Hallo zusammen!!!
Wir haben folgendes Problem: In unserem Gastronomiebetrieb ist die Wasserleitung geplatzt. Klassischer Versicherungsfall (Gebäudeversicherung), die Versicherung hat nichts dagegen, solange der Schaden aber nicht behoben ist, können wir unmöglich den Betrieb weiterführen. Wir sind in dem Objekt nur die Pächter, das schlimme ist: unser juristischer Verpächter ist der INSOLVENZVERWALTER des eigentlichen Eigentümers.
Meine Frage wäre dann: wie wird den der Betriebsausfall abgerechnet? Besteht die Möglichkeit unsere Kosten direkt mit der Versicherung abzurechnen (wenn das Geld an die Kanzlei weggeht, können wir unsere Pleite feiern)?
Ich bedanke mich schon mal vorab für jede Hilfe!!!
Hallo,
also der Betriebsausfall wird grundstätzlich aus dem Jahresumsatz,Fixkosten und variablen Kosten berechnet.
Die Fixkosten werden komplett angesetzt, Umsatz und variable Kosten werden meist Anteilig berechnet. Je nach Vers.(100%Fixkosten+ x%variable Kosten)- x%Umsatz = min. abzusicherndes Gesamtrisiko/365 = Tagessatz…
Die Versicherung wird vorraussichtlich entsprechende Unterlagen anforden und den Satz selber ausrechnen.
Wie das mit der Erstattung im eurem Fall aussieht kann ich nicht sagen. Eigentlich läuft das ganze über den Eigentümer des Gebäudes. Hier jedoch müsste es über den Insolvenzverwalter laufen. Sicher bin ich mir nicht aber die Zahlung für den Betriebsausfall und den Wasserschaden darf er nicht nutzen um Gläubiger zubedienen. Es geht hier ja um eine gebunde Zahlung die zur Renovierung o.ä. genutzt werden soll.
Ich hoffe ich konnte dir schon mal helfen auch wenn ich keine gewähr auf meine Antwort gebe.
tut mir leid da kann ich nicht weiterhelfen
Hallo Gastronom,
zuerst weise ich darauf hin, dass diese Antwort völlig unverbindlich ist und keinerlei Rechtsberatung darstellt, da mir das nicht erlaubt ist.
Ihr habt die Gatronomieräume gepachtet und der Wasserleitungsrohrbruch hat sich in der gepachteten Wirtschaft ereignet. Also wird von der Gebäudeversicherung der erstmal der Schaden an der Wasserleitung und der Immobilie davon getragen. Für einen Betriebsausfall in euerer Wirtschaft seid Ihr als Pächter in der Regel selbst verantwortlich und kann durch eine sog. Betriebsunterbrechungsversicherung (Schaden durch Leitungswasser/Sturm/Hagel/Einbruch/Diebstahl/Vandalismus/Feuer)abgedeckt werden. Ich gehe davon aus, dass Ihr keine „Gebündelte Geschäftsversicherung“ abgeschlossen habt - dann Mahlzeit und viel Spaß im Neuen Jahr. Leider kann ich aufgrund der Schadensdarstellung im Detail keine anders lautende Info geben. Sorry.
Trotzdem schönen Abend und viel Glück.
Viele Grüße S
Hallo,
den eigenen Betriebsaudfall übernimmt die eigene Betriebsunterbrechungsversicherung - die ihr hoffentlich habt! Wenn das mietobjekt nur eigeschränkt nutzbar ist besteht die Möglichkeit einer Mietminderung.
MfG febud
Moin,
leider ist die Frage unkonkret.
Variante 1: DEr Vermieter ist an dem Wasserschaden schuld, dann geht es um Schadensersatz und es spielt keine Rolle, ob der eigentliche Eigentümer pleite ist. Der KV wird sich um alles kümmern.
2. Sie sollten eine eigene Betriebsversicherung haben. und vorallem den Part Betriebsunterbrechung selber mitversichert haben, dann können sie auch den Schaden geltend machen. Ihre Versicherung zahlt immer nur an sie, also auch kein Problem.
Achten sie aber darauf, ob die eine kleine oder große Betriebsunterbrechung versichert haben. Die kleine zahlt nur die Kosten.
Die Tatsache, dass es einen Konkursverwalter gibt, führt hier meines Erachtens nach nicht zu anderen Ergebnissen.
Gruss
Norman
Hallo,
sehr verdrehte Sache. Der Insolvenzsverwalter muss in erster Linie die Interessen seines Klienten vertreten. zB verwertbares Vermögen für die Gläubiger finden etc. Natürlich muss er auch dafür gerade stehen dass die Immobilie keinen Wertverlust erleidet.
Der Betriebsausfall des Pächters gehört wohl nicht dazu. Die Frage ist, hat der Eigentümer eine entsprechende Versicherung die noch besteht, dass kann der Insolvenzverwalter prüfen. Hat er sowas nicht oder nicht mehr müsst ihr euren Anspruch gegen den Insolvenzverwalter stellen, der handelt aber nicht im euren Interesse. Da die Existenz für euch auf dem Spiel steht ist hier ein Fachanwalt für das Versicherungsrecht die beste Wahl.
Es geht ja um eure Existenz. Eine bessere Antwort habe ich dazu leider nicht.
Gruß Mario
hallo, leider kenne ich mich in diesem fall nicht besonders gut aus. LG, ichbins
Hallo Sascha,
Es ist möglich das ihr mit dem Versicherer (VR) vereinbart, dass direkt mit den jeweiligen Firmen abgerechnet wird. Das heißt die Handwerker schicken ihre Rechnung direkt an den VR. Ihr unterschreibt dazu eine Abtretungserklärung.
Die zweite Variante: Ihr bezahlt die Rechnungen der Handwerker und schickt dann zur Erstattung die Rechnung zum VR.
Die Erstattung über die entgangenen Einnahmen jedoch, kann der Insolvenzverwalter u.U., zumindest teilweise, streitig machen wenn ihr dem Insolvenzverwalter gegenüber erstattungspflichtig auf Grund entsprechender Vereinbarung bzw. auf Grund eines Gesetzes seid. Das ist aber nicht Sache des VR. Der VR erstattet nur die Kosten im Rahmen der Bedingungen auf das angegebene Konto.
Beste Grüße
Winni