Hallo Ela,
wir haben eine Verhandlung anstehen mit jemandem, der uns viel
Geld genommen hat, wg. Untreue. Die Verhandlung wäre heute
gewesen, gestern hat sich dieser Jemand aber gemeldet und
gesagt, er kann heute nicht kommen, er ist krank und bringt
ein Attest nach. Die VH wird nun auf den 11. September
(ausgerechnet…) verschoben. Wie oft kann er sowas absagen?
Wenn wir davon ausgehen, dass er aus gesundheitlichen Gründen an der Verhandlung nicht teilnehmen KANN, dann KANN er halt nicht.
Sooft wie er tatsächlich nicht KANN (aus diesen Gründen) KANN er halt nicht.(Punkt).
Klar was ich meine?
Er könnte ja soviel wollen wie er nur will, wenn er NICHT KANN…
Also, wie oft kann er sagen, er ist krank oder sich irgendwas
anderes ausdenken??
Nun ja, laut ärztlichem Attest hat er sich erst einmal nichts ausgedacht. Er ist krnak. Das bescheinigt ihm der Arzt. Wenn es unglaubwürdig wird hast du natürlich die Möglichkeit Antrag auf die Überprüfung durch einen Amtsarzt zu stellen.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass sein Hausarzt dieses so lange streckt, wenn er wirklich nichts hat.
Irgendetwas ausdenken geht eh nicht, entweder sind es supi wichtige Gründe, oder Krankheit.
der zuständige Richter hat aber trotz alledem sowieso keine Lust jedes Mal den Termin zu verschieben.
Auch er wird sich irgendwann ein wenig „hochgenommen“ fühlen.
Gruß
der Alex