Wie raus aus vertrag ?

hallo,
habe seit jahren einen handyvertrag, mit 10 euro grundgebühr.
meist ist diese auch das einzige, was ich auf der rechnung habe.
jetzt kann ich meinen vertrag zu ende oktober verlängern, will ich aber nicht und freute mich schon, da jetzt rauszukommen. aber nix da. kündigen kann ich erst zum april 2010, da im april 2002 mein vertrag begonnen hat. das regt mich auf, das ich noch länger die 10 euro für nix bezahlen muß.
was passiert, wenn ich die rechnung einfach nicht mehr bezahle, oder mit welchem „trick“ komm ich doch noch da raus, ohne denen meinen eigenen totenschein senden zu müssen…
danke

Servus!

Fragen zu deinem Vertrag => lies die AGB zu deinem Vertrag.

Allgemeine Fragen zu Verträgen => Stell deine Frage unter Beachtung von FAQ:1129 im Rechtsbrett.

es grüßt
karline

Hi,
abgesehen von Beachtung von FAQ:1129 ;
ein Nichtzahlen der Handyrechnung hat zur Folge, dass Mahnungen geschickt werden. Ab der 3. Mahnung werden entsprechende Folgen eingeleitet. Das ist dann meist so, dass der Mobilfunkanbieter den Vertrag sofort kündigt, man muss eventuell auch nicht zahlen, bekommt allerdings einen dicken Eitnrag in die Schufa. Das heißt, bei jeglichen Banken, wo in Zukunft eine Schufa Prüfung vorgenommen wird, hat man schlechte Chancen. Auto leasen, finanzieren – keine chance ! Kredit von der Bank? Keine Chance !
Abgesehen davon dass die Mahnungen in regelmäßigen Abständen versendet werden müssen (2-4 Wochen, je nach dem die wivielte es ist) zieht sich das Ganze natürlich über einen längeren Zeitraum.
Grüße

Ergänzung
Servus!

ein Nichtzahlen der Handyrechnung hat zur Folge, dass
Mahnungen geschickt werden. Ab der 3. Mahnung werden
entsprechende Folgen eingeleitet.

Diese Folgen können u.a. sein: Mahngebühren, Inkassogebühren, Auslagen für Gerichts- und Anwaltskosten, Gebühren für den Gerichtsvollzieher …
und das alles plus Zinsen.

Selbst wenn der Anbieter den Vertrag kündigt verteuert sich die Laufzeit bis dahin, bei nicht Zahlung, durch o.g. Kosten derart, dass es billiger ist den Vertrag bis Ende Laufzeit nicht zu nutzen und nur die Grundgebühr zu zahlen.

es grüßt
karline

Hallo,

abgesehen von Beachtung von FAQ:1129 ;

vielleicht haette man diese beachten sollen =:wink:

ein Nichtzahlen der Handyrechnung hat zur Folge, dass
Mahnungen geschickt werden. Ab der 3. Mahnung werden
entsprechende Folgen eingeleitet.

und das ist ebenso bekannt wie falsch. Es gibt keine „3 Mahnstufen“. Ist ein Schuldner im Verzug kann man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Die Kosten hat der Schuldner zu tragen.

Natuerlich kann eine Firma auch vorher 3 Mahnungen rausschicken. Auch 1 oder 10 oder …

Soweit erst einmal. Alles weitere sollte man dann wirklich im Rechtsbrett diskutieren.

Ciao! Bjoern

Hallo,

abgesehen von Beachtung von FAQ:1129 ;

vielleicht haette man diese beachten sollen =:wink:

ahaaa, seeehr schlau.

Man ist sehrwohl dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahlung von Zahlungsaufforderungen / Benachrichtigungen zu schreiben, bevor man rechtliche Schritte einleitet. Man kann ja nicht, weil ein Kunde nicht zahlt, direkt ein Verfahren an den Hals hängen. Es gibt ja Situationen, wo es kein böser Wille ist.

Mindestens 4 Wochen, das steht fest, wie oft man aufgefordert werden muss bzw. welcher Zeitraum verstreicht, kann ich im Detail nicht sagen.

Grüße

Hallo,

das geht jetzt alles ueber Mobilfunk hinaus, aber damit keine neuen Unwahrheiten verbreitet werden, wollte ich nochmal antworten.

Man ist sehrwohl dazu verpflichtet, eine bestimmte Anzahlung
von Zahlungsaufforderungen / Benachrichtigungen zu schreiben,
bevor man rechtliche Schritte einleitet. Man kann ja nicht,
weil ein Kunde nicht zahlt, direkt ein Verfahren an den Hals
hängen. Es gibt ja Situationen, wo es kein böser Wille ist.

In Deutschland ist die Situation so, dass nach einer Leistung eine Zahlung fällig ist. Für diese Zahlung gibt der Rechnungssteller meist eine Frist an („zahlbar innerhalb 10 Tage nach Rechnungseingang“ oder so aehnlich). Nach dieser Frist ist der Kunde im Verzug, es kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

Es gibt Ausnahmen in denen eine Mahnung geschickt werden muss um eine Frist zu setzen, aber gerade Handyerträge sind laut BGB § 286 Abs 2.1 davon nicht betroffen.

Mindestens 4 Wochen, das steht fest, wie oft man aufgefordert
werden muss bzw. welcher Zeitraum verstreicht, kann ich im
Detail nicht sagen.

eben weil es dazu keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich bin wirklich kein Jurist, das bisschen BGB Grundwissen habe ich mir in Nebenkursen im Studium angeeignet, aber ich glaube meine Ausführungen zum Mahnverfahren sind korrekt.

Ciao! Bjoern

grad noch gefunden: http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Ciao! Bjoern

Betteln: Betele deinen Anbieter an, sag ihm zu zahlst ihm vielleicht statt der & Monate Grundgebühr noch drei, und der möchte dich doch bitte aus dem Vertrag lassen.
Erfolgsgarantie keine, aber eine Bekannte hat bei einem Anbieter so ähnlich schon mal Erfolg gehabt. ein Versuch ist wert. Mach diese Bettelei aber nicht am telefon, sondern schriftlich oder per E-Mail.