Wir haben einen Kachelofen, der mitsamt des Kamins ordnungsgemäß vom Schornsteinfeger abgenommen und zum Betrieb freigegeben wurde. Betrieben wird er ausschließlich mit Holz (Eiche / Buche), das trocken und im Schnitt 2 Jahre gelagert wurde. Meine direkte Nachbarin meint nun, ich dürfe den Ofen nicht permanent zum heizen benutzen. Da ich ja noch eine Zentralheizung hätte dürfe ich den Ofen nur in seltenen Fällen ergänzend heizen. Primär müsse ich unsere Gasheizung beanspruchen. Sie fühle sich auf ihrem Grundstück durch den Geruch von verbrennendem Holz belästigt (kein Qualm!). Hielte ich nicht mich daran, könne sie mir die Betriebsstunden vorschreiben, ggf. den Betrieb untersagen lassen.
Papiertiger, oder nicht? Wer hat oder hatte ein ähnliches Problem und kann mir aus Erfahrung was dazu sagen?
Danke.
Meine persönliche Meinung, keine juristische Äußerung! Die soll sich nicht so anstellen.
Aufgrund meiner Lage des Hauses habe ich hier kaum Probleme in der Nachbarschaft zu bekommen. Ob die tatsächlich was gegen Dich unternehmen kann, mußt mit einem erfahrenen Anwalt klären. Vorab kannst Dich aber mal bei folg. url informieren.
http://www.nachbarschaftsstreit.de
http://www.nachbarrechtsgesetze.de
http://home.t-online.de/home/RAHilpuesch/vor.htm
Einen Seitenblick solltest auf das BImSchG haben. Was das ist? Nun das Bundesimmissionsschutzgesetz (tolles Wort).
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Hallo Salto,
für den Betrieb des Kachelofens sind keine max.
Betriebsstunden vorgeschrieben!
Diese gibt es nur für den Betrieb von offenen
Kaminen.
siehe auch folgendes Urteil:
http://www.complex.de/djn/nachrichten/rechtsprechung…
Gruß Kay
Hallo,
was konkret die Gerichte sagen,kann Dir ein Anderer besser sagen.Mir fällt dazu nur ein,daß hier in Bayern es gang und gäbe ist,täglich den Kachelofen zu befeuern,es ist oft die Hauptheizart.
Kann mir nicht vorstellen,daß es da gegenteilige Urteile gint,das würde ja dann jeden dritten hier betreffen.
Mina