Wie präzise muss eine Patientenverfügung

verfasst sein, damit sie vor Gericht akzeptiert wird?

Liebe Wissenden,

ein 75-jähriger mit Patientenverfügung fällt nach einem Unfall ins Koma. Der Richter weist seine Verfügung über das Abstellen der lebenserhaltendenen Apparaturen zurück, weil nicht präzise genug
beschrieben sei, was wann zu unterlassen wäre. Die Angehörigen stehen hilflos daneben.

Meine Phantasie reicht nicht weit genug, um mir nur die wichtigsten Fälle aller Fälle vorstellen zu können, mein Wissen ebenso wenig. Wo findet man zuverlässige Hilfe?

LG, Karin

Hallo Karin,

da schaust du mal hier:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

Gruß BelRia

Danke, aber da schaute ich zuerst! :wink:)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Karin,
so präzis wie möglich!!

ich hatte genau das Thema grad mit meiner Großmutter. Es gibt eine gute Vorlage bei dem Humanistenverband und beim bayerischen Justizsministerium. Ausgerechnet die Bayern, jaja.

Wir haben auf notarische Bestätigung verzichtet. Die Hausärztin und der Pfarrer meiner Oma sind informiert als Zeugen.

Ansonsten hoffe ich nun, dass Ihr Wille auch wirklich ernstgenommen wird. Zumindest haben wir nun die passive Sterbehilfe ausdrücklich gewünscht. Es ist auch ganz hilfreich sich mit den Leuten von nem Sterbehospiz zu unterhalten. Als Laie ist man sich vieler Sachen nicht bewußt und denkt da gar nicht dran.

Schweres Thema, aber ich habe das als Vorbereitung auf die Zukunft meiner Oma ( und auch meine) nun akzeptiert. Ihr hilft es sehr damit ernstgenommen zu werden.

1 Like

Hallo Pat,

so präzis wie möglich!!

Genau das macht mir ein Problem. Ich weiß, dass viele Zeugen Jehovas Patientenverfügungen haben, weil Sie kein Blut oder Blutprodukte im
Falle eines Blutverlustes übertragen haben möchten. Das wäre dann eine präzise Aussage.

Aber kenne ich den Umfang der „Probleme“ eigenlich?

Schweres Thema, aber ich habe das als Vorbereitung auf die
Zukunft meiner Oma ( und auch meine) nun akzeptiert.

Nicht nur schweres Thema, sondern auch neues Thema. Eigentlich sind wir hier auch im falschen Brett, denn Patientenverfügungen beginnen ja nicht erst im Alter wichtig zu werden. Ganz im Gegenteil!

Danke für deine Hinweise, ich stehe noch ganz am Anfang!

LG, Karin

Hallo Karin,

wenn Du möchtest, schicke ich Dir eine „halbwegs“ Rechtsverbindliche Patientenverfügung zu.

Diese Patientenverfügung wurde von fast allen Norddeutschen Juristen durchgecheckt. Sollte also derzeit noch funzen.

Gruß Nickolas