Wie oft kann einen die Polizei als Zeuge laden, zum gleichen Delikt

A. hat Anzeige wegen Beleidigung gestellt. wurde kurz darauf zur Polizei als Zeuge geladen.
nun, 5 Monate später noch einmal in der selben Angelegenheit,- ist das normal, oder weswegen,
könnte A noch ein zweites Mal geladen worden sein?

Schon jetzt Danke für Tipps!

Was spricht denn dagegen, sich ein zweites Mal als Zeuge zu äußern?

Es spricht überhaupt nichts dagegen. und ich bin auch gern bereit ein zweites Mal auszusagen, allerdings, da ich noch nie als Zeuge bei der Polizei war, würde ich schon gern wissen wollen ob das üblich ist.

Ist denn jetzt wenigstens Ihre Frage damit beantwortet?
meine ist es nämlich noch immer nicht.

Bürger 79

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Ja, das kann bei komplizierteren Fällen durchaus üblich sein. Hat in aller Regel mit der Person des Zeugen Nichts zu tun. Nur mit weiteren Fragen danach, an was der Zeuge sich erinnern kann. Die Fragen gezielt nach einzelnen Kleinigkeiten, an die man sich alleine ohne Nachfrage nicht so einfach erinnert. Mehr nicht.

Perfekte Antwort :slight_smile:

vielen Dank, für die Antwort,
das beruhigt mich, ist schon ein komisches Gefühl vorgeladen zu sein.

nochmal Danke!
Bürger 79

Vermutlich sind noch ein paar Fragen offen geblieben die sich im Nachhinein ergeben haben. Grundsätzlich muss man aber auch nicht zur Aussage zur Polizei gehen. Man kann der Vorladung folgen oder nicht. Gezwungen bist du nur, wenn der Richter dich vorlädt.

Wieso ist das komisch ?

Schließlich hat man doch selbst die Anzeige erstattet und sollte auch ein Interesse an der Strafverfolgung haben.
Oder nicht ?

nach der ersten Zeugenaussage hat man doch den Beschuldigen befragt, wie der sich dazu äußert. Und nun gab es offenbar Nachfragen.

Käme es zum Gerichtsverfahren wird man nochmals als Zeuge befragt werden.

Du hast schon gelesen, dass der Zeuge selbst die Anzeige erstattet hat ?
Und sollte man da nicht annehmen dürfen, er hätte ein Interesse an Aufklärung und Strafverfolgung ?

ich habe nicht geschrieben, dass das Komisch ist, sondern , dass ich ein komisches Gefühl habe.
Wie bereits angegeben, kenne ich mich nicht besonders gut mit solchen Angelegenheiten aus und ich glaube daher bei „Neuland“ darf man ein komisches Gefühl haben.

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Ja natürlich, als Anzeigenerstatter sollte man auch dementsprechend so weit wie es geht bei der Aufklärung mitwirken. Die Info war unabhängig vom Sachverhalt und eher allgemein gemeint.