Wie regelt man Fehler beim Grundstückskauf!

Guten Tag,
Die Anfrage ist jetzt so einfach aufgeführt damit man sie schnelle verstehen kann!
Ein Vater mit hat zwei Söhnen und diese bewohnen ein Grundstück!
Auf dem Grundstück mit nur einer Zufahrt stehen zwei einzelne versetzte Häuser und in jedem wohnt einer der Söhne!

Kurz bevor der Vater starb wurde das Grundstück geteilt und ist auch so beim Liegenschaftskataster vermerkt!

Jeder der Söhne dachte ohne die Flurstücksgrenzen genau zu kennen dass bis zu bestimmten Stellen auf dem Grundstück seine Grundstücksgrenzen verlaufen!

Genau auf den Zentimeter zu wissen wo die Grenzen liegen war ja nicht nötig da es sich um Brüder handelte die sich ja gut verstanden(somit gab es auch keine Zäune)!

Nach Jahrzehnten lernte der eine Bruder eine neue Frau kennen und verkaufte sein Grundstück!

Der neue Eigentümer gab sich mit der Zaunlosen Grundstücksgrenze vorerst zufrieden und baute sein neues Haus sowie den Anbau am anderen Haus aus!

Damit er aber nun ein vollwertiges Grundstück haben wollte, verlangte er vom anderen Grundstückseigner(der andere Bruder) dass dieser sich eine eigene Ausfahrt baut und die Grundstücksgrenzen selbst durch einen Zaun sichtbar macht!

Da der 1te Bruder das hintere erstgebaute Haus auf dem Grundstück hatte wollte er sich bei der dafür zuständigen Behörde eine Genehmigung für den Bau einer eigenen Zufahrt besorgen!

Dort sagte man Ihm das er das ja nicht brauche den er hat ja schon eine Ausfahrt und seine Grundstücksgrenzen verlaufen ja anders als er selbst Jahrzehnte dachte!
Somit hatte der neue Eigentümer keine Ausfahrt von seinem Grundstück und hatte weniger Grundstück als er beim Kauf erworben hatte!

Sogar zu seinem Vorteil(für den Bruder) den nun stellte sich nach Ansicht von Unterlagen aus dem Liegenschaftskatasteramt heraus das Ihm mehr Grundstücksfläche auf dem Nachtbargrundstück seines neuen Nachbarn gehörte als er immer dachte!

Des Weiteren war an das Haus des ersten Bruders ein Anbau schon immer und ewig angebaut und durch die Teilung des Grundstückes des Vaters der Brüder dachten immer beide das gehört dem anderen Bruder und nicht dem Bruder andessen Haus es angebaut war!

Somit verkaufte der 2 te Bruder diesen Anbau als seinen vermeintlich eigenen an den neuen Eigentümer und nun stellt sich heraus dass dieser Anbau zu 80 % auf dem Grundstück des anderen steht!

Und was kann er vom neuen Eigentümer verlangen für die Jahrelange nichtnutzung dieses Anbaus? Und wie klärt man die neue Grundstücksgröße! Wer zahlt die Vermessung und Neulegung der Grundstücksbegrenzung/-steine(den es war keine vorhanden?)?

So geschehen in Deutschland und nicht ausgedacht!

Bitte um Tipps und Antworten!

DANKE!

Hallo ynos1

Die Anfrage ist jetzt so einfach aufgeführt damit man sie
schnelle verstehen kann!

Nicht ganz, ich hab es versucht, bin mir aber nicht sicher …

Kurz bevor der Vater starb wurde das Grundstück geteilt und
ist auch so beim Liegenschaftskataster vermerkt!

Dazu ist eine Vermessung nötig und damit die Kennzeichnung der Grenze mit entsprechenden Marken.

Und was kann er vom neuen Eigentümer verlangen für die
Jahrelange nichtnutzung dieses Anbaus? Und wie klärt man die
neue Grundstücksgröße! Wer zahlt die Vermessung und Neulegung
der Grundstücksbegrenzung/-steine(den es war keine
vorhanden?)?

Hört sich nach einem ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit an.

Bitte um Tipps und Antworten!

Na, da kann man nur sagen, dass es mehrmals dumm gelaufen ist.
Beim Grundstückskauf kann ich keinen Fehler erkennen, Notar, Grundbuchamt, Vermesser usw. haben sicher nur das gemacht, was von den Eigentümern beantragt wurde.

Wie sieht es mit den Baugenehmigungen aus? Spätestens da hätte (wenn nach der Teilung ausgesprochen) etwas auffallen müssen.

Bei Allem haben die Eigentümer die Sorgfaltspflicht, sich darum zu kümmern, dass Alles auch so abläuft, wie es beabsichtigt ist.

Bevor Ihr Euch um Geld usw. streitet, lasst Euch erstmal beraten, was am Zuschnitt der Grundstücke gemacht werden muss, damit in Zukunft eine vernünftige Nutzung möglich ist. Und dann sollten alle Beteiligten ehrlich und unvoreingenommen und ohne ans Geld zu denken und ohne den Anderen übervorteilen zu wollen überlegen, wie die Kuh vom Eis kommen kann.

DANKE!

Bitte

Gruß
Jörg Zabel

Hallo ynos1

Die Anfrage ist jetzt so einfach aufgeführt damit man sie
schnelle verstehen kann!

Nicht ganz, ich hab es versucht, bin mir aber nicht sicher …

Kurz bevor der Vater starb wurde das Grundstück geteilt und
ist auch so beim Liegenschaftskataster vermerkt!

Dazu ist eine Vermessung nötig und damit die Kennzeichnung der
Grenze mit entsprechenden Marken.

Ein Grenzpunkt wurde auch gesetzt, diesen hat aber vor Jahren die Deutsche Telekom ausgegraben und untergewühlt! Warum beim Kauf von der Gegenseite diese Grundstücksgrenzen nicht gesehen wurden ist uns persönlich ein Rätsel!

Und was kann er vom neuen Eigentümer verlangen für die
Jahrelange nichtnutzung dieses Anbaus? Und wie klärt man die
neue Grundstücksgröße! Wer zahlt die Vermessung und Neulegung
der Grundstücksbegrenzung/-steine(den es war keine
vorhanden?)?

Hört sich nach einem ausgewachsenen Nachbarschaftsstreit an.

Bitte um Tipps und Antworten!

Na, da kann man nur sagen, dass es mehrmals dumm gelaufen ist.
Beim Grundstückskauf kann ich keinen Fehler erkennen, Notar,
Grundbuchamt, Vermesser usw. haben sicher nur das gemacht, was
von den Eigentümern beantragt wurde.

Der Eigentüm war Neuling und hat nur das Grundstück gesehen und warscheinlich sich von dem Verkäufer bezaubern lassen!

Wie sieht es mit den Baugenehmigungen aus? Spätestens da hätte
(wenn nach der Teilung ausgesprochen) etwas auffallen müssen.

Welche Baugenehmigung! An den Häusern wurde nach dem Kauf nichts verändert! Somit ist auch Jahrelang dem Neueigentümer nichts aufgefallen!

Bei Allem haben die Eigentümer die Sorgfaltspflicht, sich
darum zu kümmern, dass Alles auch so abläuft, wie es
beabsichtigt ist.

Bevor Ihr Euch um Geld usw. streitet, lasst Euch erstmal
beraten, was am Zuschnitt der Grundstücke gemacht werden muss,
damit in Zukunft eine vernünftige Nutzung möglich ist. Und
dann sollten alle Beteiligten ehrlich und unvoreingenommen und
ohne ans Geld zu denken und ohne den Anderen übervorteilen zu
wollen überlegen, wie die Kuh vom Eis kommen kann.

Die Hauptfrage ist doch was mit dem Hausanbau passiert? Und warum sollen sich beide eine Neuvermessung teilen wenn doch der Neueigentümer die versäumte Sorgfallspflicht versäumt hat! Oder leben wir in einer Gesellschaft inder immer einer für die Fehler eines anderen dümmeren Haftet? Glaube wohl kaum!

DANKE!

Bitte

Gruß
Jörg Zabel

Danke! Danke Danke!