Die Erschließungskosten für meine Straße werden nach 74 Jahren fällig. Im Jahre 1937 wurden dafür 340 Reichsmark hinterlegt. Wieviel sind das heute in Euro mit Zinsen und Zinseszins? Gibt es dafür eine Umrechnungsformel?
Hallo,
sofern diese Forderung überhaupt rechtens ist…JA
Reichsmark im Verhältnis 1 zu 1 in Deutsche Mark (BRD) umrechnen…dann in €
Für das Gebiet der DDR gilt 2 zu 1 in DM
nachzulesen im :
Gesetz zur Regelung bestimmter Altforderungen
Altforderungsregelungsgesetz - AFRG
Guten Tag,
auf der Zufahrtsstraße zu meiner Straße wurden die Anwohner zur Kasse gebeten. Nach ca. 100 Jahren. Von dennen weis ich das man sich das Geld für einen Anwalt sparen kann. Gezahlt werden muss. Mir geht es nur um die 340 Reichsmark welche 1937 für die Erschließung hinterlegt wurden. Was sind die heute wert.
Ich wohne in den alten Bundesländern.
also ich komme mit der umrechnung wie der vorposter genannt hatte auf folgendes:
340 RM = 340 DM
340 DM = 173,84 €
wenn ich 2% zinsen annehme sind das
737,84 € nach 73 Jahren. Allerdings könnte man auch noch die inflation berücksichtigen. Die liegt ja zwischen 1 und 2 prozent. Außerdem weiß ich nicht, ob man da nicht bessere Umrechnungsmethoden hat, ich erinnere mich an eine Umrechnung in einem anderen Thread hier, wo jmd fragte wie man den Wert eines Hauses von RM in € umrechnet. Wenn du weißt, dass die anderen nach 100 jahren zahlen mussten, kannst du doch auch deren umrechnungskurs nehmen. Du wirst doch auch sicher eine Rechnung in € erhalten und nicht in RM
Altforderungsregelungsgesetz - AFRG