ich mich im Stande fühlte, wieder weiter zu fahren.
Und ich denke, ich bin nicht besonders dünn besaitet, nein, wenn Du mich kennen würdest, würdest Du das nicht denken…

Was ich damit sagen will, wenn ich in diesen Situationen 15 km/h schneller gewesen wäre, hätte man mir das wahrscheinlich nicht nachweisen können, aber in zwei Fällen hätte es ne Menge Ärger nach sich gezogen, in einem Fall hätte ich damit leben müssen, ein Kind totgefahren zu haben, was durch mein Verhalten vermeidbar gewesen wäre.

Ich weiß, dass gerade junge Fahrer sich das Risiko nicht bewußt machen und denken, alles unter Kontrolle zu haben. Das ging mir auch so. Mit den Jahren merkt und akzeptiert man meist, das dem nicht so ist - vieles ist dann einfach glücklich gelaufen oder auch nicht.

Ich wünsche Dir, dass Du nie in solche Situationen kommst, egal ob als Fußgänger, Rad- oder eben Autofahrer, aber frage Dich selbst, wie es aussehen würde, wenn doch etwas passiert und Du Dich - Dein Leben lang- fragen musst, ob Du genug getan hast, um das zu vermeiden…

So, genug, ich weiß, is uncool. Viel Glück.

Grüße,
Grünblatt

Warum sollte man das antworten, was der Fragesteller möglicherweise hören/lesen möchte, wenn das doch schlicht nicht sinnvoll ist? Das ist IMHO nicht zielführend. Der Fragesteller sollte viel eher zum Nachdenken angeregt werden. Dazu, seine Einstellung zu ändern.

Ein anderer Aspekt ist, dass ich zugegebenermassen nicht im Detail weiss, welche Szenarien in Deutschland bei Fahranfängern in der Probezeit alles einen Ausweisentzug nach sich ziehen (können).

CU
Peter

Hier noch 2 aktuelle Urteile:

VG Regensburg, Az.: RO 8 K 14, 16/24

… wenn ein hoher Blutalkoholwert von 1,6 Promille und mehr vorliegt, sieht die Justiz einen sicheren Beleg dafür, daß die betreffende Person an einer „dauerhaften ausgeprägten Alkoholproblematik leidet“… Anm.: Und nicht nur die Justiz.

VG Neustadt vom 16.6.2015 (1 L 442/15. NW)

§§ 11 Abs. 6, Abs. 8, 13 S, 1 FeV; § 3 Abs. 1 StVG

Ist die Fahrerlaubnis wegen eines Alkoholdelikts entzogen und nachfolgend wiedererteilt worden, weil der Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen einer medizinisch psychologischen Untersuchung glaubhaft machen konnte, dass er künftig nur noch kontrolliert Alkohol trinkt (anlassbezogen und bis zu einer bestimmten Höchstmenge), sind erneut Zweifel an seiner Fahreignung gerechtfertigt, wenn er rund drei Jahre später mit einer Atemalkoholkonzentration von von 1,79 Promille orientierungslos zu Fuß auf einer Autobahn in Schlangenlinien laufend von der Polizei aufgegriffen wird. Die Fahrerlaubnisbehörde darf diese Zweifel, ob der Betroffene in den früheren mißbräuchlichen Alkoholkonsum zurück gefallen ist, durch erneute Anordnung eines medizinisch psychatrischen Gutachtens klären.

Fazit: Egal, womit man auffällt, am Ende der Reise steht immer die MPU.

Ich kann der Frage nicht entnehmen das Ratschläge gesucht werden wie man zu fahren hat um nicht mehr geblitzt zu werden, dafür ist es ja auch zu spät. Stattdessen wird danach gefragt mit welchen Folgen nun zu rechnen ist, darauf gehst Du aber nicht ein - deshalb meine Kritik weil die Antwort an der Frage vorbei geht.

Wenn jemand fragen würde wie er am besten ein Porträt malen kann würdest Du doch auch nicht antworten: Kauf Dir einen Fotoapparat, oder?

Gruß Crack

Was hat denn die Anordnung einer MPU nach einer Trunkenheitsfahrt mit dieser Frage zu tun?

Gruß Crack