Wie oft kann man sein Arbeitszeugnis beanstanden?

Hallo,

im Grunde ist meine Frage ganz einfach. Es geht um mein Arbeitszeugnis.

Ich war 13 Monate bei einer Firma beschäftigt. Wurde direkt ins kalte Wasser geworfen. Habe alles gemeistert… Wurde in den Himmel gelobt. In den letzten beiden Monaten meiner Beschäftigung fing mein Ex-Chef mich heftig an zu mobben. Da ich Assistent der Geschäftsführung war, hab ich also ohne Umwege seine Mobbingaktionen direkt abbekommen.

Das Arbeitszeugnis konzentriert sich meiner Meinung nach nur auf die letzten beiden Monaten. Also es ist schlicht und einfach nicht gut. Dabei sollte er meine Leistungen im Rahmen meiner Beschäftigung beurteilen. Da er ein starkes Alkoholproblem hat, weiß ich im vorhinein bereits, dass er auf weitere Anfragen mein Zeugnis zu korrigieren, nicht eingehen wird. Einmal hat er was geändert auf meinen Wunsch hin und dann geschrieben, dass er keine weiteren Änderungen mehr vornehmen wird. Allerdings entspricht das Zeugnis nicht meinen Vorstellungen.

Meine Frage also: Wie oft darf ich ihm das Zeugnis vor die Nase legen bis wir uns mehr oder weniger einig sind?

Wie ist die Gesetzeslage hierzu?

Würde mich auf Antworten (am liebsten in Verbindung mit einer Gesetzeslage) sehr freuen…

Danke

Eine juristische Antwort kann ich Ihnen leider nicht geben, aber eine aus der Praxis.

Ich empfehle Ihnen, in Ihrer Stellungnahme alle Änderungsvorschläge aufzuführen. Dann können Sie tatsächlich immer wieder darauf Bezug nehmen - sofern Ihren Änderungsvorschlägen nicht entsprochen wird.

soweit mir bekannt ist gibt es kein eigentliches Recht auf gewisse Formulierungen.
Im Notfall, und das scheint es hier zu sein, einfach nur eine Arbeits-Bestätigung verlangen ohne Wertung.

Paul Muster hat von Datum bis Datum bei uns als abcd gearbeitet.

Jeder Personaler wird sofort sehen dass man im Streit auseinander gegangen ist. Also eine gute Begründung parat haben und dann sollte es i.O. sein. Je nach angestrebter Position kann es auch als „unique selling point“ ausgelegt werden

Sorry, ich kann leider nicht weiterhelfen!

Hallo.

Es gibt selbstverständlich genügend Beispiele im Netz.

Natürlich sollte nicht einfach Alles ungeprüft hingenommen werden, was im Netz steht.

Ein Beitrag in Wikipedia sagt Folgendes:
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeugnis

Das Zeugnis darf nicht zu Deinem Nachteil sein!
Negative Äußerungen dürfen nur gemacht werden, wenn sie tatsächlich die gesamte Zeit der Tätigkeit wiedergeben.
Da Du jedoch am Anfang anerkannt warst, ist somit eine schlechte Äußerung nicht zulässig.

Hallo!
Gesetzestexte zu diesem Problem wird es meiner Meinung dazu nicht geben und auch keine Vorschriften dazu.
Es kommt allein darauf an, dass der Inhalt den Tatsachen entspricht. Wenn das nicht der Fall ist kann man erneut sich an den Arbeitgeber wenden. Irgendwann antwortet dieser nicht mehr. Dann bleibt nur der Klageweg.
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Meinung dazu.
Mit freundlichen Grüßen