Hallo,
wie oft darf ein Laptop vom Verkäufer repariert werden, wenn verschiedene Mängel innerhalb der Garantiezeit vorliegen?
Bei ein und denselben Fehler darf der Käufer nach dem zweiten erfolglosen Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten? Wie sieht es aus, wenn nach der zweiten erfolgreichen Reparatur ein neuer Mangel auftritt? Darf der neue Mangel wiederum mehrmals repariert werden, oder sieht der Gesetzgeber eine Grenze vor?
GRundsätzlich besteht ein zweimaligen Nachbesserungsrecht. Das ergibt sich aus § 440 BGB. Nach den Umständen des Falls kann daas Nachbesserungsrecht auch öfters bestehen, beispielsweise dann, wenn es sich um ein besonders kompliziertes technisches Gerät handelt.
Bei einem Laptop, der nach dem zweiten Nachbesserungsversuch noch den gleichen Fehler aufweist wird ein Rücktrittsrecht bestehen. Wenn ein neuer Mangel auftritt, der mit dem zuvor behobenen Mangel nicht in Relation steht wird hier grundsätzlich ein neues Nachbesserungsrecht bestehen, es sei denn dass Mängel so gehäuft auftreten, dass daas Gerät insgesamt als untauglich angesehen werden kann.
Bei einem Laptop, der nach dem zweiten Nachbesserungsversuch
noch den gleichen Fehler aufweist wird ein Rücktrittsrecht
bestehen.
sollte man nicht erst mal feststellen, ob es sich überhaupt um einen SACHMANGEL handelt? Nicht alles, was innerhalb einer Garantiezeit (?) kaputt geht, ist auch ein Sachmangel. Und nicht jede Garantie (gibt es überhaupt eine?) beinhaltet ein Rücktrittsrecht.
Also: um was für einen Defekt geht es und wann ist er aufgetreten?
Gruß
Otto_