Hallo,
bei einem Onlinekauf sind wir offensichtlich „getäuscht“ worden.
Wir überwiesen den Kaufbetrag zuzgl. Porto an den Verkäufer und hörten seitdem nichts mehr von ihm. Er sandte uns die Ware innerhalb von nun mehr fast 3 Wochen nicht zu.
Die einzige Möglichkeit wäre für uns, sein Bankkonto zu pfänden. Es handelt sich um insgesamt 70 EURO.
Frage: Wie ist der Weg hierfür?
Bitte geben Sie uns einen kompetenten Hinweis hierzu.
MfG
Familie Siwek
Ähm…
Man braucht selbstverständlich einen Vollstreckungstitel (also z.B. ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid). Das wäre ja noch schöner, wenn man einfach so irgendwelche Konten pfänden könnte.
Anzuraten wäre also der Weg zum Rechtsanwalt, der eine Klage erhebt.
Levay
Klage einreichen. Alles andere wär nur peinlich (stell´mir gerade einen Kunden vor der in meiner Filiale auftritt und ein Konto pfänden möchte *smile*)
Ohne Titel geht da überhaupt nichts… es muss wohl den Weg des Mahnverfahrens gehen. Am besten beauftragst du einen entsprechenden Rechtsbeistand.
Die frage ist nur ob es was zhu holen gibt und du nicht auch noch auf den Verfahrenskosten sitzen bleibst.
Hallo,
also der normale Rechtsweg wäre folgender:
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den Verkäufer mind. einmal schriftlich (Einwurf-Einschreiben, Einschreiben-Rückschein) anmahnen, dass man den Artikel oder das Geld bis zum tt.mm.jjjj (angemessene Frist setzen) haben möchte.
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Hat der Verkäufer nicht reagiert, also kein Geld zurück überwiesen oder den Artikel zugeschickt und auch sonst weiter keine Info zukommen lassen, kann man einen Mahnbescheid beim Amtsgericht (an deinem Wohnort) erlassen.
Mittlerweile auch online möglich über https://www.online-mahnantrag.de
Dort werden folgende Daten erfasst (online):
- Prozessbevollmächtigten erfassen (sofern vorhanden)
- Antragstellerdaten erfassen
- Antragsgegner erfassen
- Anspruch/Forderung erfassen
- Auslagen und Nebenforderung erfassen (sofern vorhanden)
- Allgemeine Angaben zum Antrag
- Überprüfen der Antragsdaten
- Druck/Antragsabgabe
Die Gebühren betragen (glaube ich) ca. 23€, die Du vorstrecken musst und als Auslagen im Mahnbescheid geltend machen kannst.
Beim Schuldner kommt der Mahnbescheid an, entweder überprüft er den Mahnbescheid und legt Einspruch ein - dann kann es zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder er sieht die Forderung ein, kann aber nicht bezahlen.
Im letzteren Fall ergeht dann (nach 14 Tagen) automatisch der Vollstreckungsbescheid.
Und erst, wenn Du diesen Vollstreckungsbescheid in den Händen hast, kannst Du auch nur irgendetwas pfänden lassen. Das geht dann über einen Gerichtsvollzieher am Wohnort des Schuldners.
Wichtig zu wissen ist, dass all diese Kosten erst einmal zu Deinen Lasten gehen.
Ich hoffe ein wenig geholfen zu haben.
Viele Grüße
Denkzettel
P.S.: Die Beschreibung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt auch keine Rechtsberatung dar. Im groben sollten die Schritte aber stimmen.
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung hast, bemühe einen Anwalt damit!
Mit der „vollstreckbaren ausfertigung“ des Gerichtsurteils geht man zum Gerichtsvollziehen und gibt diesem die Kontonummer des Schuldners. Der Vollstreckt dann in das Konto am besten am Monatsersten, wenn noch Geld drauf ist
Gepfändet wird alles, bis auf den Pfändungsfreibetrag.
Und dann kann der Gerichtsvollzieheer jeden Monat wiederkommen, bis die Schuld beglichen ist.
Bei http://www.321finanzcheck.de/pages/beste-girokonten/… findet sich auch eine Bank, die das Konto auch nur auf Guthabenbasis führt. Der Schuldner hebt sein Geld immer an dem Tag ab, an dem es gutgeschrieben wird, dann schat der Gerichtsvollzieher in die Röhre.
Dagwyna