eine Person wird zum 01.07.2006 als Fahrer fest eingestellt und erhält lt. Arbeitsvertrag eine Probezeit von sechs Monaten.
Zum 01.10.2006 wird die Person befördert (Disponent) und erhält lt. Änderungsvertrag eine Probezeit von drei Monaten.
Ab dem 15.03.2007 wird die Person per Änderungsvertag als Fahrer weiterbeschäftigt und erhält wieder eine Probezeit von drei Monaten.
Welche Probezeiten sind rechtswirksam? Mit welchen Begründungen?
Die Zweite wird wohl noch rechtswirksam sein, da die Person einen völlig neuen Aufgabenbereich erhalten hat, die mit der Probezeit von der Erstanstellung nicht gedeckt wird, werden kann?!
Die Dritte, denke ich, ist nicht rechtswirksam, da die Person wieder in dem Aufgabenbereich arbeitet, für die sie bereits eine Probezeit absolviert hat?!
Gibt es zu solchen oder ähnlichen Fällen entsprechende Gerichtsurteile?
da ich gerade neulich einen ähnlichen Fall vor dem ArbG durchzufechten hatte: Über eine erneute Prübezeit in der selben Tätigkeit ging der Vorsitzende mit einem müden Lächen hinweg, und auch der Vertreter des AG (FA für Arbeitsrecht) machte keine Anstalten seinen Mandanten in der Sache retten zu wollen. Daher war dann auch die Probezeitkündigung vom Tisch, und mein Mandant zufrieden.
Taktisch würde ich mich so verhalten, zunächst das Thema gar nicht anzusprechen, und es drauf ankommen zu lassen. Geht die Probezeit ohne Probleme zuende, ist alles OK, kommt es zur Probezeitkündigung, zieht man seinen Joker vor Gericht aus der Tasche.
Nein, die Sache wurde durch Vergleich (es ging noch um diverse andere Sachen) erledigt.
Ich brauche unbedingt einen link zu einem Urteil.
Kann ich nicht mit dienen, bin auch nicht der große Arbeitsrechtler. Mir sagte einfach die Logik, dass der Punkt an uns gehen würde, und da der Vertreter des AG keinerlei Anstalten machte, das Gericht und mich vom Gegenteil überzeugen zu wollen, lag ich damit wohl richtig Sicherlich gibt es dazu auch Urteile, habe hier aber gerade nichts griffbereit.
Was macht die Probezeit denn aus? Oder anders gefragt: was ändert sich arbeitsvertraglich nach Ablauf der Probezeit (Gehalt, Küfristen, etc…) und wie lauten die genauen Vereinbarungen vor Ablauf?
Theoretisch gibt es keine Höchstlänge von Probezeiten.