Hallo,
ich habe eine knifflige Frage zur Ordensverfassung der Franziskaner, die ich in der Literatur nicht beantwortet finde. Mir geht es nur um die mittelalterliche Verfassung des Ordens. Die Doppelstruktur auf allen Ebenen mit Generalminister - Generalkapitel, Provinzialkapitel - Provinzialminister, Kustos - Kustodie und Guardian - Konvent ist mir klar. Mir ist auch klar, dass bis zum Generalminister Elias die Generalminister die Provinizialminister erwählten und nach seiner Absetzung 1239 die Verfassung vorsah, dass das Generalkapitel und die Provinzkapitel jeweils ihren Oberen bestimmen.
Was ich jedoch nirgends aufgeschlüsselt finde, ist folgendes Problem:
Wer stellte die Provinzkapitel? Die gesamten Konvente einer Provinz? Delegierte?
Wer bestimmt die Kustos? Die Mitglieder einer Kustodie? Gab es ein Kustodienkapitel?
In einem neueren Buch zum Mönchswesen (Peter Dinzelbacher) habe ich gelesen, dass der Franziskanerorden auf jeden Fall heute seine Provinzialminister durch Wahl in den Provinzkapiteln bestimmt. Nur: war das auch im Mittelalter der Fall?