Mein Vater ist gestorben .Meine Mutter ist Alleinerbin laut Testament.Wenn ich nun meinen Pflichteil in Anpruch nehme,habe ich beim Ableben meiner Mutter erneut einen gestzlichen Anspruch auf Pflichteil oder nicht.Habe einen Bruder.
Wie lange dauert es wenn ich den Pflichtteil über einen Anwalt einfordere und wer bezahlt dessen Forderungen?
Mein Bruder verzichtet auf seinen Pflichtteil jetzt!
Kann es sein das es auch noch zu einem Zivilprozess kommt wegen der Einforderung?
Gern antworte ich:
> Je einen Pfl.anspruch hat der Berechtigte gegenüber dem Nachlaß (Erben) seiner Elternteile, seinem Ehegatten oder einem verstorbenen Abkömmling.
> Die Erfüllung dieses Anspruchs ist individuell abhängig von der Situation, also davon, ob der Erbe/Zahlungspflichtige einsichtig, kooperativ o.ä. ist. Ferner davon, ob die Feststellung der Nachlasswerte und die Anspruchsberechnung schwierig oder strittig sind. Kommt der Schuldner in Leistungsverzug, dann hat -wie in allen anderen Fällen- dieser die Kosten zu tragen.
> Wenn der geforderte Anspruch nicht erfüllt wird, ist -ebenso wie in anderen Fällen- die Zahlungsklage der einzige Weg. Wie soll es anders gehen…? Bevor man allerdings die Mutter verklagt, sollte überlegt und gemeinsam versucht werden, ob ein „Abkommen“ bezüglich ihres späteren Nachlasses möglich ist. Ein Erbvertrag könnte für Sie dann ein Null-Geschäft werden, wenn die Mutter ihr Vermögen zu Ihrem Schaden mutwillig „verkleinert“…
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut (unter Wiederholung des Sachverhaltes).
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.G.
Guten Abend,
ich weiß nicht wie die Situation bei Ihnen genau ist, aber für Sie könnte interessant sein, dass der Erbe bei Vorliegen gewisser Umstände berechtigt ist, eine Stundung einzufordern.
Dann bekommt der Pflichtteilsberechtigte seinen Anteil nicht sofort, sondern erst später. Hier möchte ich mich aber meinem Vorredner anschließen und raten, die Sache erst gütlich zu klären versuchen und mal einen Anwalt konsultieren, der einem eine Einschätzung geben kann.
Zur Stundung: http://www.recht-finanzen.de/contents/erben-schenkun…
LG