Guten Tag!
Ich werde zum 01.01.03 ein Gewerbe im Dienstleistungsbereich Buchhaltung anbieten und gehe in der Zwischenzeit auf Kundensuche.
Nun habe ich bereits eine feste Zusage. Der Kunde bittet mich dringend, schon im Dezember einmal in seine Buchhaltung zu gucken, da es hier erhebliche Probleme gibt.
Meine Frage: Sollte ich mich dazu entschließen, wie könnte die Abrechnung sich gestalten? Da mein Gewerbe ja noch nicht angemeldet ist, kann ich ja schlecht eine Rechnung schreiben (?)
Ich würde mich über jede Hilfestellung sehr freuen!
Liebe Grüsse
Ich werde zum 01.01.03 ein Gewerbe im Dienstleistungsbereich
Buchhaltung anbieten und gehe in der Zwischenzeit auf
Kundensuche.
Hallo Nicole,
dutzendweise lauern zwielichtige Abmahner auf Leute, die Buchhaltung anbieten. Du kannst gerne Buchhalterin mit beliebigen Abschlüssen sein, aber Buchhaltung darfst Du als Buchhalterin selbständig nicht anbieten, darfst es jedenfalls nicht so nennen. Wie auch in anderen Branchen üblich, verteidigen die Vertreter der steuernberatenden Zunft ihren Futternapf. Knirschend lassen sie Dich gewähren, wenn Du Dein Tun „Kontierung“ nennst. Auch auf Deinen Rechnungen darf nichts von Buchhaltung stehen. Mißachtung dieses Rats führt schnell zum Ende Deiner Selbständigkeit. Statt von eigener Arbeit leben zu können, sorgst Du dann dafür, daß es sich Winkeladvokaten gut gehen lassen.
Du darfst vorbereitende Arbeiten zur Buchführung erledigen, ordnen und Kontieren. Sobald aber auf der Rechnung z. B. steht: „Für die Buchführung im Zeitraum von…bis… berechne ich Ihnen…“ macht sogar das FA Ärger. Böse Zungen behaupten, daß mancher FA-Beamte einem abmahnenden Berufskollegen den Tipp gibt, wo man Geld abgreifen kann.
Du kannst auch in diesem Jahr schon Deine erste Rechnung für „Vorbereitung und Kontierung“ schreiben. Dafür gibst Du den Betrag bei Deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2002 an.
Gruß
Wolfgang