Wie oft kann man in Hauptseminaren fehlen?

Hallo!

Wie oft kann man in Uni/FH Hauptseminaren fehlen. Gibt es dazu eine gesetzliche Regelung?
Hab mal gehört das man 20% der zeit fehlen kann? ist es zudem so, dass man das recht hat sich in „volle“ Seminare einzuklagen?
Vielen Dank für eure Antworten!

LG
Mr. Witte

Tach,
is datt nich Sache vom Prof, oder vonner Uni, oder so, oder so ähnlich???
Bei „das recht“ müsste außerdem ein großes R stehen.
Mit fassungslosen Grüßen
gargas

Bei uns hat man beim dritten Mal Fehlen Pech gehabt: Dann hast du das Seminar / Übung / Sonstwas nicht bestanden. Aber das ist sehr unterschiedlich…

Du kannst dich nicht in volle Seminare einklagen (wenn sie voll sind, sind sie voll). Aber du kannst die Uni darauf verklagen, dass sie dir - trotz Studiengebühren - keine dem Studiengang entsprechende Ausbildung liefert. Im Prinzip kannst du dir dein privates Seminar erklagen, wenn du so willst.

Aber du kannst die Uni darauf
verklagen, dass sie dir - trotz Studiengebühren - keine dem
Studiengang entsprechende Ausbildung liefert.

Diesen Satz, liebe Lena, solltest Du in einer Mußestunde nochmal lesen und dann versuchen, den Sinn desselben zu erfassen.

Dann wirst Du - hoffentlich - anfangen, schallend zu lachen.

Tu Du das bitte, damit wir das nicht tun müssen.

Gruß - Rolf

Ich glaube es ist im Allgemeinen so, dass man 2mal Fehlen darf. Es kommt nur drauf an, ob der Prof. lieb genug ist, über ein drites mal Fehlen hinweg zu sehen. Die 20% Regel, ist schwierig umzusetzen, weil man dann ja eventuell 1,8 mal fehlen dürfte… Frage mich, wie man das macht *smile*

In volle Seminare „einklinken“ kann man sich selten. Manchmal ist es aber schon vorgekommen, dass jemand, wenn es bei einem Seminar 2 Termine gibt, und jemand bei einem Termin keine Zeit, zum anderen als 26er Teilnehmer kommen kann, obwohl eigentlich nur 25 vorgsehen sind. Ist aber auch abhängig von der „Liebenswürdigkeit“ der Professoren.
Im Allgemeinen kann man aber viele Seminarplätze ergattern, wenn man als Nachrücker zum ersten Termin des Seminars geht. Immerwieder springen Leute ab und dann kann man die Lücke füllen.

Dass man die Uni verklagen kann, ist zwar richtig, aber völlig wertlos. Was soll die Uni denn machen? Sie haben einen gewissen Geldbetrag mit dem sie Haushalten müssen. Wenn kein Geld für mehr Seminare da ist, ist eben keines da. Punkt. Da wird, denke ich, auch jedes Gericht der Uni recht geben.
Was aber schon klappt, ist, dass du dem Finanzamt und der Stip-stelle nachweist, dass es nicht an dir liegt, dass du deinen Studienabschnitt nicht beendet hast, sondern an den Zuständen an der Uni. Dann kannst du bewirken, dass du deine Kinderbeihilfe und dein Stipendium weiter bekommst, obwohl du schon über die Zeit bist. Also ein von der Uni „gesponsortes“ Toleranzsemester. Zahlt aber eben nicht die Uni, sondern das Finanzamt und die Stipstelle.

lg und viel Erfolg beim Studieren trotz fehlender Seminarplätze!
infi

Hallo!

Wie oft kann man in Uni/FH Hauptseminaren fehlen. Gibt es dazu
eine gesetzliche Regelung?
Hab mal gehört das man 20% der zeit fehlen kann?

Nein, das legt derjenige fest, der das Seminar leitet - also die entsprechende Professur. Geregelt wird dies auch über die Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Fachbereichs. Aber im Prinzip entscheidet der Dozent, was zum Bestehen eines Seminars reicht und was nicht (d.h. wofür er den Schein vergibt).

Bei uns gibt es ansonsten alle möglichen Regelungen: keinmal Fehlen, einmal Fehlen, zweimal Fehlen und sogar eine 15% Regelungen (macht bei 13 Sitzungen im Jahr natürlich besonders viel Sinn - ob das nun einmal oder zweimal entspricht weiß keiner).

Lieben Gruß
Patrick

Aber du kannst die Uni darauf
verklagen, dass sie dir - trotz Studiengebühren - keine dem
Studiengang entsprechende Ausbildung liefert.

Diesen Satz, liebe Lena, solltest Du in einer Mußestunde
nochmal lesen und dann versuchen, den Sinn desselben zu
erfassen.

Dann wirst Du - hoffentlich - anfangen, schallend zu lachen.

Hab ich!^^

Tu Du das bitte, damit wir das nicht tun müssen.

Wissen alle, was gemeint war?

Aber du kannst die Uni verklagen, wenn sie dir - trotz Studiengebühren - keine dem Studiengang entsprechende Ausbildung liefert. Und zwar darauf, dass sie dir die Ausbildung dann doch ermöglicht.

Ich hoffe, das war jetzt richtig…*verwirrt* Deutsch ist eben doch nicht sooo einfach… :smile: