Wie oft darf Vater Kind nach Trennung sehen?

Hallo,

der Mann trennt sich von der Freundin. Beide haben zusammen ein einjähriges Kind. Beide haben das Sorgerecht und der Mann hat die Vaterschaft anerkannt. Alle sind in Hessen wohnhaft (falls das Bundesland für die folgenden Fragen relevant ist!).

Die Ex-Freundin erlaubt dem Vater des Kindes, dieses jeden zweiten Samstag für zwei oder drei Stunden zu sehen. Ist das rechtens? Welche Rechte hat der Mann? Wie oft darf er seinen Sohn sehen? Gibts zu den Besuchsrechten und -zeiten irgendwelche festgechriebenen Regelungen? Können diese aufgrund irgendwelcher Dinge, Vorgefallenem, … variieren?

…???

Bitte klärt mich auf.

Vielen lieben Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Hallo,
kann dir zwar nicht persönlich weiterhelfen ,
habe aber einen guten Link falls hier nix geht http://www.vaeterrechte.de/index.php
gruß

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Gute Morgen,

also festgeschriebene Regeln gibt es da wohl nicht. Es ist aber immer wieder von Empfehlungen zu lesen, das die Besuche häufiger dafür aber kürzer ausfallen sollen.
Da es hier um das Wohl der Kinder bzw. des kindes geht, würde ich beim Anzeichen kleinster Schwierigkeiten in der Durchführung der Umgangsregelung ein gemeinsames (beide Elternteile) Beratungsgespräch beim Jugendamt suchen. Ich denke die haben genügend Erfahrung und können dort auch erfolgreich vermitteln und eine Lösung finden.

Liebe Grüße

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

es gibt nirgends eine festgeschriebene Regelung. Üblich (also von den Gerichten meist ausgeurteilt) ist, desto jünger das Kind ist, desto häufiger sieht es den nichtbetreuenden Elternteil, dafür aber nicht sooo lange.

Gerichte gehen meist davon aus, dass ein kleines Kind noch kein richtiges Langzeitgedächtnis hat und sonst wieder vergessen würde.

Häufig wird bei einem einjährigen Kind zweimal die Woche zwei Stunden von den Gerichten „genehmigt“.

Hat der Vater bis zur Trennung das Kind überwiegend betreut und reagiert er schnell auf „Entfremdungsversuche“ (müssen hier noch keine sein), kann es durchaus sein, dass das Gericht auch bei einem Kleinkind schon Übernachtung befürwortet.

Es kommt viel auf darauf an, mit welchem Richter man(n) zu tun hat. Oft kennen andere Väter von diversen Vätergruppen in der Region wie man mit dem entsprechenden Richter umgeht. Diese wissen oft auch, ob es sich um ein engagiertes oder ein völlig überlastetes Jugendamt bzw. Jugendamtsmitarbeiter handelt. Nicht alle Jugendämter bzw. deren diverse Mitarbeiter arbeiten gut und nicht alle arbeiten schlecht.

Umgang alle vierzehn Tage wird oft für ältere Kinder durchgeführt, aber dann auf jeden Fall länger als zwei Stunden, meist zwei Tage hintereinander - wenn Kind alt genug, dann auch mit Übernachtung.

Es geht im Übrigen nicht (nur) um die Rechte des Vaters. Vorrangig sollten die Rechte des Kindes sein. Das Kind hat das Recht BEIDE Eltern zu erleben und zu lieben.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]