Wie oft zur Reparatur?

Hallo liebe WWW Gemeinde!

nach langer, erfogloser, Suche im Netz möchte ich Euch nun meine Frage behelligen :smile:

Ich habe mir vor 2 Jahren bei Ebay ein gebrauchtes Notebook gekauft.
War ein Targa Visionary Xp. Auf das Notebook besteht eine Garantie bis zum 10.04.2006 bei der Fa.Targa.
Als nach ca.1 Jahr ein Fehler vorlag, schickte ich das Gerät ein und es kam zurück mit der meldung, dass das Motherboard ausgetauscht wurde.
6 Monate später hatte ich wieder einen Fehler und somit das Vergnügen mit dem freundlichen Targa Service :wink: Diesmal wurde wieder das Motherboard sowie der Lüfter und das DVD/CD Laufwerk getauscht.
Und jetzt, 5 Monate später startet das Notebook nach dem Recovery nichtmehr, während des Betriebs „Hakt“ es andauernd und diverse Lampen blinken…

Ich frage mich was ich mit dem Service machen soll!?!
Es ist ja nicht sinn und zweck, sich im Abstand von 6 Monaten das Motherboard austauschen zu lassen - zumal ja die Garantie bald wegfällt und ein MB 475 € kostet…

Im Netz habe ich viel gefunden was man bei Neu(wertigen) Geräten machen kann (2x Reparatur danach wandlung usw.) Gibt es so etwas auch bei älteren Geräten? oder müssen die mir die Garantie auf diese Teile verlängern?

Vielleicht kann mir jemand von euch dabei weiterhelfen - bevor ich das Gerät wegschicke und alles zu spät ist :smile:

Vielen Dank!

Katja

Hallo,

ich kenne das von Handyreparaturen so, dass der Hersteller dreimal Gelegenheit hat den Fehler nachzubessern und wenn er es dann nicht schafft muss das Geraet ausgetauscht werden.

Allerdings ist da immer der Haken, dass das wohl dreimal derselbe Fehler sein muss!

So wie ich das sehe, musst du wohl in den sauren Apfel beissen und dein Notebook wieder einmal einschicken. Eine Garantieverlaengerung gibt es dadurch nicht!

Fuer demnaechst kann ich dir nur empfehlen nicht wieder einen Laptop von Targa zu kaufen! Ich wohne hier im Ort des Hauptsitzes der Firma und kenne dadurch auch einige Leute, die bei Targa arbeiten. Noch nicht einmal die wuerden mir zu den Produkten raten!

Ciao! Bjoern

schau mal ins BGB
hallo Katja

lt. $ 437 "kann der Käufer …

  1. … Nacherfüllung verlangen …
    (dort steht nicht, daß ein bestimmter Fehler dreimal auftreten muß)

warum stellst Du Deine Frage nicht im Brett für Rechtsfrage?
dort kann man Dir bestimmt kompetentere Antwort geben

mfgf
Wolfgang