Hallo,
angenommen ein VM hat sich vorgenommen die Mieter zu ärgern und verlangt wöchentlichen zutritt.Darf er das ?
Es gibt im Einfamilienhaus einen Keller wo der VM noch Möbel aus seiner eigenen Wohnzeit lagert.Laut Mietvertrag darf er in dieses „Lager“ nach Terminabsprache.
Nun kündigt er aber an von diesem „Recht“ sehr oft gebrauch zu machen.Allein um zu nerven.Er muss jedes mal durch das ganze Haus gehen.
Er macht auch gar kein Geheimnis draus,dass er dies nur macht um zu nerven.
Wie oft müßen Mieter zutritt zu solchen Lagerräumen erlauben und welche „Anmeldefristen“ sind normal ?
Vielen Dank schonmal…
Hallo,
in diesem dargestellten Fall rate ich dringend dazu rechtliche Hilfe Anwalt/Mieterschutz in Anspruch zu nehmen.
Der Mieter muß idR keine wöchentlichen Besichtigungen durch den VM dulden, aber vor allem der Passus in dem Mietvertrag, der ihm den Zutritt ermöglicht, sollte dringend geprüft werden.
Gruß
Maja
Danke schonmal für die Antwort !
Kann man denn gegen so eine Vereinbarung nachträglich was machen ?
Hallo,
der VM hat -soweit ich das noch in Erinnerung habe- einmal jährlich das Recht, nach Terminvereinbarung das Haus/die Wohnung zu besichtigen, aber es muss immer eine Terminvereinbarung stattfinden.
Wenn im Vertrag steht „einmal wöchentlich“ und der VM geht einfach so einmal wöchentlich durchs Haus, dann ist das Hausfriedensbruch, auch wenn er Eigentümer ist. Dieser Passus ist meiner Meinung nach nicht rechtens, und somit von vorneherein nichtig, also kann man auch nachträglich was machen.
Viele VM meinen, sie können mit den Mietern alles machen, nur weil sie Eigentümer der Immobilien sind. Aber sie vergessen, dass die Mieter Besitzer der Immobilien sind, und somit eine im GG geschützte Privatsphäre haben.
Für genaue Gesetzestexte müsste man mal nachschlagen, aber auf jeden Fall den Mieterschutzbund und/oder Anwalt einschalten.
Hoffe, Dir geholfen zu haben.
Hallo
kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
Was könnte der VM denn machen (wollen) wenn ihm der Zutritt quasi „jede Woche“ versagt würde? Den Mieter verklagen?
Eine solche Verhaltensweise sollte man sich nicht bieten lassen.
Gruß
Hallo Grilldorado,
der VM hat -soweit ich das noch in Erinnerung habe- einmal
jährlich das Recht, nach Terminvereinbarung das Haus/die
Wohnung zu besichtigen,
wie Zeitlose geschrieben hatte, hat der Vermieter in dem Keller dieses Hauses noch ein Lager in dem sich noch dessen Möbel befinden. Somit hat der Zutritt nichts mit einer Besichtigung des Hauses zu tun. Daher gelten in diesem Fall wohl auch nicht die Regelungen zur Besichtigung.
Wenn im Vertrag steht „einmal wöchentlich“ und der VM geht
einfach so einmal wöchentlich durchs Haus, dann ist das
Hausfriedensbruch, auch wenn er Eigentümer ist.
Von Hausfriedensbruch kann wohl keine Rede sein, wenn der Mieter dem Vermieter Zutritt gewährt.
Hallo Zeitlose,
wie du geschrieben hast, darf der Vermieter nach Termin absprache in dieses Lager. Eine Absprache ist aber nicht nur eine einseitige Willenserklärung des Vermieters, sondern (wie der Name schon sagt) eine beidseitige Absprache zwischen dem Vermieter und dem Mieter.
Was hindert den Mieter also daran, nur solche Absprachen zu treffen die auch beiden passen? Wenn der Mieter nun mal nur dann Gelegenheit hat solche Termine zu vereinbaren die für den Vermieter ungünstig sind, hat der Vermieter nur die Möglichkeit zu diesen für ihn ungünstigen Terminen das Haus zu betreten, oder sich mit dem Mieter auf Termine zu einigen die für beide Parteien günstig sind.
Er macht auch gar kein Geheimnis draus,dass er dies nur macht um zu nerven.
Der Mieter hat also durchaus die Möglichkeit auch den Vermieter zu nerven , oder sich mit diesen auf Termine zu einigen die keinem von beide nerven.
Der Mieter sollte also noch mal in Ruhe mit dem Vermieter sprechen und ihm diese Situation und die Bedeutung einer Termin absprache genau erklären. Es könnte ja durchaus sein dass der Vermieter sich der Bedeutung des Wortes Absprache nicht so richtig bewusst ist.
Da ich in juristischen Dingen nur ein Laie bin, empfiehlt es sich aber im Zweifelsfall einen Anwalt aufzusuchen, bevor die Situation eskaliert.
Gruß Horst
Danke für die Antworten !
Der Vermieter hatte in kurzer Zeit schon 3x die Gelegenheit in den Keller zu gehen.Insgesamt war er allein in diesem Jahr schon an die 10 x im Haus.
Er Mißbraucht dieses Recht nur um zu nerven.
Ich geb ja sonst immer lieber nach um nerven zu schonen aber ich denke langsam reichts auch.
Danke nochmal !
Mal eine Frage: wie macht der Vermieter bisher die Absprachen?
Steht er einfach vor der Tür und sagt, dass er mal in den Keller muss?
Ruft er vorher an und kündigt sich an?
Wenn ich wüßte, dass es reine Schikane ist, würde ich ihm die kalte Schulter zeigen und dazu zwingen, alles schriftlich zu machen.
Einfach die Tür nicht aufmachen, wenn er unangekündigt ankommt. Telefonnummer entweder ändern und sie ihm nicht mitteilen.
Dann muss er halt einen Brief schreiben oder einen Zettel in den Kasten werfen.
Wenn mir bekannt ist, zu welchen Zeiten er arbeitet, würde ich ihm eben vorzugsweise Termine vorschlagen, zu denen er arbeiten muss. Zu anderer Zeit hat man dann eben keine Zeit.
Man darf sich dann ja auch mit der Beantwortung von Briefen zur Terminabsprache Zeit lassen, wo steht, dass man sofort reagieren muss.
Ausserdem würde ich ihm klarmachen, dass maximal 3-4 Besuche pro Jahr wohl ausreichen sollten. Er muss ja keine Sachen zwischenlagern, an die er täglich und dringend ran muss.
Eine solche Konstellation ist im übrigen äußerst ungünstig. Ich würde mich ja drauf einlassen, wenn mein Vermieter Räumlichkeiten nutzt, die er nicht durch meine Wohnung betreten muss, aber so wie dieser Fall liegt, hätte ich den Mietvertrag niemals unterschrieben.
Grüße
Holygrail
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Hallo
10 x bis dato? Staubt er die Sachen jedesmal ab oder was?
Wie schon geschrieben: soll er einen Termin vereinbaren und wenn ihr dann mal wieder Lust habt, gebt ihm einen.
Mehr als 1-2 x pro Jahr ist bestimmt nicht erforderlich.
Hi,
Die Aussage über nervige und extra unnötige Lagerbesuche könnten auch eine subjektive einseitige Auffassung des M sein…
weil dem M vorher nicht klar war wie nervig so was sein kann.
10 x bis dato? Staubt er die Sachen jedesmal ab oder was?
Ein Lager muß auch benutzt werden können. Nicht nur 2x mal im Jahr, es könnten sich zB verderbliche Dinge dort befinden…(Spekualtion etc.)
Komisch, für einen M wird dies immer als selbstverständlich vorausgesetzt. Nur der Eigentümer darf das nicht, oder was?
Wie schon geschrieben: soll er einen Termin vereinbaren und
wenn ihr dann mal wieder Lust habt, gebt ihm einen.
Wenn der M bisher nur einen Verdacht hatte, daß das Mietverhältnis belastet ist, wird mit dieser Vorgehensweise Gewissheit daraus.
Warum fragt der M den VM nicht mal, warum der VM öfter das Lager aufsuchen möchte? Vielleicht gibt es auch Kompromisse.
Wenn Schikane zurückkommt bleibt am Ende sowieso langfristig nur ein Auszug des M übrig, weil ein VM nie auszieht.
(Es bleibt dann nur die Frage offen wie teuer und für wen.)
Mehr als 1-2 x pro Jahr ist bestimmt nicht erforderlich.
s. o.
vlg MC
Das ist kein Lager im üblichen Sinne.Da stehen alte Möbel die schon mehrere Wasserrohrbrüche durgemacht haben.Aber ok steht mir nicht zu über die Brauchbarkeit zu Urteilen.
Der Keller wurde vorher ein ganzes Jahr nicht betreten ( ausser zum Wasseraufwischen nach den 2 Rohrbrüchen)
Erst jetzt nachdem die Mieter einer Nebenkostenabrechnung erfolgreich wiedersprochen haben gibts Terror.
Fristlose kündigung wegen Blödsinn wurde auch ausgesprochen usw
Der Besuch des Kellers ist jetzt eine neue schikane und das sagt der Vermieter auch.Er will die Mieter nun loswerden weil sie es gewagt haben Fehler in der Abrechnung zu bemängeln.
Erst seitdem Ärger will er ständig ins Haus.
Ich werd den gar nicht mehr reinlassen.Dann soll er mich halt Verklagen.
Es muss ja wohl auch einen Schutz geben wenn Vermieter so ein Recht mißbrauchen.
Klar bin ich auf der Suche nach was neuem aber das ist auch verschiedenen Gründen nicht so einfach.
Liebe Grüße
die Zeitlose ;0)
Einfach mal Nein sagen.
Hallo,
ungeachtet dessen was meine Vorredner geschrieben haben, einfach mal „Nein“ oder „Wir wollen das nicht“ oder „Noch einmal und dann nächstes Jahr im Frühjahr wieder“ sagen.
Christian
Genau so sollte man es machen. Angekündigte Schikane ist nicht zu dulden, und eine Klage wird deswegen wahrscheinlich nicht eingereicht…
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Hallo,
Ich werd den gar nicht mehr reinlassen.Dann soll er mich halt
Verklagen.
Und was, wenn er das macht und Du die Kosten dafür trägst? Und damit außerdem auch noch einen Grund für die Kündigung lieferst?
Klar bin ich auf der Suche nach was neuem aber das ist auch
verschiedenen Gründen nicht so einfach.
Dann halt mal lieber den Ball flach.
Gruß
loderunner (ianal)
Hi,
Das ist kein Lager im üblichen Sinne.Da stehen alte Möbel die
schon mehrere Wasserrohrbrüche durchgemacht haben.Aber ok steht
mir nicht zu über die Brauchbarkeit zu Urteilen.
Ganz genau, ungenehmigerter Zutritt wäre Hausfriedenbruch, und damit ein Straftatbestand. Ob dies auch ein Kündigungsgrund wäre könnte hier vielleicht die Rechtsgelehrten klarstellen.
Der Keller wurde vorher ein ganzes Jahr nicht betreten
Die Nutzung durch Objekte kann sich auch mal ändern, eine Rechenschaft braucht weder der M oder hier der VM zu erklären.
(
ausser zum Wasseraufwischen nach den 2 Rohrbrüchen)
Das sind soweiso Reparaturen. Bei Rohrbruch besteht sogar Zugang wegen Gefahr in Verzug, ggf. ohne Genehmigung oder Terminabsprache des M.
Erst jetzt nachdem die Mieter einer Nebenkostenabrechnung
erfolgreich wiedersprochen haben gibts Terror.
Ja, das ist in der Tat schade, daß der VM hier den Widerspruch als „Kriegserklärung“ aufgefasst hat. Professionelle VM begehen meist diesen Fehler nicht. Irren kann sich jeder mal, da ist nichts schlimmes daran dafür eine Entschuldigung auszusprechen und zu verbesseren.
Fristlose kündigung wegen Blödsinn wurde auch ausgesprochen
usw
Hmm, ob es wirklich Blödsinn war kann hier nicht festgestellt werden. Hier sollte doch eher ein professioneller Rat vor Ort gesucht werden, um ungerechtfertige Nachteile auszuschließen.
Der Besuch des Kellers ist jetzt eine neue schikane und das
sagt der Vermieter auch.
Na ja, hier scheint wieder die Beweisbarkeit schwierig zu werden. Ein Mietvertragverhältnis kann sich leider schnell verschlechtern, verbesseren dauert dagegen (leider) lange.
Er will die Mieter nun loswerden weil
sie es gewagt haben Fehler in der Abrechnung zu bemängeln.
Manchmal macht auch der Ton die Musik, gerade wenn bekannt ist, das der VM empfindlich ist, sollte an solche Sachen mit Fingerspitzengefühl und Diplomatie zum Ziel führen (können).
Manchmal hilt als erstes auch mal ein Kompromiss.
Erst seitdem Ärger will er ständig ins Haus.
Hmm, vertraglich ist Zugang gewährt worden.
Ich werd den gar nicht mehr reinlassen.Dann soll er mich halt
Verklagen.
Gut für Leute die an Prozessen Spaß haben und das nötige Kleingeld zum ggf. Bezahlen. Mache leben ja richtig auf wenn es so richtig losgeht, manche schlafen aber auch nur schlecht…
Es muss ja wohl auch einen Schutz geben wenn Vermieter so ein
Recht mißbrauchen.
müssen muß gar nichts…
Klar bin ich auf der Suche nach was neuem aber das ist auch
verschiedenen Gründen nicht so einfach.
Klar, zickige M mag kein VM gerne.
btw: Habe mal gelesen, daß klagewütige Leute nicht einmal bei Kleingärtnervereinen oder Eigentümergemeinschaften gern gesehen sind, warum wohl?
vlg MC
PS: Leider hat hier wohl die Chemie nicht auf Dauer gepaßt, schade.