Hi!
Und was hat der Umstand, ob ich schon mal überfallen wurde,
mit der Sache zu tun?
Du verstehst den Zusammenhang WIRKLICH nicht, oder? Dann lassen wir das - sorry, aber das lässt sich mit einem Minimum an gesundem Menschenverstand erklären.
Wenn man im Arbeitsvertrag zusichert, u.a. Nachtschichtarbeit
machen zu können
obwohl man weiss, dass das aus gesundheitlichen Gründen nicht
geht, begeht man Täuschung.
Gehst Du vielleicht auch mal auf das ein, was ich schreibe, statt dauernd das Gleiche zu wiederholen?
Vielleicht, aber ziemlich unwahrscheinlich,
Nö, überhaupt nicht unwahrscheinlich! Mir fallen sehr viele Dinge ein, die nur nachts gemacht werden könnten…
und nicht relevant
falls bei Vertragsschluss bekannt.
Aha - und bei der Einstellung ist genau bekannt, welche detaillierten Tätigkeiten anfallen? Das ist weltfremd!
Ich auch nicht. Ich hab aber auch nicht dessen Fehlen erkennen
können.
Wobei selbst „3er-Schicht“ eine gleichmäßige Verteilung auf
alle drei Schichten impliziert.
Nein! Es impliziert gar nichts, sondern regelst, dass in 3 Schichten gearbeitet werden kann. Und wenn sonst nichts geregelt ist, bestimmt einzig und allein der AG, wann wer arbeitet!
Inwieweit Schlafstörungen ein „gesundheitliches Problem“ sind
und ob das schwerer wiegt als eine regelmäßige Teilnahme am
Familienleben, hängt von deren Ausmaßen ab.
Nein, tut es nicht.
Da brauche ich gar nicht tiefer drauf einzugehen, da man zwar aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sein kann, aber nicht aus familiären Gründen - zumindest nicht wegen DIESEN familiären Gründen.
Ich geh hier mal davon aus, dass alle 10 AN einen
3er-Schicht-Vertrag haben.
Inkonsistenz: Bei 2 weiteren Nachtschichtwilligen sollte M im
Monat höchsten 10 Nachtschichttage haben.
Noch mal: Wenn nichts weiter vereinbart ist, liegt es im Direktionsrecht des AG zu entscheiden, wer an welchen Zeiten arbeitet.
Die betriebliche Übung scheint hier zu sein, M auszunutzen.
Sonst würde der AG nämlich die Löhne so anpassen, dass das
Problem sich von selbst löst.
Das ist billige Polemik und lässt erahnen, woher Du Deine nicht vorhandene Sachkenntnis hast.
LG
Guido
P.S. Ganz einfache Sache: Es handelt sich hier um Rechtsfragen. Belege Deine Äußerungen, oder gestehe Dir ein, keinen Schimmer zu haben, aber unterlasse es bitte, gefährlichen Unfug als RECHT zu verkaufen!