Wie oft muss man in seiner Wohnung sein, dass

… sie vom Amt bezahlt wird? Hartz IV
Eine Freundin von mir lebt mit ihrem Baby allein in einer Wohnung und bekommt Hartz IV. Neulich bekam sie einen Brief, in dem angekündigt wurde, dass jemand vom Amt vorbei kommt und sich die Wohnung ansieht, weil es einen Hinweis aus der Nachbarschaft gegeben habe, sie sei zu selten in ihrer Wohnung. Nebenbei bemerkt: Sie fährt fast jedes Wochenende zu ihren Eltern nach hause, hat aber unter der Woche Kurse, wie Baby-Schwimmen, weshalb sie unter der Woche immer in ihrer eigenen Wohnung ist.
Die Frau vom Amt kam, sah sich die Wohnung an (ob Babybett und Babysachen vorhanden sind) und überprüfte den Wasser- und Stromzähler. Sie kam zu dem Schluss: Es wurde zu wenig Wasser verbraucht. Das müsse besser werden.
Nun meine Frage: Gibt es eine Tabelle, auf der das Amt abliest, wie viel Wasser eine junge Frau mit Baby im Monat mindestens verbrauchen muss? Für mich klingt das sehr willkürlich…

Hallo Dayle85! Im Prinzip gibt es keine „genauen“ Tabellen, sondern eher so etwas wie „Erfahrungswerte“, was den Energie- und Wasserverbrauch angeht.
Mal angesehen davon, das wir in einem freien Land leben und mir niemand vorschreiben kann, wann und wie lange ich mich in meiner Wohnung aufhalten (muss?!). Das Amt will natürlich vermeiden, dass jemand z.B. bei seinen Eltern wohnt und für eine leere Wohnung Miete und alle anderen Leistungen bezieht… Das kann man ja auch verstehen. Leider kommt das auch immer wieder vor.

Also: ich schlage vor, das Amt auf diese Mitteilung hin zu fragen, wie hoch denn der Wasserverbauch in ihrer Situation erfahrungsgemäß sei. Mit dem Hinweis: „Das Amt müsse ja schließlich auch das Wasser bezahlen und sie hätte deshalb versucht, möglichst wenig zu verbrauchen. Sie wolle ja schließlich nicht mehr Leistungen haben, als unbedingt nötig.“

Mal abgesehen davon: wer hindert sie, mal ab und zu die Badewanne (wenn vorhanden) vollaufen zu lassen und wieder abzulassen. Das sind jedesmal ca. 400 Liter…

Gruß, Klaus

Hi,
mit Sicherheit gibt es dokumentierte Erfahrungswerte - also eine Liste. Jedoch weiß ich nichts genaueres.
Tut mir Leid, dass ich nicht weiter helfen kann.
Gruß
R.

Hallo,

ist es auch.

Das Problem ist nicht der Wasserverbrauch, sondern die Nachbarn. Es wird immer Neider geben. Und wenn ich mit meinem Kind schon zum Baby-Schwimmen gehe (PS.: War ich auch mit meinem Sohn), dann mache ich das auch zu Hause und VERBRAUCHE Wasser.

Wo ist das Problem? Eine Wanne voll sind 50 bis 80 Liter und das an drei Tagen - da wird kein Amt NEIN sagen.

Viel Erfolg

Hallo,

das Problem ist nicht die Anwesenheit, sondern neidische Nachbarn. Nicht von allein kommt ein Amt auf solche Gedanken.

Wenn ich jetzt gehässig wäre, würde ich sagen: Selbst schuld. Ich war mit meinem Sohn auch zum Baby-Schwimmen - und wir haben das in der Woche auch „nachexerziert“. Da stimmt der Wasserverbrauch bei zwei- bis dreimal wöchentlich 50 bis 80 Litern - zumal ja wohl auch das das Amt im Fall Ihrer Freundin zahlt.

Viel Erfolg.

Nein, eine solche Tabelle ergibt es nicht. Das ganze klingt sehr nach einem Aprilscherz im August. Da soll sich deine Freundin keine grauen Haare wachsen lassen und jetzt nicht einfach den Wasserhahn aufdrehen. Sparsam sein hat noch niemanden um sein Geld gebracht. Aber am schlimmsten ist ja wohl der denunziatorische Nachbar. Der soll lieber seine eigene schmutzige Wäsche waschen.

Aber mal im Ernst: Dem Amt ging es nicht um den Wasserverbrauch, sondern um den Verdacht, dass deine Freundin nur so tut, als habe sie einen eigenen Haushalt, in Wirklichkeit aber bei jemand anderem wohnt. Das wäre eine Straftat, nämlich das Erschleichen von Sozialleistungen. Kam leider alles schon vor. Da muss sich deine Freundin also keine Sorgen machen. Und den Spruch hat die Mitarbeiterin vom Amt wahrscheinlich nur gemacht, um nicht zugeben zu müssen, dass alles blinder Alarm war und es ihr leid tut.