Hallo,
wie sollte sinnvollerweise eine Klage aussehen - gibt es im Netz eine einfache Anleitung oder kann die auch entsprechend formlos eingereicht werden?
Danke, Helge
Hallo,
wie sollte sinnvollerweise eine Klage aussehen - gibt es im Netz eine einfache Anleitung oder kann die auch entsprechend formlos eingereicht werden?
Danke, Helge
Zunächst einmal muss man bei dem Gericht postulationsfähig sein. Im Zivilprozess gilt dabei im Grundsatz: Ab dem Landgericht kann nur ein Anwalt wirksam handeln, beim Amtsgericht kann das jeder selbst tun.
Für den Zivilprozess findet man grundsätzliche Anforderungen in § 253 ZPO.
http://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html
Muster gibt es im Internet.
http://www.arbg-krefeld.nrw.de/service/rechtsantrags…
Sinnvoll finde ich es allerdings nicht, selbst Klage zu erheben.
wie sollte sinnvollerweise eine Klage aussehen - gibt es im
Netz eine einfache Anleitung oder kann die auch entsprechend
formlos eingereicht werden?
Das kann man so nicht beantworten. Das hängt grob gesagt nämlich davon ab, vor welchem Gericht man mit welchem Ziel klagen will. So sieht z.B. die Anfechtungsklage eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung vor dem Verwaltungsgericht ganz anders aus als die Zahlungsklage eines EBay-Verkäufers vor dem Amtsgericht.
Und einige Klagen kann man gar nicht selbst, sondern nur durch einen Anwalt erheben. Unabhängig davon würde ich, wenn man ernsthaft über eine Klage nachdenkt, dazu in jedem Fall einen Anwalt befragen. Denn beim Klagen kann man schnell mal was versemmeln (was aber natürlich nicht heißt, dass man dort, wo ein Anwalt nicht zwingend vorgeschrieben ist, nicht auch mal ohne Anwalt zum Erfolg kommen könnte) …
Sinnvoll finde ich es allerdings nicht, selbst Klage zu
erheben.
Aber bisweilen doch sehr hilfreich! Es erleichtert dem Beklagtenvertreter die Arbeit oft ungemein!
Aber bisweilen doch sehr hilfreich! Es erleichtert dem
Beklagtenvertreter die Arbeit oft ungemein!
Und dem Richter, nicht zu vergessen…
Und für das Publikum gibt es dann auch regelmäßig was zu lachen. Es soll Amtsrichter geben, die in solchen Fällen immer frühen ersten Termin machen, und dann die Referendare und Praktikanten einladen.
Gruß vom Wiz
…alles halb so schlimm - soll ja nur Klage gegen eine Einspruchsentscheidung vorm Finanzgericht sein.
Klar, auch da könnte es Lacher geben…und wenn es nur der FA-Sachbearbeiter ist, der sich auf die Schenkel klopft, weil er den besseren Rechtsbeistand hatte
Armer Steuerzahler kann sich nunmal keinen Herrn Advokaten leisten.
Helge
Armer Steuerzahler kann sich nunmal keinen Herrn Advokaten
leisten.
Ach?
Was würde der Advokat denn genau kosten? Und für den Fall, dass du das nicht weißt: Woher kommt die Ansicht, dass man sich ihn nicht leisten könne?
Und schließlich: Für solche Fälle gibt es PKH. Das ist ja nicht nur ein Märchen, sondern die gibt es wirklich. Und die übernimmt auch die Kosten eines Rechtsanwalts.