Wie oft Mahn- und Bearbeitungsgebühren

Angenommen ein Stromanbieter erhöht seine Strompreise, sodaß hierdurch dem Kunden eine Nachzahlung entsteht, die er nur in Teilzahlung begleichen könnte, was der Stromanbieter jedoch ablehnt, darf dieser dann regelmäßig alle 14 Tage seine Altforderungen mahnen und dem Kunden in Rechnung stellen. Hierdurch entstehen dem Stromanbieter wesentlich höhere „Erträge“ (weit über 25%) als wenn die Jahresabrechnungsforderung regulär per Darlehensgewährung abgetragen würde.
Ich habe mal gehört das Mahn- und Bearbeitungsgebühren nur einmal gefordert werden dürfen. Es gibt aber Stromanbieter (die auch gefährliche Kernkraftwerke betreiben) die schichten Mahngebühren von Zeit zu Zeit um, um hieraus reguläre Außenstände zu machen, die wiederum ebenfalls mit Mahngebühren versehen werden können.

Ciao
Wolfgang

Lass mich raten, es geht um die Firma Rattenstall? Es gibt einige Streitfälle mit dem Laden wegen eben jener ständigen Mahnungen. Aus meiner Sicht widersprechen sie - zumindest, wenn der Kunde Ratenzahlungen anbietet, bzw. wenn Ratenzahlungen vereinbart sind - der Schadensminderungspflicht.
Jedenfalls dürfte die Vereinbarung einer Ratenzahlung die Mahnung hinsichtlich der Beträge, die gerade in Raten gezahlt werden sollen, rechtswidrig machen.

Gruß