Wie rechnet sich eigentlich die Kündigungsfrist?

Guten Tag, liebe Jobexperten,

angenommen in einem Vertrag steht drin, daß die Kündigungsfrist „2 Wochen zum Monatsende“ gerechnet wird. Was bedeutet das dann konkret? Sind das genau 14 Tage vor dem Monatsletzten? Also im Mai der 17.? Oder der 18.? Und was wenn der „Stichtag“ ein Wochenende/Feiertag ist? Oder gelten da 2 mal 5 Arbeitstage?

*wink*

Petzi

Hi!

angenommen in einem Vertrag steht drin, daß die
Kündigungsfrist „2 Wochen zum Monatsende“ gerechnet wird. Was
bedeutet das dann konkret? Sind das genau 14 Tage vor dem
Monatsletzten?

Ja!

Also im Mai der 17.?

Ja!

Oder der 18.?

Nein! 31 minus 14 = 17

Und was wenn
der „Stichtag“ ein Wochenende/Feiertag ist?

Dann sollte die Kündigung vorher angekommen sein! Sie muss am Stichtag zugestellt sein. Zugestelt heißt: In den Machtbereich übergegangen sein. Wenn der Empfänger am Stichtag auf Grund eines Nicht-Arbeitstages abwesend ist, dann geht ihm die Kündigung ja erst NACH dem Stichtag zu - also zu spät…

Oder gelten da 2
mal 5 Arbeitstage?

Nö - es gibt übrigens auch genügend Leute, die 6 Tage in der Woche arbeiten! Der Samstag ist ein Werktag!!

LG
Guido

Danke schön…
…und fühl Dich reich besternt :smile:)

Petzi