WIE Pkw privat verkaufen

Hallo Leute,

zum ersten Mal will ich mein altes Auto privat verkaufen. Da ich das noch nie gemacht habe, weiß ich auch nicht, wie man dabei vorgeht. Ich will den potenziellen Käufer nicht übers Ohr hauen, aber auch selbst nicht übers Ohr gehauen werden werden. Konkret hätte ich folgende Fragen:

  1. Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will: wie stelle ich sicher, dass er wiederkommt? Fahr ich mit? Lasse ich mir seinen Personalausweis als Pfand geben oder wie macht man das?

  2. Ich habe von Autos keine Ahnung und kann nur sagen, dass der Wagen ein Austauschgetriebe und ein paar Kratzer hat und fährt. Da er 9 Jahre alt ist, kann ich aber auch keine Garantie geben, dass er noch so und so lange hält (und will das auch nicht, ich bin ja kein Profi). Am liebsten wäre mir, der Käufer schaut sich das Auto an, kauft es und fährt damit weg. Und wenn es dann auseinanderfällt, ist es sein Problem (nicht dass ich hoffe, dass es soweit kommt). Wie wird das vertraglich geregelt? Gibt es Musterkaufverträge?

  3. Wann übergibt man den Wagen mit Schein und Brief?

  4. Wie stelle ich sicher, dass der Käufer nicht auf meine Kosten einen Unfall baut. Ich habe mal gelesen, dass das mit dem Abmelden eine kritische Sache ist, wobei man ein bestimmtes Vorgehen befolgen soll, die Einzelheiten aber wieder vergessen.

  5. Was gilt es sonst noch zu beachten und wo kann ich mich kundig machen?

Es wäre nett, wenn mir jemand ein paar Tipps geben könnte.
Grüße, Thomas

Moien!

  1. Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will: wie stelle ich
    sicher, dass er wiederkommt? Fahr ich mit? Lasse ich mir
    seinen Personalausweis als Pfand geben oder wie macht man das?

Entweder Perso (genau ansehen!) als Pfand oder mitfahren, in meinen Augen die bessere Alternative.

Gibt es Musterkaufverträge?

Ja, Musterkaufverträge gibts im Netz, einfach mal google bemühen. Da is alles schon vorgedruckt, von wegen Ausschluss der Mängelfreiheit usw.

  1. Wann übergibt man den Wagen mit Schein und Brief?

Wenn man die Kohle hat, keine Minute eher!

  1. Wie stelle ich sicher, dass der Käufer nicht auf meine
    Kosten einen Unfall baut. Ich habe mal gelesen, dass das mit
    dem Abmelden eine kritische Sache ist, wobei man ein
    bestimmtes Vorgehen befolgen soll, die Einzelheiten aber
    wieder vergessen.

Mit dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle fahren, Auto abmelden, er soll sich dort ein Kurzzeitkennzeichen holen. Verkauf am Samstag is dann natürlich schlecht. Dann zumindest im Kaufvertrag festhalten, wann genau (Datum u Uhrzeit!) das Fahrzeug übergeben wurde.

  1. Was gilt es sonst noch zu beachten und wo kann ich mich
    kundig machen?

google u ADAC sollten erste Anprechpartner sein^^

Gruss

Mutschy

Hallo Thomas,

zum ersten Mal will ich mein altes Auto privat verkaufen. Da
ich das noch nie gemacht habe, weiß ich auch nicht, wie man
dabei vorgeht. Ich will den potenziellen Käufer nicht übers
Ohr hauen, aber auch selbst nicht übers Ohr gehauen werden
werden. Konkret hätte ich folgende Fragen:

nun gut, ich werde mich mal darauf einlassen. Ich schreibe es nur so wie ich vorgehen würde, nicht wie es richtig sein muss (das eine schliesst allerdings das andere nicht aus).

  1. Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will: wie stelle ich
    sicher, dass er wiederkommt? Fahr ich mit?

das sollte man immer, diskret auf einem hinteren Sitzplatz und keine Kommentare abgeben.

Lasse ich mir seinen Personalausweis als Pfand geben oder wie macht man das?

Das ist verboten, man sollte sich aber vorher den §Ausweis zeigen lassen und die ID-Nummer notieren, dann zurückgeben.

Unbedingte Voraussetzung einen Fremden mit seinem Fahrzeug fahren zu lassen ist, sich einen gültigen Führerschein zeigen zu lassen!

  1. Ich habe von Autos keine Ahnung und kann nur sagen, dass
    der Wagen ein Austauschgetriebe und ein paar Kratzer hat und
    fährt. Da er 9 Jahre alt ist,

Bei diesem Fahrzeug wirst du auf dem privaten Markt kaum noch eine Chance haben. Getriebe defekt, Motor womöglich einmal überdreht?

Und wenn es dann auseinanderfällt, ist es sein Problem (nicht dass ich hoffe, dass es soweit kommt). Wie wird das vertraglich geregelt? Gibt es Musterkaufverträge?

Nein, bei Privat heisst es gekauft wie gesehen, es gibt keine Garantie, ausser du verschweigst bekannte Mängel.

  1. Wann übergibt man den Wagen mit Schein und Brief?

Frühestens nach erfolgter Bezahlung (bei Scheck erst nach sechs Wochen!!, denn die Bank sagt ‚Zahlung vorbehalten‘), Barzahlung ist anzustreben.

  1. Wie stelle ich sicher, dass der Käufer nicht auf meine
    Kosten einen Unfall baut.

Du solltest sofort nach dem Verkauf die Zulassungsstelle mit der Adresse des neuen Besitzers informieren, dann hast du keine Probleme damit.

Ich habe mal gelesen, dass das mit dem Abmelden eine kritische Sache ist, wobei man ein bestimmtes Vorgehen befolgen soll, die Einzelheiten aber wieder vergessen.

Siehe oben, sofort die Zulassungstelle benachrichtigen.

Das allerbeste wäre natürlich, wenn beide sich einig sind und das entsprechende Bargeld bereit liegt, nach der Probefahrt gemeinsam zur Zulassungstelle zu fahren und den Wagen umzumelden.

  1. Was gilt es sonst noch zu beachten und wo kann ich mich
    kundig machen?

Keine Ahnung, beim ADAC?
Nach der Bezahlung und Ummeldung ist bei privatem Verkauf jedes Risiko auf den Käufer übergegangen.

Schönen Gruß
Termid

Hallo,

  1. Mitfahren. So kannst Du auch auf eventuelle Fragen gleich Antworten.
    Und - wie schon geschrieben wurde - unbedingt vorher den Führerschein zeigen lassen!

  2. Bekannte „Mängel“ und solche Sachen wie Austauschgetriebe unbedingt in den Kaufvertrag unter Bemerkungen hinein schreiben. Wenn Dir nachgewiesen wird, dass Du Mängel wissentlich verschweigst, haftest Du dafür.

…kann ich aber auch keine Garantie geben…

Musst Du doch auch nicht. Wichtiger ist jedoch, dass Du die Gewährleistung ausschließt. Da Du ja privat verkaufst, ist das möglich/notwendig.

Gibt es Musterkaufverträge?

Ja, unbedingt einen Vordruck verwenden! Aber achte darauf, woher er kommt. Viele, die im Netz kostenfrei zu bekommen sind, sind Müll! Einfach, weil die Formulierungen rechtlich nicht optimal formuliert sind. Die z.B. von Verkehrsvereinen ausgegeben werden sollten brauchbar sein. Zur Not ein paar Euro ausgeben und in den nächsten Schreibwarenladen gehen.

  1. Nachdem Du das Geld bekommen hast und der Wagen abgemeldet ist.
    Oder Du triffst Dich mit dem Käufer im Straßenverkehrsamt, sodass Du sicher gehen kannst, dass der Wagen umgemeldet wird. Wenn das aus irgend einen Grund nicht klappt, nimmst Du die Papiere und Kennzeichen wieder mit.
    Wichtig: Egal, welche „Ausrede“ kommt: Auch wenn der Wagen bezahlt ist, nie Brief, Schein und/oder Kennzeichen weg geben, solange der Wagen noch auf den eigenen Namen zugelassen ist!

  2. Am besten nicht alleine sein, wenn der/die Käufer kommt/kommen.

Viel Erfolg!
Guido

Tach!

zum ersten Mal will ich mein altes Auto privat verkaufen. Da
ich das noch nie gemacht habe, weiß ich auch nicht, wie man
dabei vorgeht. Ich will den potenziellen Käufer nicht übers
Ohr hauen, aber auch selbst nicht übers Ohr gehauen werden
werden. Konkret hätte ich folgende Fragen:

  1. Wenn der Käufer eine Probefahrt machen will: wie stelle ich
    sicher, dass er wiederkommt? Fahr ich mit? Lasse ich mir
    seinen Personalausweis als Pfand geben oder wie macht man das?

Man fährt mit. Beschädigt er etwas, muss er es ersetzen. Ich mache Probefahrten bei Autos ab 5.000 Eur Wert nur mit einem weiteren Zeugen, so dass es nicht später heisst „der Kratzer war aber schon“…

  1. Ich habe von Autos keine Ahnung und kann nur sagen, dass
    der Wagen ein Austauschgetriebe und ein paar Kratzer hat und
    fährt. Da er 9 Jahre alt ist, kann ich aber auch keine
    Garantie geben, dass er noch so und so lange hält (und will
    das auch nicht, ich bin ja kein Profi).

Das musst Du auch nicht.

Beschäftige Dich mit den Themen Gewährleistung / Sachmängelhaftung und Garantie.
Erstere schliesst Du im Kaufvertrag aus, letztere gibst Du gar nicht erst.
Der ADAC bietet hier Musterkaufverträge, die die notwendigen Formulierungen enthalten.

Was ist es für ein Auto? Es gibt da gewisse Unterschiede zwischen einem 9-jährigen Rolls Royce und einem 9-jährigen Clio…
9 Jahre müssen nicht uralt sein. Mein Alfa ist 30 Jahre alt und läuft gut. Mein Volvo ist über 6 Jahre alt und fast wie neu.

Am liebsten wäre mir,
der Käufer schaut sich das Auto an, kauft es und fährt damit
weg. Und wenn es dann auseinanderfällt, ist es sein Problem
(nicht dass ich hoffe, dass es soweit kommt). Wie wird das
vertraglich geregelt? Gibt es Musterkaufverträge?

Ja, s.o.
Das ist auch so möglich, vorausgesetzt, Du verschweigst keine Mängel, die Du kennst.
Alles im KV aufführen. Auch das AT-Getriebe und grobe Kratzer. Unbedingt alle Dir bekannten technischen Mängel aufführen.

  1. Wann übergibt man den Wagen mit Schein und Brief?

Man übergibt das abgemeldete Fahrzeug mit dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei neuren EU-Papieren).
Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gibt man bei Abmeldung des Wagens bei der Zulassungsstelle ab.

Man übergibt ein Fahrzeug Als Privatverkäufer normalerweise abgemeldet. ausser der Käufer ist ein seriöser Typ aus der eigenen Stadt. Sonst würde ich persönlich das niemals tun.

Abmelden bei der Zulassungsstelle: Brief und Schein sowie die beiden kennzeichen mitbringen und bei irgendeiner KfZ-Zulassungsstelle in D abmelden.

  1. Wie stelle ich sicher, dass der Käufer nicht auf meine
    Kosten einen Unfall baut. Ich habe mal gelesen, dass das mit
    dem Abmelden eine kritische Sache ist, wobei man ein
    bestimmtes Vorgehen befolgen soll, die Einzelheiten aber
    wieder vergessen.

s.o.
Bei der Probefahrt ist es allerdings Dein Risiko und Deine Versicherung.

  1. Was gilt es sonst noch zu beachten und wo kann ich mich
    kundig machen?

Inserat in mobile.de.
Ausführliche, ehrliche Beschreibung. Gute Photos. Vor dem photographieren das Auto innen und aussen gründlich entmüllen und reinigen. Ein sauberes Auto erzielt deutlich mehr, als ein vergammeltes. Ein 2000er Golf z.B. kann 4.000 oder 800 Eur bringen.

TÜV/AU erneuern, sofern sie nicht 1,5 Jahre oder länger gültig sind. Ist ein gutes Verkaufsargument. Und Du kannst sicher sein, dass Du ein verkehrssicheres Auto übergibst.

Je nach Zustand, Fabrikat und Laufleistung kann auch eine professionelle Aufbereitung für ca. 200 Eur lohnenswert sein. In einen Twingo mit 280.000 Km würde ich das nicht mehr investieren. In einen Golf mit 100.000 Km schon.

Werkstatt-Checkheft und Servicerechnungen bereit halten, sofern vorhanden.

Ich persönlich achte bei meinen Autos generell auf guten Zustand, regelmässige Wartung und stete Verkehrssicherheit. Ich könnte sie jederzeit guten Gewissens verkaufen.
Achte darauf, dass Bremsen und Reifen wenigstens noch diesseits der Grenze sind oder fordere den Käufer auf, das Auto mit einem Transporter zu holen. Du weisst nicht, ob nicht ein Fahranfänger kommt und sich dann auf der Heimfahrt tot fährt. Da hilft Dir dann der ganze vertragliche Gewährleistungsausschluß nichts, wenn die Eltern vor der Tür stehen und Du bis zum Schluß mit Deinem Gewissen leben musst…

Gruß,
M.

Hallo Termid,

Bei diesem Fahrzeug wirst du auf dem privaten Markt kaum noch
eine Chance haben. Getriebe defekt, Motor womöglich einmal
überdreht?

Wenn der Motor so überdreht wurde, dass dadurch das Getriebe kaputt ging, dann hätte der sicherlich auch einen neuen Motor. :wink:

Nein, bei Privat heisst es gekauft wie gesehen,

Bedeutet rechtlich, dass Mängel, die man nicht einfach sehen kann, nicht ausgeschlossen sind. Keine gute Idee!
Deswegen generell jede Gewährleistung ausschließen!

Du solltest sofort nach dem Verkauf die Zulassungsstelle mit
der Adresse des neuen Besitzers informieren, dann hast du
keine Probleme damit.

Falsch!!! Die Zulassungsstelle wartet noch ein paar Tage und schreibt dann den Käufer an und ermahnt ihn. Viel mehr machen die aber nicht. Alles was bis dahin (und evtl. auch noch danach) mit dem Wagen angestellt wird, ist Privatrecht und interessiert das Amt nicht.

Beste Grüße
Guido

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Moin!

Bei diesem Fahrzeug wirst du auf dem privaten Markt kaum noch
eine Chance haben. Getriebe defekt, Motor womöglich einmal
überdreht?

Ein AT-Getriebe wird in den allerseltensten Fällen fällig, weil der Motor überdreht worden ist.

Zudem ist das eher ein Argument FÜR den Kauf, als dagegen. Ein neu(er)es Getriebe schadet eigentlich nie…

Wenn es sich um einen TDI oder einen VW Passat 1.6 handelt, kann ein Getriebeschaden auch bei vernünftiger Fahrweise schon mal vorkommen. Das Auto muss deshalb nicht geschunden worden sein.

Gruß,
M.

Herzlichen Dank Euch allen!! (o.w.T.)
Hallo Leute,

herzlichen Dank Euch allen!

Grüße, Thomas

Hi,
also ich finde diese Frage so klasse, die hat hat nicht nur einen Stern verdient, sondern man sollte aus der Frage und den Antworten eine FAQ generieren.

Vielen Dank

b.