Liebe/-r Experte/-in,wie kann man meinen Urlaubsanspruch korrekt ausrechnen.Konkret in meinem Falle.Ich bin geringfügig beschäftigt.Seit halbem Jahr bekomme ich immer den gleichen Lohn bzw. die Anzahl der Arbeitstage immer die gleiche,wei auch die Stundenanzahl immer dieselbe.Ich arbeite 12 Tage jeden Monat.An den ich meine Stunden zusammenarbeite um an die 400,-€ zu kommen.Mein Arbeitgeber weiß immer noch nichts von der NEUEN Grenze 450,-€.Aber darum geht es jetzt nicht.Der Fakt ist der.Ich arbeite kontinuierlich jeden Monat 12 Arbeitstage bzw. 2 Wochen je 6 Arbeitstage.Durch einen Tarifvertrag geregelt ist es nicht.Man hat keinen Tarifvertrag.Ich habe um genau zu sein,gar keinen Arbeitsvertrag bekommen.Weiß jedoch aber,mir steht trotzdem Urlaub.Die Frage ist die,wie rechne ich den aus.Vielmals danke Euch im Voraus für die Hilfe.Jörg
Hallo, Jörg,
Als sog. Mini-Jobber steht Dir der gesetzliche Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (24 Werktage) zu. Wenn es im Betrieb üblich ist, besteht auch ggf. Anspruch auf längeren Urlaub.
Einen Arbeitsvertrag hast Du. Wenn auch keinen schriftlichen.
Gruß W.
Hallo Kollege,nach den Bundesurlaubsgesetz haben Sie Anspruch auf 24 Tage Werktage, das gleiche wie bei einer Vollarbeitszeit,da kein Tarifvertrag besteht gelten die Gesetzliche Bestimmungen(Bundesurlaubsgesetz) Viele Grüsse betriebsrat
Hallo Werner,ich bedanke mich recht herzlich.Jörg
Hallo Kollege,ich bedanke mich recht herzlich.
Sollte es wirklich keinen TV geben geben, gilt d. BUrlG.
Vielleicht mal bei d. IHK nachfragen.
D. JU wird anteilig berechnet, entweder Werk- o. Arb.tage.
Ein AV bedraf nicht zwingend d. Schriftform.
Er dient d. Rechtssicherheit u. d. Beweisbarkeit.
Massgeblich fuer die Berechnung des Urlaubsanspruches bei Teilzeitarbeitsverhaeltnissen sind die regelmässigen Arbeitstage.
Hat ein Vollzeitarbeitnehmer bspw. 6 Wochen Urlaub (=30 Tage), so muss ein TEilzeitarbeitnehmer auf den gleichen URlaubszeitraum kommen. Arbeitet er bspw. jeden Tag nur ein paar Stunden hat er ebenfalls einen Anspruch auf 30 Tage. Arbeitet er nur jeden zweiten Tag, so sind es 15 Tage.
In Ihrem Fall ist es etwas komplizierter durch die Samstage. Wenn ich vom gesetzlichen Mindestanspruch ausgehe (4 Wochen=24 Tage sofern Samstage eingerechnet werden) und Sie monatlich 12 Tage arbeiten, kommen Sie im Jahr auf 144 Arbeitstag von 312 möglichen Tagen (6 Tage x 52 Wochen). Damit arbeiten Sie im Vergleich zu einem Vollzeitmitarbeiter 46% der Tage. 46% von 24 Urlaubstagen sind 11 (es wird kaufmännisch gerundet).
Wichtig waere es zu wissen wie viel Urlaubsanspruch bei Ihnen im Unternehmen „normal“ sind. davon haben Sie so wie Sie es dargestellt haben einen Anspruch auf 46%.
Hallo Jörg, der Tarifvertrag muss im Lohnbüro ausliegen, so dass er für jeden einsehbar ist. Gilt kein Tarifvertrag steht ihnen zumindest der Mindesturlaub zu, bei 5 Tagewoche 20 Tage und bei 6 Tagewoche 24 Tage. LG
Hallo Jörg,
auch für 400 bzw. 450 Euro-Kräfte gilt das Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer
Bundesurlaubsgesetz - BUrlG.
Nach § 3 BUrlG stehen Dir jährlich mindestens 24 Werktage Urlaub zu. Nach § 7 Absatz 2 BUrlG ist der Urlaub zusammenhängend zu gewähren.
Betrachtet man diese beiden Vorschriften im Zusammenhang, so wird deutlich, dass den Teilzeitbeschäftigten der Erholungsurlaub prozentual entsprechend zusteht:
In Deinem Fall wären dies:
12 mal 12 Arbeitstage/Monat mal 24 Urlaubstage geteilt durch Anzahl der Werktage/Jahr (wobei als Werktage alle Kalendertage gelten, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind).
Unter http://www.schnelle-online.info/Anzahl-Werktage.html kannst Du nachsehen, wie viele Werktage für Dich maßgeblich sind.
Wahrscheinlich kommt folgende Rechnung heraus:
12*12*24/300=11,5 (und das ergibt nach § 5 Absatz 2 BUrlG = 12 Tage).
Alles klar?
LG Wolfgang