Ich bin seit einiger Zeit zum Arbeitsschutzbeauftragten ernannt worden und nun stellt sich die Frage, wie oft man Brandschutzübungen durchführen muss. Ich finde dazu partout keine gesetztlichen Grundlagen.
Es handelt sich dabei um einen mittelständigen Betrieb mit 50-100 Mitarbeitern.
Ich bin seit einiger Zeit zum Arbeitsschutzbeauftragten
(Fachkraft für Arbeitssicherheit??)
Hallo Florian
ergründe das Brandpotential, erstelle eine Gefährdungsanalyse und lege die Intervalle fest.
Die jährliche Unterweisung Verhalten bei Brand und Unfall sowie die Schulung im Umgang mit Feuerlöschern ist Unternehmerpflicht.
siehe in allen Fragen der ASI,BS und Umwelt auch mal hier nach http://sifaboard.de
Hallo, da wirst du auch keine gesetzlichen Regelungen finden. Gibt es nämlich nicht. Einzig in der Schulbaurichtlinie ist die Anzahl der jährlich abzuhaltenden Räumungsübungen zu finden. Weiter findet man im ArbSchG den Hinweis das: „…eine ausreichende Anzahl Mitarbeiter im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern unterwiesen…“ sein soll.
Solche Übungen durchzuführen ist aber trotzdem ungemein wichtig und man sollte den Chef davon überzeugen.
Schöne Grüße
T.
Das ist eine Frage an die Berufsgenossenschaft
„Arbeitsschutzbeauftragter“ (Lehrgänge)
Als Brandschutzbeauftragter kann mit Schulungen
ein Wissen erzielt werden!
Für Brandschutzübungen ist es am besten mit
der örtlichen Feuerwehr die Fluchtwege ect.zu
Besprechenund und und und !
Für diese Aufgaben ist die Aneignung von Wissen
durch Lehrgänge und Schulungen erforderlich!
Die Firme muß Sie für Lehrgänge Freistellen!
Hallo und guten Tag
Ich habe diese Seite gefunden:http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=pu…&; hier ist gut beschrieben, wann und wie solche Übungen durchzuführen sind(mit den gesetzlichen Richtlinien). Wenn diese Seite nicht reicht, beim Mozilla Firefox den Suchbegriff:Brandschutzübungen?- so eingeben. Da bekommt man ca. 13.000 Ergebnisse.
Ich hoffe, damit eine Hilfestellung gegeben zu haben.
mit freundlichen Grüßen GR
Hallo,
ist nicht ganz mein Thema, aber ich bin am Rande damit befasst. In der Tat gibt es keine geschriebene Vorschrift mit klaren Fristen. Empfohlen werden, auch je nach Interessenlage, zwischen 1 und 5 Jahren. Ich denke, die Mitte mit 3 Jahren ist sinnvoll und ausreichend. Wenn besondere Brandgefahren vorliegen, zB durch Produktionsbetrieb oder Lagerhaltung, sind kürzere Abstände sinnvoll. Längere Zeiträume machen wenig Sinn, weil ja auch die Personalveränderungen über die Jahre berücksichtigt werden müssen. Siehe auch: http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=pu…&
oder bei den entsprechenden behörden telefonisch anfragen. das geht bei uns hier relativ einfach. wie das in berlin ist, entzieht sich meiner kenntnis
mfg GR
Ja, das ist richtig, aber „bindend“ ist das auch in NRW nicht. Und die dort zugrunde gelegten Vorgaben sind Bundesgesetz, keine Ländersache. Länderspezifisch könnten Vorgaben aus dem Baurecht sein (dort gibt es aber meines Wissens keine Angaben zu Brandschutzübungen), oder auch Feuerwehrvorgaben. Wahrscheinlich ist das auch der einfachste Weg, wenn Sie sich mal mit Ihrer zuständigen Feuerwehr abstimmen. Dann kann die auch die irgendwann einmal fällige Brandschau halten, und vielleicht kann man eine Übung mal mit etwas „Leben“ erfüllen, in dem die Feuerwehr einen Flur verraucht. Derartige Räumungsübungen mit „realistischer Kulisse“ haben einen wesentlich nachhaltigeren Lerneffekt für die Mitarbeiter.
In der Industriebaurichtlinie sind für die Übung mit technischen Feuerlöscheinrichtungen 2 Jahre vorgeschrieben. Räumungsalarme und ähnliches je nach gefährdung des Betriebes, jedoch mindestens einmal pro Jahr. Übungen mit der örtlichen Feuerwehr in Absprache mit der zuständigen Wache.