Wie oft ist Nachtschicht erlaubt?

tag zusammen,

Fra M hat bei der Mustermann Gmbh angefangen zu arbeiten. laut Dienstplan sind an für sich 3 Schichten in dem betrieb vorgesehen. Bis auf zwei weitere kollegen weigern sich alle anderen nachts zu arbeiten da sie in der ZEIT alleine arbeiten. So kommt es das frau M manchmal 7 Nachtschichten hintereinander arbeiten muss ehe sie wieder 2 freie Tage hat. Meine frage: Gibt es ein Limit wieviel Schichten nacheinander gearbeitet werden dürfen??? wenn ja am besten bitte mit dem zuständigen paragrafen davor

vielen dank

tag zusammen,

Fra M hat bei der Mustermann Gmbh angefangen zu arbeiten. laut
Dienstplan sind an für sich 3 Schichten in dem betrieb
vorgesehen. Bis auf zwei weitere kollegen weigern sich alle
anderen nachts zu arbeiten da sie in der ZEIT alleine
arbeiten.

da sie in der ZEIT alleine arbeiten? Was heisst das?

So kommt es das frau M manchmal 7 Nachtschichten
hintereinander arbeiten muss ehe sie wieder 2 freie Tage hat.
Meine frage: Gibt es ein Limit wieviel Schichten nacheinander
gearbeitet werden dürfen??? wenn ja am besten bitte mit dem
zuständigen paragrafen davor

Kein gesetzliches Limit, vielleicht ein tarifvertragliches, aber unwahrscheinlich.
Aber wenn die anderen sich weigern dürfen, musst du es auch dürfen.
(Gleichberechtigung)
Hast du dem, der die Einteilung vornimmt, schon klargemacht, dass du (auch) nicht Nachtschicht arbeiten möchtest?

mfg
vume5


Hi!

Aber wenn die anderen sich weigern dürfen, musst du es auch
dürfen.
(Gleichberechtigung)

Und wenn andere Mitarbeiter 1000 Euro mehr verdienen, hat man auch den Anspruch darauf? - wegen Gleichberechtigung und so?

LG
Guido

da sie in der ZEIT alleine arbeiten? Was heisst das?

es handelt sich um ein Restaurant…und die anderen geben Gründe wie z.b. sie hätten Angst davor überfallen zu werden weil wir da auch ziemlich viel Bargeld haben. Ansonsten wird als Ausrede genutzt es ließe sich nicht mit den nebenjobs vereinbaren oder gesundheitlich wäre Nachtschicht nicht drinn.

Kein gesetzliches Limit, vielleicht ein tarifvertragliches,
aber unwahrscheinlich.
Aber wenn die anderen sich weigern dürfen, musst du es auch
dürfen.
(Gleichberechtigung)

Das ist der Knackpunkt, angeblich weil ich ihn paarmal ohne zu murren gemacht hab kann ich jetzt nicht aufeinmal sagen ich will keine mehr machen…Wobei es nur darum geht das im monat Mai von 24 arbeitstagen 17 und im juni von 25 Arbeitstagen schon wieder 18 auf Nachtschicht eingetragen wurde.

Hast du dem, der die Einteilung vornimmt, schon klargemacht,
dass du (auch) nicht Nachtschicht arbeiten möchtest?
Ich habe gesagt das ich Familie hab die darunter leidet das ich allerhöchstens 2 tage die woche abends zuhause bin ( freie tage) da die kids aber 18 und 22 sind wäre das unrelevant

müde grüße
Angela
die nun ins bett geht

Hi!

Zunächst mal mache ich Dich auf die FAQ:1129 aufmerksam!

es handelt sich um ein Restaurant…und die anderen geben
Gründe wie z.b. sie hätten Angst davor überfallen zu werden
weil wir da auch ziemlich viel Bargeld haben. Ansonsten wird
als Ausrede genutzt es ließe sich nicht mit den nebenjobs
vereinbaren oder gesundheitlich wäre Nachtschicht nicht drinn.

Nebenjob ist kein Argument - da kann der AG einschreiten.

Angst ist so ein Ding, auf das ich jetzt nicht eingehen mag, da es (bei Begründung) imho durchaus in der Fürsorgepflicht des AG liegen kann, die Mitarbeiter NICHT allein arbeiten zu lassen.

Gesundheitliche Gründe MUSS der AG berücksichtigen!

Das ist der Knackpunkt, angeblich weil ich ihn paarmal ohne zu
murren gemacht hab kann ich jetzt nicht aufeinmal sagen ich
will keine mehr machen…Wobei es nur darum geht das im monat
Mai von 24 arbeitstagen 17 und im juni von 25 Arbeitstagen
schon wieder 18 auf Nachtschicht eingetragen wurde.

Ich kenne Leute, die NUR Nachtschicht machen…

Ich habe gesagt das ich Familie hab die darunter leidet das ich allerhöchstens 2 tage die woche abends zuhause bin ( freie tage) da die kids aber 18 und 22 sind wäre das unrelevant.

Das war aber auch schon bei Vertragsunterzeichnung bekannt, oder?

Irgendwo gab es mal ein Urteil (ich suche noch), dass der AG die individuellen persönlichen Verhältnisse bei der Schichtplanererstellung berücksichtigen muss. Da ich jetzt aber nicht weiß, welche Instanz das war, bin ich eher vorsichtig mit einer Pauschalierung. Nur: Der Gelichbehandlungsgrundsatz belibt imho weitest gehend außen vor…

Da ich nicht genau weiß, ob es einen allgemeingültigen Tarifvertrag gibt - greift ein Tarifvertrag (evtl. genaue Branche und Bundesland - schau mal in die FAQ, da gibt es einen Link)?
Existiert ein Betriebsrat?
Wie viele mitarbeiter sind dort beschäftigt (Voll- und Teilzeit)
Wie lange ist der betroffene Arbeitnehmer beschäftigt?

LG
Guido

Hi!

Zunächst mal mache ich Dich auf die FAQ:1129 aufmerksam

Schuldigung!!!

Nebenjob ist kein Argument - da kann der AG einschreiten.

was er nicht tut

Angst ist so ein Ding, auf das ich jetzt nicht eingehen mag,
da es (bei Begründung) imho durchaus in der Fürsorgepflicht
des AG liegen kann, die Mitarbeiter NICHT allein arbeiten zu
lassen.

Die hat >Frau Mustermann auch wenn da aufeinmal nachts um 2 der laden von ner Horde osteuropäer betreten wird .

Gesundheitliche Gründe MUSS der AG berücksichtigen!

Diese Gründe sind haltlos und schon seit jahren können sie nicht durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Ich kenne Leute, die NUR Nachtschicht machen…

Klar, kenn ich auch, aber Frau Mustermann hat einen arbeitsvertrag über 3 Schichten

Ich habe gesagt das ich Familie hab die darunter leidet das ich allerhöchstens 2 tage die woche abends zuhause bin ( freie tage) da die kids aber 18 und 22 sind wäre das unrelevant.

Das war aber auch schon bei Vertragsunterzeichnung bekannt,
oder?

die antwort versteht Frau M grad nicht…sorry

Irgendwo gab es mal ein Urteil (ich suche noch), dass der AG
die individuellen persönlichen Verhältnisse bei der
Schichtplanererstellung berücksichtigen muss. Da ich jetzt
aber nicht weiß, welche Instanz das war, bin ich eher
vorsichtig mit einer Pauschalierung. Nur: Der
Gelichbehandlungsgrundsatz belibt imho weitest gehend außen
vor…

Da ich nicht genau weiß, ob es einen allgemeingültigen
Tarifvertrag gibt - greift ein Tarifvertrag (evtl. genaue
Branche und Bundesland - schau mal in die FAQ, da gibt es
einen Link)?
Existiert ein Betriebsrat?

nein

Wie viele mitarbeiter sind dort beschäftigt (Voll- und
Teilzeit)

10 alle auf Vollzeit

Wie lange ist der betroffene Arbeitnehmer beschäftigt?

Mit kurzer Unterbrechnung 3 jahre

LG

Frau Mustermann… die hofft das ihr trotzdem noch ein paar Tipps zukommen notfalls über email kontakt
DANKE

Hallo,

Mit kurzer Unterbrechnung 3 jahre

Was heißt „mit kurzer Unterbrechung“ konkret? Zwischendurch mal gekündigt? Oder was für ne Unterbrechung war das?

Frau Mustermann… die hofft das ihr trotzdem noch ein paar
Tipps zukommen notfalls über email kontakt

Über email-Kontakt? Ich glaub nicht, dass sich jemand darauf einlässt in Hinblick auf das Rechtsberatungsgesetz.

MfG

Arbeitsvertrag?

Nebenjob ist kein Argument - da kann der AG einschreiten.

Angst auch nicht.
Es sei denn, es ist eine krankhafte, rational ungerechtfertigte,
die nur die anderen, M aber nicht hat.
Ansonsten gilt ja das Argument für M ebenso, und ist daher ungültig.

Gesundheitliche Gründe MUSS der AG berücksichtigen!

Jaa, aber dann müssten diese Gründe erst nach Vertragsschluss aufgetreten sein;
sonst muss ja der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst worden sein.
Ausserdem liegen ja keine Atteste vor.

angeblich weil M ihn paarmal ohne zu
murren gemacht hat kann M jetzt nicht aufeinmal sagen M
will keine mehr machen.

Gewohnheitsrecht? Ne, nicht hier.
Eher im Gegenteil: M hat den anderen bei persönlichem Nachteil einen Gefallen getan,
also müssten sich die anderen (moralisch, nicht rechtlich) revangieren.

Steht in M’s Arbeitsvertrag, dass der AG(Arbeitgeber) beliebig festlegen kann,
wie lange in welcher Schicht M arbeitet, so ließe sich allenfalls über die Rechtmäßigkeit einer solchen Regelung streiten, mit dubiosen Aussichten.
(Anmerkung: Allerdings sind Arbeitsgerichte recht billig.)
Steht dort nur sowas wie „3er-Schicht“ ohne nähere Angaben, könnte das impliziereren, dass der AG alle (anderen) Schichtregeln dank Weisungsrecht ziemlich willkürlich festlegen und ändern darf.
Steht dort explizit sowas wie „Schichtwechsel“, gibt es für M also keinen Grund, von einer dauerhaften Häufung einer bestimmten Schicht auszugehen,
so hat M genau dasselbe Recht auf sozial wervolle Zeiträume wie alle anderen Mitarbeiter mit Schichtwechselvertrag.
Hat ein Mitarbeiter dann ein Interesse,dauerhaft nur in einer bestimmten Schicht zu arbeiten, weil ihm die ständigen Wechsel Schlafstörungen bereiten,
so muss bei einem anderen Mitarbeiter ein Gegeninteresse oder zumindest Gleichgültigkeit sowie die Zustimmung des AG vorliegen,
damit eine solche Absprache rechtens ist.
Dasselbe gilt natürlich bei einer einmaligen Änderung der Schichtfolge (zB. wegen Termin)
Es können nicht ständig die Interessen eines AN zugunsten anderer AN übergangen werden; nicht ohne einen wichtigen rechtsgültigen Grund.

Kriegt M eigentlich Nachtzuschlag?

PS: Ich bin kein Rechtsexperte, kenn mich aber etwas aus.

mfg
vume5

Hallo,

Steht dort nur sowas wie „3er-Schicht“ ohne nähere Angaben,
könnte das impliziereren, dass der AG alle (anderen)
Schichtregeln dank Weisungsrecht ziemlich willkürlich
festlegen und ändern darf.

Nichts mit „könnte“ und nichts mit „willkürlich“!
http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html

Kriegt M eigentlich Nachtzuschlag?

Und wenn nicht?

MfG

Schon wieder jemand?
…der Dinge bahauptet, ohne sie zu verstehen?

Hi!

Angst auch nicht.
Es sei denn, es ist eine krankhafte, rational
ungerechtfertigte,
die nur die anderen, M aber nicht hat.
Ansonsten gilt ja das Argument für M ebenso, und ist daher
ungültig.

Wurdest Du schon mal überfallen? Hat der AG anschließend reagiert und etwas verbessert?

Gesundheitliche Gründe MUSS der AG berücksichtigen!

Jaa, aber dann müssten diese Gründe erst nach Vertragsschluss
aufgetreten sein;
sonst muss ja der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst worden
sein.

Das ist einfach nur Unsinn.

Gewohnheitsrecht? Ne, nicht hier.

Gewohnheitsrecht vielleicht nicht, aber google mal nach betrieblicher Übung…

Eher im Gegenteil: M hat den anderen bei persönlichem Nachteil
einen Gefallen getan,
also müssten sich die anderen (moralisch, nicht rechtlich)
revangieren.

Hier wurde nicht nach moralischen Dingen gefragt.

Steht in M’s Arbeitsvertrag, dass der AG(Arbeitgeber) beliebig
festlegen kann,

und wenn nicht?

(Anmerkung: Allerdings sind Arbeitsgerichte recht billig.)

Stimmt! Vor allem, wenn man in der zweiten ider dritten Instanz verliert!
HIIILFEE!

Hat ein Mitarbeiter dann ein Interesse,dauerhaft nur in einer
bestimmten Schicht zu arbeiten, weil ihm die ständigen Wechsel
Schlafstörungen bereiten,
so muss bei einem anderen Mitarbeiter ein Gegeninteresse oder
zumindest Gleichgültigkeit sowie die Zustimmung des AG
vorliegen,
damit eine solche Absprache rechtens ist.

Da freue ich mich auf die Quelle, welche dies pauschal (also für alle Fälle) belegt. Da Du ja so große Töne spuckst, ist es sicher kein Problem für DIch, diese Quelle zu nennen, oder?

Kriegt M eigentlich Nachtzuschlag?

Was hat das mit der Frage zu tun?

PS: Ich bin kein Rechtsexperte,

was man sehr deutlich merkt!

kenn mich aber etwas aus.

Das merkt man seutlich weniger!

Guido

Hi!

Nebenjob ist kein Argument - da kann der AG einschreiten.

was er nicht tut

Deshalb ja auch mein Wort: KANN - nicht „muss“

Die hat >Frau Mustermann auch wenn da aufeinmal nachts um 2
der laden von ner Horde osteuropäer betreten wird .

Aha - und da Osteuropäer ja grundsätzlich jeden Laden überfallen, wenn sie nachts hordenmäßig auftreten, ist die Angst begründet! Klar!
Sorry, aber ich kotz gleich

Diese Gründe sind haltlos

…was Du als Hobbyärztin beurteilen kannst?

und schon seit jahren können sie
nicht durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Das muss auch gar nicht der Fall sein!

Ich kenne Leute, die NUR Nachtschicht machen…

Klar, kenn ich auch, aber Frau Mustermann hat einen
arbeitsvertrag über 3 Schichten

Den haben die Schichtarbeiter bspw. im Bergbau auch…

die antwort versteht Frau M grad nicht…sorry

Wenn ich meine Kinder sehen will, unterschreibe ich keinen Schichtvertrag.

Existiert ein Betriebsrat?

nein

Warum nicht?

Wie viele mitarbeiter sind dort beschäftigt (Voll- und
Teilzeit)

10 alle auf Vollzeit

OK

Wie lange ist der betroffene Arbeitnehmer beschäftigt?

Mit kurzer Unterbrechnung 3 jahre

3 Jahre?
oder
einmal 2 und zuletzt ein Jahr?

Oder wie genau?

Gruß
Guido

Wurdest Du schon mal überfallen? Hat der AG anschließend
reagiert und etwas verbessert?

? Frage an mich oder an M? Wenn an mich, welche Relevanz?

Gesundheitliche Gründe MUSS der AG berücksichtigen!

Jaa, aber dann müssten diese Gründe erst nach Vertragsschluss
aufgetreten sein;
sonst muss ja der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst worden
sein.

Das ist einfach nur Unsinn.

? Wieso? Wusste der AN bei Vertragsschluss, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht Nachtschicht arbeiten kann, und hat den AG nicht informiert, so hat er sich illegal verhalten.

Hat ein Mitarbeiter dann ein Interesse,dauerhaft nur in einer
bestimmten Schicht zu arbeiten, weil ihm die ständigen Wechsel
Schlafstörungen bereiten,
so muss bei einem anderen Mitarbeiter ein Gegeninteresse oder
zumindest Gleichgültigkeit sowie die Zustimmung des AG
vorliegen,
damit eine solche Absprache rechtens ist.

Da freue ich mich auf die Quelle, welche dies pauschal (also
für alle Fälle) belegt.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Schichtwechsel arbeite,
dann habe ich auch Anspruch auf Schichtwechsel. Vertragsrecht.

mfg
vume5

Hi!

? Frage an mich oder an M? Wenn an mich, welche Relevanz?

An Dich natürlich! M hat kaum etwas mit der Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers zu tun!

? Wieso? Wusste der AN bei Vertragsschluss, dass er aus
gesundheitlichen Gründen nicht Nachtschicht arbeiten kann, und
hat den AG nicht informiert, so hat er sich illegal verhalten.

A) Vielleicht wusste der AN das gar nicht
B) Illegal verhält man sich nur, wenn man gegen ein Gesetz verstößt. Gegen WELCHES Gesetz verstößt man?
C) Vielleicht sind nicht die Eigenschaften der Nachtschicht das gesundheitliche Problem, sondern Dinge, die nur in der Nachtschicht gemacht werden

Ich könnte jetzt noch ein wenig mehr, aber ich glaube, dass das vergebliche Mühe bei Dir ist.

Hat ein Mitarbeiter dann ein Interesse,dauerhaft nur in einer
bestimmten Schicht zu arbeiten, weil ihm die ständigen Wechsel
Schlafstörungen bereiten,
so muss bei einem anderen Mitarbeiter ein Gegeninteresse oder
zumindest Gleichgültigkeit sowie die Zustimmung des AG
vorliegen,
damit eine solche Absprache rechtens ist.

Da freue ich mich auf die Quelle, welche dies pauschal (also
für alle Fälle) belegt.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Schichtwechsel
arbeite,
dann habe ich auch Anspruch auf Schichtwechsel. Vertragsrecht.

Zum Einen habe ich bislang keinen vertraglich vereinbarten SchichtWECHSEL erkennen können!
Zum Anderen, da wir uns hier über gesundheitliche Problematiken unterhalten:
Glaubst Du wirklich, was Du hier schreibst?!

Gruß
Guido

An Dich natürlich! M hat kaum etwas mit der Fürsorgepflicht
eines Arbeitgebers zu tun!

Und was hat der Umstand, ob ich schon mal überfallen wurde, mit der Sache zu tun?

Wusste der AN bei Vertragsschluss, dass er aus
gesundheitlichen Gründen nicht Nachtschicht arbeiten kann, und
hat den AG nicht informiert, so hat er sich illegal verhalten.

A) Vielleicht wusste der AN das gar nicht

vielleicht aber doch.

B) Illegal verhält man sich nur, wenn man gegen ein Gesetz
verstößt. Gegen WELCHES Gesetz verstößt man?

Wenn man im Arbeitsvertrag zusichert, u.a. Nachtschichtarbeit machen zu können
obwohl man weiss, dass das aus gesundheitlichen Gründen nicht geht, begeht man Täuschung.

C) Vielleicht sind nicht die Eigenschaften der Nachtschicht
das gesundheitliche Problem, sondern Dinge, die nur in der
Nachtschicht gemacht werden

Vielleicht, aber ziemlich unwahrscheinlich, und nicht relevant falls bei Vertragsschluss bekannt.

Hat ein Mitarbeiter dann ein Interesse,dauerhaft nur in einer
bestimmten Schicht zu arbeiten, weil ihm die ständigen Wechsel
Schlafstörungen bereiten,
so muss bei einem anderen Mitarbeiter ein Gegeninteresse oder
zumindest Gleichgültigkeit sowie die Zustimmung des AG
vorliegen,
damit eine solche Absprache rechtens ist.

Da freue ich mich auf die Quelle, welche dies pauschal (also
für alle Fälle) belegt.

Wenn im Arbeitsvertrag steht, dass ich im Schichtwechsel
arbeite,
dann habe ich auch Anspruch auf Schichtwechsel. Vertragsrecht.

Zum Einen habe ich bislang keinen vertraglich vereinbarten
SchichtWECHSEL erkennen können!

Ich auch nicht. Ich hab aber auch nicht dessen Fehlen erkennen können.
Wobei selbst „3er-Schicht“ eine gleichmäßige Verteilung auf alle drei Schichten impliziert.
Ferner scheint dort in der Nachtschicht wenig Betrieb zu sein (nur 1 AN), woraus sich im Schnitt weniger als eine Woche Nachtschicht in 2 Monaten ergeben müsste.

Zum Anderen, da wir uns hier über gesundheitliche
Problematiken unterhalten:
Glaubst Du wirklich, was Du hier schreibst?!

Zitat:

die anderen geben Gründe wie z.b. sie hätten Angst davor überfallen zu werden weil wir da auch ziemlich viel Bargeld haben.
Ansonsten wird als Ausrede genutzt es ließe sich nicht mit den nebenjobs vereinbaren oder gesundheitlich wäre Nachtschicht nicht drinn.

Zitat 2:

Gesundheitliche Gründe MUSS der AG berücksichtigen!

Diese Gründe sind haltlos und schon seit jahren können sie nicht durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Also ich unterhalte mich hier nicht ausschließlich über gesundheitliche Problematiken. Das Beispiel mit den Schlafstörungen war etwas ungeschickt und zudem nicht fallbezogen, da uns die Natur der angegebenen „gesundheitlichen Probleme“ nicht bekannt ist.
Inwieweit Schlafstörungen ein „gesundheitliches Problem“ sind und ob das schwerer wiegt als eine regelmäßige Teilnahme am Familienleben, hängt von deren Ausmaßen ab.

Info: 7 von 10 AN weigern sich, in der Nachtschicht zu arbeiten.
Als Gründe werden Nebenjobs, Angst vor Überfällen und gesundheitliche Probleme angegeben.
Ich geh hier mal davon aus, dass alle 10 AN einen 3er-Schicht-Vertrag haben.
Inkonsistenz: Bei 2 weiteren Nachtschichtwilligen sollte M im Monat höchsten 10 Nachtschichttage haben.
Die betriebliche Übung scheint hier zu sein, M auszunutzen.
Sonst würde der AG nämlich die Löhne so anpassen, dass das Problem sich von selbst löst.

mfg
vume5

Hi!

Und was hat der Umstand, ob ich schon mal überfallen wurde,
mit der Sache zu tun?

Du verstehst den Zusammenhang WIRKLICH nicht, oder? Dann lassen wir das - sorry, aber das lässt sich mit einem Minimum an gesundem Menschenverstand erklären.

Wenn man im Arbeitsvertrag zusichert, u.a. Nachtschichtarbeit
machen zu können
obwohl man weiss, dass das aus gesundheitlichen Gründen nicht
geht, begeht man Täuschung.

Gehst Du vielleicht auch mal auf das ein, was ich schreibe, statt dauernd das Gleiche zu wiederholen?

Vielleicht, aber ziemlich unwahrscheinlich,

Nö, überhaupt nicht unwahrscheinlich! Mir fallen sehr viele Dinge ein, die nur nachts gemacht werden könnten…

und nicht relevant
falls bei Vertragsschluss bekannt.

Aha - und bei der Einstellung ist genau bekannt, welche detaillierten Tätigkeiten anfallen? Das ist weltfremd!

Ich auch nicht. Ich hab aber auch nicht dessen Fehlen erkennen
können.
Wobei selbst „3er-Schicht“ eine gleichmäßige Verteilung auf
alle drei Schichten impliziert.

Nein! Es impliziert gar nichts, sondern regelst, dass in 3 Schichten gearbeitet werden kann. Und wenn sonst nichts geregelt ist, bestimmt einzig und allein der AG, wann wer arbeitet!

Inwieweit Schlafstörungen ein „gesundheitliches Problem“ sind
und ob das schwerer wiegt als eine regelmäßige Teilnahme am
Familienleben, hängt von deren Ausmaßen ab.

Nein, tut es nicht.
Da brauche ich gar nicht tiefer drauf einzugehen, da man zwar aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sein kann, aber nicht aus familiären Gründen - zumindest nicht wegen DIESEN familiären Gründen.

Ich geh hier mal davon aus, dass alle 10 AN einen
3er-Schicht-Vertrag haben.
Inkonsistenz: Bei 2 weiteren Nachtschichtwilligen sollte M im
Monat höchsten 10 Nachtschichttage haben.

Noch mal: Wenn nichts weiter vereinbart ist, liegt es im Direktionsrecht des AG zu entscheiden, wer an welchen Zeiten arbeitet.

Die betriebliche Übung scheint hier zu sein, M auszunutzen.
Sonst würde der AG nämlich die Löhne so anpassen, dass das
Problem sich von selbst löst.

Das ist billige Polemik und lässt erahnen, woher Du Deine nicht vorhandene Sachkenntnis hast.

LG
Guido

P.S. Ganz einfache Sache: Es handelt sich hier um Rechtsfragen. Belege Deine Äußerungen, oder gestehe Dir ein, keinen Schimmer zu haben, aber unterlasse es bitte, gefährlichen Unfug als RECHT zu verkaufen!