Wie oft wird Prozesskostenbeihilfe gewährt

Wie oft wird Prozesskostenbeihilfe für ein- und dieselbe Sache (Unterhaltsfestsetzung) gewährt?

Der Fall:
Sie (abwechselnd Hartz4 bzw. Geringverdiener) läuft schon zum zweiten Mal vor Gericht um mehr Unterhalt einzuklagen, obwohl der Unterhaltspflichtige regelmäßig und seinem Einkommen angemessen Unterhalt zahlt. Sie tut dies also aus reiner Schikane. Sie beantragt dafür wiederholt Prozesskostenhilfe. Er muss seinen Anwalt wieder selbst zahlen denn er verdient 12,50€ zuviel um PKH zu bekommen.

Kommt sie mit dem Antrag durch, obwohls die gleiche Sache ist?

Hallo Mayrain71,

PKH wird immer für einen konkreten Fall gewährt. Der Antragsteller muss dabei glaubhaft machen, dass seine Klage/Verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Dies ist bei Unterhalts-Klagen dann der Fall, wenn sich die Bemessungsgrundlage für den Unterhaltsanspruch geändert hat (bspw. andere Vermögensverhältnisse/Einkommen, erhöhter Bedarf des Unterhaltsberechtigten, etc.). Sollte dies nicht der Fall sein, wird das Gericht dies im Rahmen einer summarischen (Vorab-)Prüfung erkennen und PKH versagen.

Gruß, Homertrix

Hallo,

zusätzlich kann der eigene Anwalt die Abweisung der PKH wegen „keine Aussicht auf Erfolg“ noch extra beantragen.

Machen Anwälte nicht immer, weil sie den Kollegen nicht das Einkommen minimieren wollen.

Gruß
Ingrid