Tach!
zum ersten Mal will ich mein altes Auto privat verkaufen. Da
ich das noch nie gemacht habe, weiß ich auch nicht, wie man
dabei vorgeht. Ich will den potenziellen Käufer nicht übers
Ohr hauen, aber auch selbst nicht übers Ohr gehauen werden
werden. Konkret hätte ich folgende Fragen:
- Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will: wie stelle ich
sicher, dass er wiederkommt? Fahr ich mit? Lasse ich mir
seinen Personalausweis als Pfand geben oder wie macht man das?
Man fährt mit. Beschädigt er etwas, muss er es ersetzen. Ich mache Probefahrten bei Autos ab 5.000 Eur Wert nur mit einem weiteren Zeugen, so dass es nicht später heisst „der Kratzer war aber schon“…
- Ich habe von Autos keine Ahnung und kann nur sagen, dass
der Wagen ein Austauschgetriebe und ein paar Kratzer hat und
fährt. Da er 9 Jahre alt ist, kann ich aber auch keine
Garantie geben, dass er noch so und so lange hält (und will
das auch nicht, ich bin ja kein Profi).
Das musst Du auch nicht.
Beschäftige Dich mit den Themen Gewährleistung / Sachmängelhaftung und Garantie.
Erstere schliesst Du im Kaufvertrag aus, letztere gibst Du gar nicht erst.
Der ADAC bietet hier Musterkaufverträge, die die notwendigen Formulierungen enthalten.
Was ist es für ein Auto? Es gibt da gewisse Unterschiede zwischen einem 9-jährigen Rolls Royce und einem 9-jährigen Clio…
9 Jahre müssen nicht uralt sein. Mein Alfa ist 30 Jahre alt und läuft gut. Mein Volvo ist über 6 Jahre alt und fast wie neu.
Am liebsten wäre mir,
der Käufer schaut sich das Auto an, kauft es und fährt damit
weg. Und wenn es dann auseinanderfällt, ist es sein Problem
(nicht dass ich hoffe, dass es soweit kommt). Wie wird das
vertraglich geregelt? Gibt es Musterkaufverträge?
Ja, s.o.
Das ist auch so möglich, vorausgesetzt, Du verschweigst keine Mängel, die Du kennst.
Alles im KV aufführen. Auch das AT-Getriebe und grobe Kratzer. Unbedingt alle Dir bekannten technischen Mängel aufführen.
- Wann übergibt man den Wagen mit Schein und Brief?
Man übergibt das abgemeldete Fahrzeug mit dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei neuren EU-Papieren).
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gibt man bei Abmeldung des Wagens bei der Zulassungsstelle ab.
Man übergibt ein Fahrzeug Als Privatverkäufer normalerweise abgemeldet. ausser der Käufer ist ein seriöser Typ aus der eigenen Stadt. Sonst würde ich persönlich das niemals tun.
Abmelden bei der Zulassungsstelle: Brief und Schein sowie die beiden kennzeichen mitbringen und bei irgendeiner KfZ-Zulassungsstelle in D abmelden.
- Wie stelle ich sicher, dass der Käufer nicht auf meine
Kosten einen Unfall baut. Ich habe mal gelesen, dass das mit
dem Abmelden eine kritische Sache ist, wobei man ein
bestimmtes Vorgehen befolgen soll, die Einzelheiten aber
wieder vergessen.
s.o.
Bei der Probefahrt ist es allerdings Dein Risiko und Deine Versicherung.
- Was gilt es sonst noch zu beachten und wo kann ich mich
kundig machen?
Inserat in mobile.de.
Ausführliche, ehrliche Beschreibung. Gute Photos. Vor dem photographieren das Auto innen und aussen gründlich entmüllen und reinigen. Ein sauberes Auto erzielt deutlich mehr, als ein vergammeltes. Ein 2000er Golf z.B. kann 4.000 oder 800 Eur bringen.
TÜV/AU erneuern, sofern sie nicht 1,5 Jahre oder länger gültig sind. Ist ein gutes Verkaufsargument. Und Du kannst sicher sein, dass Du ein verkehrssicheres Auto übergibst.
Je nach Zustand, Fabrikat und Laufleistung kann auch eine professionelle Aufbereitung für ca. 200 Eur lohnenswert sein. In einen Twingo mit 280.000 Km würde ich das nicht mehr investieren. In einen Golf mit 100.000 Km schon.
Werkstatt-Checkheft und Servicerechnungen bereit halten, sofern vorhanden.
Ich persönlich achte bei meinen Autos generell auf guten Zustand, regelmässige Wartung und stete Verkehrssicherheit. Ich könnte sie jederzeit guten Gewissens verkaufen.
Achte darauf, dass Bremsen und Reifen wenigstens noch diesseits der Grenze sind oder fordere den Käufer auf, das Auto mit einem Transporter zu holen. Du weisst nicht, ob nicht ein Fahranfänger kommt und sich dann auf der Heimfahrt tot fährt. Da hilft Dir dann der ganze vertragliche Gewährleistungsausschluß nichts, wenn die Eltern vor der Tür stehen und Du bis zum Schluß mit Deinem Gewissen leben musst…
Gruß,
M.