Für unsere Wohnung brauchen wir die genaue Quadratmeterzahl für unsere Hausratversicherung und unsere Vermieterin kann uns dabei nicht helfen. Was müssen wir wissen, um das selbst auszurechnen?
Vielen Dank im Voraus,
Linda Martin
Für unsere Wohnung brauchen wir die genaue Quadratmeterzahl für unsere Hausratversicherung und unsere Vermieterin kann uns dabei nicht helfen. Was müssen wir wissen, um das selbst auszurechnen?
Vielen Dank im Voraus,
Linda Martin
Hallo
Für unsere Wohnung brauchen wir die genaue Quadratmeterzahl
für unsere Hausratversicherung und unsere Vermieterin kann uns
dabei nicht helfen.
Wieso kann eure Vermieterin euch dabei nicht helfen? Die muß die Zahlen doch kennen.
Davon ab, braucht Ihr doch nur in den Mietvertrag zu sehen.
(Ihr habt doch sicher einen Mietvertrag?), in dem steht die Quadratmeterzahl doch drin.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
Hi Linda,
ganz einfach: stückweise Länge mal Breite. Flächen unter Schrägen zählen unter 1 m Höhe nichts, von 1 m bis 2 m Höhe zur Hälfte.
Gruß Ralf
Hallo Ralf,
genau da fängt das Problem nämlich an:
Nach welcher Methode soll berechnet werden?
-2. Berechnungsverordnung?
-DIN 277?
-Wohnflächenverordnung?
(Soll möglichst viel oder möglichst wenig am Ende heraus kommen???)
.
.
.
Wenn es nun immer so einfach wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Scholtysek
Hausratversicherung und Fläche
Moin, Frank,
(Soll möglichst viel oder möglichst wenig am Ende heraus
kommen???)
zum Zwecke der Hausratversicherung:
Gebe ich viel Fläche an, zahle ich viel Beitrag
=:frowning:(()
Gebe ich wenig Fläche an, bin ich im Schadensfall unterversichert
=:frowning:(()
Such Dir eins aus.
Gruß Ralf
Frage deine Vermieterin mal wie sie ohne Quadratmeterzahl die Nebenkostenabrechnung macht? Solltest du schon eine Abrechnung bekommen haben dann schau da mal rein - dort sollte, wenn sie nicht im Mietvertrag steht (was kein MUSS ist), die m²-Zahl aber auftauchen, es sei denn sie hat andere Umlegeschlüssel gewählt.
Ansonsten ist die m²-Zahl für die Hausratversicherung nicht maßgebend. Du solltest eine Versicherungssumme angeben, die dem Umfang deines Hausrats zum Neuwert entspricht. Mach dir also ggf. eine Liste wo du alles aufführst. Wenn diese Summe passt dann beugst du auch einer Unterversicherung vor.
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Hi Jesch,
Ansonsten ist die m²-Zahl für die Hausratversicherung nicht
maßgebend.
maßgebend nicht, aber eine von Versicherungsvertretern gern genutzte Richtgröße, anhand derer sie den Versicherungswert einer Wohnung abschätzen. Klappt erstaunlich gut, ist weit weniger mühsam als eine Bestandsaufnahme (macht niemand) und sehr viel genauer als die Selbsteinschätzung der Wohnungsinhaber.
Gruß Ralf
macht niemand ist ja blödsinn. Ich selbst hab es auch so gemacht - Summenermittlungsbogen durchgehen, fertig. Und wer kann die Wohnungseinrichtung bitte besser einschätzen als der Inhaber selber. Stell dir einen Studenten vor - gerade bei Mutti raus - der wohnt in einer 50m² Wohnung und soll (angenommen UVZ: 50x650,-) 32500,- EUR versichern, hat aber mal gerade eine Matratze auf der er schläft, nen Herd, eine alte Couch und einen Fernseher. Der hat doch mehr verscihert als er muss und zahlt dementsprechend zu viel. Für den Vertreter ist einfach… für den Kunden aber doch quatsch.
Andersrum, mit der Richtgröße kann ich auch komplett daneben liegen. Da wohnt einer auf 100m² -> 65.000 EUR V-Summe, hat aber wesentlich mehr an Wert. Dann bekommt er im Totalschadenfall 71.500 EUR. Keinen Cent mehr. Wenn er aber doch einen Hausrat von 100.000,- EUR Wert hat ist er doch ziemlich in den Ar*** gekniffen und der „Richtwert“ hat ihm überhaupt nicht geholfen!
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Hallo Linda,
Quadratmeterberechnung ist immer a*b (aber das weist Du sicherlich),wenn Ihr eh´ neu ausmessen wollt/sollt/müsst, dann haltet Euch an die Wohnflächenverornung (WoFlV). In Kraft seit 01.01.2004. In der Literatur steht u.a.:„Sind oder werden Neuberechnungen der Wohnfläche erforderlich, so finden die Vorschriften der WoFlV Anwendung.“
Die Angaben im Mietvertrag sind nicht relevant, da bereits der BGH feststellte, dass keinem zumutbar wäre, die genauen Maße zu ermitteln, so könne nach DIN 277, DIN 283 (diese DIN ist übrigens ausser Kraft gesetzt, wurde jedoch nach der DIN 283 berechnet, so darf sie für diese (zu bewertenden) Fälle weiter angewendet werden), II.BV ( eigentlich für den sozialen Wohnungsbau verfasst wurde sie dennoch immer mehr auch für den privaten Wohnungsbau angewendet und hat auch hierfür Bestandscharakter erlangt) und nun auch nach WoFlV ermittelt werden.
Im Mietvertrag werden meist ca. -Angaben gemacht, diese weichen häufig vom festgestellten Wert ab. Die Toleranz ist je nach Gericht unterschiedlich, 10 -20% sind aber, je nach Größe der Wohnung im Toleranzbereich.
Ich sende Dir gern eine Kopie der WoFlV über Mail, oder such im Internet unter WoFlV, da findest Du immer was.
Zur Versicherung, ob Du nun 50 oder 51 m², 100 oder 101 m² hast, „macht den Kohl nicht fett“.
MfG
Bernd