Zählerstand wurde letztes Jahr nur geschätzt, allerdings viel zu niedrig, und jetzt nach zwei Jahren erst abgelesen. Die Abrechnung von den letzten zwei Jahren, die extrem hoch ausgefallen ist, soll jetzt auf einmal gezahlt werden. Darf man die Nachzahlung denn noch nach zwei Jahren verlangen oder muss der Zählerstand jedes Jahr abgelesen werden?
Hallo!
Zählerstand für was ?
Doch Strom, wie es unten in Stichworten lautet ?
Das wäre schon seltsam, denn den Zählerstand kann und SOLL jeder Kunde selbst ablesen und dem Versorger mitteilen. Wenn man es nicht macht, selbst Schuld.
Strom ,Gas und Wasser sind doch die Posten, die man als Kunde selbst ablesen kann, ein klares übersichtliches Zählwerk . Was die Einheit kWh oder m³ kostet, ist bekannt oder kann beim Versorger erfragt werden. Schon weiß man, was es kostet und im Liefervertrag stehts auch drin.
Was angezeigt wird wurde verbraucht, keine Rechnerei wie bei Heizkostenverteilern.
In der Regel wird aber 1 x im Jahr abgelesen, allein schon damit der E-Versorger vor Ort sein Geld von den vielen neuen Stromanbietern bekommt.
Und verjähren, wie bei Heizkostenabrechnungen kann Stromrechnung nicht. Denn was man in einem Jahr rechnerisch zu wenig verbraucht(und bezahlt) hätte, das zahlt man im anderen Jahr wenn die korrekten Zählerwerte da sind. Es ist dann eben nicht der Vorjahresverbrauch sondern der echte neue Verbrauch nach Zählerstand.
MfG
duck313
es geht hierbei um den Wärmezähler. Bei uns wird der vom Anbieter abgelesen, das müssen wir nicht selbst machen. Der hat ihn allerdings letztes Jahr nicht abgelesen, sondern nur geschätzt und dies total unrealistisch. müssen jetzt eine hohe Summe nachzahlen. Meine Frage hierbei ist nur, ob die das nicht eigentlich jedes Jahr ablesen müssen, da ja auch jedes Jahr eine Abrechnung gemacht werden muss. Denn wenn es wirklich schon letztes jahr abgelesen worden wäre und nicht nur geschätzt dann hätten wir dort schon gesehen, dass wir viel mehr verbrauchen und man hätte eher auf den Verbrauch in Zukunft achten können. So kommt es jetzt total überraschend, da wir letztes Jahr sogar noch Geld zurückbekommen haben und jetzt viel nachzahlen müssen.
Ja, eigentlich muss jedes Jahr abgelesen werden.
Handelt es sich denn um einen Wärmezähler, der dem Mieter zugänglich ist?
Dann wäre es einem verbrauchsbewussten Mieter, durchaus möglich diesen Zähler selbst abzulesen und seinen Verbrauch eigenständig zu kontrollieren.
Auch sonst, ist es halt einfach zu kurz gedacht sich über eine Erstattung (weil Abrechnung nach Schätzwert) zu freuen, weil eben damit zu rechnen ist, dass irgendwann ein Abgleich folgt.
Gegenfrage: wie wird denn sonst der Ablesetermin angekündigt? hat man vielleicht einen angekündigten Termin versäumt/zum angekündtgen Termin die Ablesung nicht ermöglicht?
Hallo,
man kann ja turnusmäßig selbst alle Zählerstände ablesen.
Wenn einen das aber nicht interessiert, hat man keine Übersicht.
Weshalb hinterher über die Folgen der eigenen Gleichgültigkeit jammern?
Gruß:
Manni
Hier wird nicht über die eigene Gleichgültigkeit gejammert, sondern jemand gesucht, der dafür geradesteht.
vnA
Hier wird nicht über die eigene Gleichgültigkeit gejammert,
sondern jemand gesucht, der dafür geradesteht.vnA
O.K gefunden, heute ist VNA unser Schuldiger