Hallo!
Vielleicht weiß jemand, wie es sich mit der Reparatur während der Garantiezeit eines elektronischen Gerätes wie eines Laptops verhält. Das Gerät weist einen Fehler auf, der auch nach mehrmaliger Reparatur nich behoben werden kann. Gibt es hier ein Maximum an Reparaturen, nach dem Anspruch auf ein Ersatzgerät möglich ist? Oder muss das Gerät so lange immer wieder zur Reparatur einschicken werden, bis der Fehler entweder behoben oder die Garantie abgelaufen ist?
Wichtig: Es sollte sich um den Fall handeln, dass der identische Fehler nach jeder Reparatur wieder auftritt, nicht verschiedene Fehler.
Falls ich bei der Suche etwas übersehen habe, und dies bereits diskutiert wurde, könntet ihr mir bitte den Link schicken? Vielen lieben Dank!
Hallo,
FAQ:1152
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Hallo!
Die FAQ habe ich auch schon gelesen, aber ich konnte dort leider keine konkrete Aussage entdecken. Habe ich etwas überlesen?
Viele Grüße!
Ist doch in der FAQ deutlich erklärt
Die FAQ habe ich auch schon gelesen, aber ich konnte dort
leider keine konkrete Aussage entdecken. Habe ich etwas
überlesen?
Hallo,
ich weiß nicht, was es dort zu überlesen gibt, heißt es dort doch:
**Die Garantie ist eine freiwillige und zusätzliche Leistung des Verkäufers oder Herstellers. Sie kann nach Belieben ausgestaltet oder befristet sein. „Nach Belieben“ bedeutet, daß die Regelungen der Sachmangelhaftung hier nicht angewandt werden.
Die Garantieleistung kann
* an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden (sehr häufig: Garantie nur für Erstbesitzer)
* bestimmte Kosten ausschließen (Materialkosten, Versandkosten) und
* die Leistung einschränken (Ersatz durch aktuelles Gerät gegen Aufpreis).
Daher empfiehlt es sich, die Garantiebedingungen genau (!) zu studieren.**
Ohne Kenntnis der Garantiebedingungen lässt sich die Frage also nicht beantworten. Die Aussage, dass die Garantiebedingungen nach Belieben ausgestaltet werden können, besagt, dass es eben keine gesetzlichen Regeln zu Inhalt, Umfang und Dauer der Garantie gibt.
Gruß
S.J.
Keine Garantiebedingungen
Hallo!
Ok, das habe ich verstanden. Allerdings soll es der Fall sein, dass in den Garantiebedingungen kein Angaben über eine Maximalzahl an Reparaturen gemacht wurde. Was gilt in diesem Fall? Gibt es hier gesetzliche Bestimmungen oder kann der Hersteller nachträglich Garantiebedingungen erlassen, auch wenn diese vorher nicht schriftlich festgelegt oder sonstwie übermittelt worden waren?
Viele Grüße!
Hallo,
Allerdings soll es der Fall sein,
dass in den Garantiebedingungen kein Angaben über eine
Maximalzahl an Reparaturen gemacht wurde. Was gilt in diesem
Fall?
Es gilt genau das, was da steht. Vermutlich steht da was von Reparatur im Fehlerfall, Verschleißteile ausgeschlossen o.ä.? Ich vermute mal weiter, dass eine Rückgabe nicht erwähnt wird. Und ich vermute, dass der Hersteller pünktlich nach Ende der Garantiezeit weitere Maßnahmen ablehnt.
Gibt es hier gesetzliche Bestimmungen
Nein. Garantiebedingungen kann jeder gestalten, wie er will. Er könnte sogar verlangen, dass das defekte Gerät nur Dienstags persönlich und in roten Socken abgegeben werden muss.
oder kann der Hersteller nachträglich Garantiebedingungen erlassen,
Nein. Die Garantie ist ein Teil des Kaufvertrags und Verträge sind einzuhalten.
Gruß
loderunner (ianal)