Wie paypal-gebuehren ausweisen + buchen?

moin,

angenommen ich verkaufe einen artikel fuer 119.- brutto, und der kauefer zahlt per paypal, dann erstelle ich folgende rechnung:

erwerb der ware euro 100.-
19% ust 19.-

abzueglich paypalgebühren ( 19% ust enthalten ) 4,17

zu zahlen 114,83

damit ist dann exakt gedeckelt, was ich auch tatsaechlich eingenommen habe.

die kaeufer beschweren sich jedoch ( zu recht ) , dass nun deren buchhaltung nicht gegen den zahlungsausgang stimmt, weil ja tatsaechlich 119,00 ausgegeben wurden.

wie loest man dieses beidseitige problem am sinnvollsten?

gruss
khs

Hallöchen,
das kannst du nicht machen. Deine Rechnungen müssen den Betrag ausweisen, den der Kunde bezahlt hat.

Der Haken liegt an der PayPal-Buchung in deiner eigenen Buchführung. Hier scheinst du etwas durcheinander zu bringen. [Hinweis auf falsches Brett vor Verschiebung entfernt, MOD]

Liebe Grüße Herzblume

Hallo,

mein Vorschlag:

Ware 96,50
USt 18,34
Ware brutto 114,84
PayPal 3,50
USt PayPal 0,67

Zu zahlen 119,00

Hab ich was übersehen / vergessen?

Bis dann

[MOD] Komplettzitat gelöscht

moin,

so weit, so gut, was die rechnung fuer den kaeufer betrifft.

wie aber macht der verkaeufer dem finanzamt klar, dass keine 119.- eingenommen wirden, sondern nur 114,83 ??

das mag im einzelfall noch untergehen, aber denk mal an einen powerseller, der im jahr 5000 computer verkauft, und wenn dann auf jedem vk 10 euro fuer paypal floeten gehen, fehlen dem 50 mille in der kasse gegenueber seinen gestellten rechnungen…

gruss
khs

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Tach!

  1. Rechnung:

Erbrachte Leistung netto 100 €

  • USt 19%
    = zu zahlende Betrag: 119 €
  1. Buchung:
    a. Buchung der EINNAHME
    Bank/ Kasse 119 € an Erlöse 100 € und USt 19 €

Es wurden 119 € eingenommen, ohne wenn und aber.

b. Buchung der AUSGABE
Gebühren/ Nebenkosten des Geldverkehrs 10 €
Vorsteuer 1,90 €
an Bank/ Kasse 1,19 €

Es wurden 11,90 € ausgegeben, ohne wenn und aber.

Daraus folgt die Gewinnermittlung: Einnahme 119 € abzüglich Ausgabe 11,90 € ergibt Gewinn von 107,10 €. Und dieser Gewinn wird dem Finanzamt mitgeteilt.

Die Ausgabe des Rechnungsstellers haben in der Rechnung an den Empfänger nix zu suchen. Mal provokativ gefragt: Interessieren mich die Ausgaben des Rechnungsstellers? Nö!

Viele Grüße
e

Hallo Karl-Heinz,

es empfiehlt sich, das PayPal-Konto wie eine zweite Bank zu behandeln, da sich ja die Beträge die du vom PayPal-Konto auf dein Bankkonto buchst nicht mit den Rechnungsbeträgen gleichen.
Die PayPal-Gebühren sind dann Nebenkosten des Geldverkehrs (umsatzsteuerfrei). Wie das allerdings mal bei einer Betriebsprüfung aussieht mit dem legeren ausdruckbaren Kontoauszug von PayPal … da kann ich nichts zu sagen.

Am besten ist doch, einen Steuerberater diese Dinge machen zu lassen.

LG Herzblume