Wie reagieren bei angekündigter Mieterhöhung?

Hallo,
angenommen, jemand hat am 10.11.2012 eine Mieterhöhung zum 1.12.2012 angekündigt bekommen.
Bis wann muß dann der Mieter darauf reagiert haben um der Mieterhöhung zu widersprechen?
Danke und Gruß
*S*

Hallo !

das ist zu kurzfristig,unabhängig,ob überhaupt und wie viel erhöht werden darf !

Man hat den angefangenen Monat in dem die Erhöhung angekündigt wird plus 2 weitere volle Monate Zeit,sich die Sache zu überlegen.
Die Erhöhung würde dann erst danach gültig,also im 3.Monat nach dem Schreiben.

Was kann man machen.

  1. Ausziehen innerhalb der Überlegungsfrist(also Kündigen)
  2. nichts machen,dann gilt das als Zustimmung und Miete wird ab dem dritten Monat erhöht.
  3. Einspruch einlegen,entweder ganz oder teilweise(etwa wenn nur weniger Erhöhung zugestanden wird)

MfG
duck313

Hallo,

das ist zu kurzfristig,unabhängig,ob überhaupt und wie viel
erhöht werden darf !

Man hat den angefangenen Monat in dem die Erhöhung angekündigt
wird plus 2 weitere volle Monate Zeit,sich die Sache zu
überlegen.
Die Erhöhung würde dann erst danach gültig,also im 3.Monat
nach dem Schreiben.

bist Du Hellseher?
Nirgendwo im UP steht, um welche Mietsache es geht.
Vielleicht handelt es sich um eine Garage?

Gruß

Hallo,

angenommen, jemand hat am 10.11.2012 eine Mieterhöhung zum
1.12.2012 angekündigt bekommen.

Dein Kalender geht vor!?! :wink:

Gruß

Hallo,
Du hast Recht!

muß natürlich heißen

angenommen, jemand hat am 10.10.2012 eine Mieterhöhung zum
1.12.2012 angekündigt bekommen.

Bei dem angenommenen Fall handelt es sich um eine Mietwohnung.
Danke Gudrun
und einen netten Gruß
*S*

im 2.Text von Silberrücken steht, dass es sich um eine Mietwohnung handelt…:smile:
Kristallkugel bemühen ist also nicht nötig…
…aber vielleicht Leselupe (grins)

Viel Gruß von Tara

im 2.Text von Silberrücken steht, dass es sich um eine
Mietwohnung handelt…:smile:
Kristallkugel bemühen ist also nicht nötig…
…aber vielleicht Leselupe

Warum nimmst Du nicht Deine Lupe zur Hand?

17:53 h ist zwei Stunden und sieben Minuten eher als 20:00 h.

(grins)

Zu früh gefreut.

Gruß

So ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, da es nicht den gesetzlichen Formvorschriften (nicht eingehaltene Frist und - wenn der Vermieter das nicht einmal beachtet - wahrscheinlich weitere Fehler) entspricht.
Darauf braucht der Mieter - wenn er Zeit gewinnen möchte - gar nicht zu reagieren.
Allerdings wird der Vermieter sich, wenn die erhöhte Miete nicht gezahlt wird, wohl schlau machen und erneut die Mieterhöhung verlangen. Die sollte man dann genau prüfen (lassen).
Kein Mieter ist verpflichtet, einer Mieterhöhung zuzustimmen. Allerdings kann der Vermieter die Zustimmung zur Mieterhöhung (wenn sie berechtigt ist) einklagen. Sollte er vor Gericht damit erfolgreich sein, stehen dem Mieter auch noch die durch die Klage entstandenen Kosten ins Haus.
Google mal nach Mieterhöhungsverlangen, da steht genau, welche Ansprüche an die formgerechte Mieterhöhung gestellt werden.
Gruß florestino

Hallo,

Was kann man machen.
2. nichts machen,dann gilt das als Zustimmung und Miete wird
ab dem dritten Monat erhöht.

Ich denke mich erinnern zu können, dass das Nicht-Reagieren nicht als Zustimmung gewertet wird. Ich wurde von einem Anwalt aufgeklärt, dass der Vermieter im Falle der Mieter nicht reagiert oder sogar die Mieterhöhung ignoriert und weiterhin die „alte“ Miete zahlt, die Zustimmung der Mieterhöhung vom Mieter einklagen muss.

So war mein Stand der Dinge.
Ist das etwas nicht korrektomundo?

LG Jasmin

2 „Gefällt mir“

wieso?

angenommen , jemand hat am 10.11.2012 eine Mieterhöhung zum
1.12.2012 angekündigt bekommen.

Dein Kalender geht vor!?! :wink:

Sämtliche hier im Fachbrett geschilderten Fälle sind FIIIEEEKKTIIEEWWW und rein erfunden.
Angenommen jemand hätte am 11.10.2012 eine Geschichte vom 01.12.2012 gepostet, würde dies absolut hier rein passen.

LG Jasmin

1 „Gefällt mir“

angenommen , jemand hat am 10.11.2012 eine Mieterhöhung zum
1.12.2012 angekündigt bekommen.

Dein Kalender geht vor!?! :wink:

Sämtliche hier im Fachbrett geschilderten Fälle sind
FIIIEEEKKTIIEEWWW und rein erfunden.

Ja und? Auch für fiktive (= erfundene) Geschichten gelten die sprachlichen Tempus-Regelungen:

Angenommen jemand hätte am 11.10.2012 eine Geschichte vom
01.12.2012 gepostet, würde dies absolut hier rein passen.

Dann schreibt die-/derjenige aber nicht
„jemand hat… bekommen“, sondern - ganz intuitiv, ohne über die Regeln nachzudenken - „jemand wird/werde/würde… bekommen“.

Gruß

1 „Gefällt mir“

son´ quatsch
Hallo,

Ja und? Auch für fiktive (= erfundene) Geschichten gelten die
sprachlichen Tempus-Regelungen:

Quatsch
Alles in einer fiktiven Geschichte ist rein erfunden. Da gelten mal so was von gar keine Regeln. Wenn ich sage ich habe fiktiv 25 Stunden am Tag geschlafen, dann ist das eben fiktiv mal so.

Angenommen jemand hätte am 11.10.2012 eine Geschichte vom
01.12.2012 gepostet, würde dies absolut hier rein passen.

Dann schreibt die-/derjenige aber nicht
„jemand hat… bekommen“, sondern - ganz intuitiv, ohne über
die Regeln nachzudenken - „jemand wird/werde/würde
bekommen“.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion

Naja, das lässt sich ganz einfach erklären. Er war bereits am 01.12.2012 und ist wieder zurück zum 11.10.2012 gereist.
Ist doch logisch.

Fiktiv ist Fiktiv. Man erfindet was auch immer, Raum und Zeit ist irrelevant. Das ist ja der ganze Sinn darin, sonst gäbe es keine 3 Teile des Blockbusters Zurück in die Zukunft.

LG Jasmin

Alles in einer fiktiven Geschichte ist rein erfunden. Da
gelten mal so was von gar keine Regeln. Wenn ich sage ich habe
fiktiv 25 Stunden am Tag geschlafen, dann ist das eben fiktiv
mal so.

da hast du was komplett falsch verstanden. fiktiv heißt schließlich nicht das gleiche wie unsinn. erst recht nicht, wenn es um juristische fragen geht. sonst kann hier auch gleich jeder sein eigenes gesetzbuch aus dem hut ziehen. und die antworten wären komplett beliebig.

deine 25 stunden kannst du bei ‚plauderei‘ unterbringen, aber nicht hier.

3 „Gefällt mir“

wieder Quatsch, denn am Inhalt der Frage oder der Antwort ändert es Nichts, egal wie fiktiv die Umstände beschrieben sind:

jemand hat am 10.11.2012 eine Mieterhöhung zum 1.12.2012 angekündigt bekommen …

Die Sachlage ist ganz genau beschrieben. Insofern ist es sehr wohl fachgerecht beantwortbar. Auch das Jahr wurde genannt, wegen der aktuell zu beachtenden Gesetzeslage.
Der Tag allerdings ist irrelevant. Ob heute der 11.10.2012 oder der 11.12.2012 ist, ändert nichts an der korrekten Antwort.

Hier sind 2 Persönchen päbstlicher als der Pabst.
Immer locker bleiben.

Grüße

oT

wieder Quatsch, denn am Inhalt der Frage oder der Antwort
ändert es Nichts, egal wie fiktiv die Umstände beschrieben
sind:

und du machst es schon wieder. FIKTIV IST WAS ANDERES ALS UNSINN!
die daten passen nicht und deshalb kann die antwort nichts sinnvolles erbringen.

aber was solls. du willst ja gar nicht verstehen. deshalb:

PLONK!

1 „Gefällt mir“

Du hast bisher gar nicht verstanden, worum es geht.
Und Fristen ist wohl auch nicht so Dein Thema.

Die Fragestellerin jedenfalls hat meinen Hinweis sofort verstanden und das war ja die Hauptsache.

Zitat von Dir weiter unten:
Hier sind 2 Persönchen päbstlicher als der Pabst.

Auweia!

http://www.google.de/search?num=10&hl=de&site=imghp&…

Gruß

2 „Gefällt mir“