Guten Tag,
Die Anfrage ist jetzt so einfach aufgeführt damit man sie schnelle verstehen kann!
Ein Vater mit hat zwei Söhnen und diese bewohnen ein Grundstück!
Auf dem Grundstück mit nur einer Zufahrt stehen zwei einzelne versetzte Häuser und in jedem wohnt einer der Söhne!
Kurz bevor der Vater starb wurde das Grundstück geteilt und ist auch so beim Liegenschaftskataster vermerkt!
Jeder der Söhne dachte ohne die Flurstücksgrenzen genau zu kennen dass bis zu bestimmten Stellen auf dem Grundstück seine Grundstücksgrenzen verlaufen!
Genau auf den Zentimeter zu wissen wo die Grenzen liegen war ja nicht nötig da es sich um Brüder handelte die sich ja gut verstanden(somit gab es auch keine Zäune)!
Nach Jahrzehnten lernte der eine Bruder eine neue Frau kennen und verkaufte sein Grundstück!
Der neue Eigentümer gab sich mit der Zaunlosen Grundstücksgrenze vorerst zufrieden und baute sein neues Haus sowie den Anbau am anderen Haus aus!
Damit er aber nun ein vollwertiges Grundstück haben wollte, verlangte er vom anderen Grundstückseigner(der andere Bruder) dass dieser sich eine eigene Ausfahrt baut und die Grundstücksgrenzen selbst durch einen Zaun sichtbar macht!
Da der 1te Bruder das hintere erstgebaute Haus auf dem Grundstück hatte wollte er sich bei der dafür zuständigen Behörde eine Genehmigung für den Bau einer eigenen Zufahrt besorgen!
Dort sagte man Ihm das er das ja nicht brauche den er hat ja schon eine Ausfahrt und seine Grundstücksgrenzen verlaufen ja anders als er selbst Jahrzehnte dachte!
Somit hatte der neue Eigentümer keine Ausfahrt von seinem Grundstück und hatte weniger Grundstück als er beim Kauf erworben hatte!
Sogar zu seinem Vorteil(für den Bruder) den nun stellte sich nach Ansicht von Unterlagen aus dem Liegenschaftskatasteramt heraus das Ihm mehr Grundstücksfläche auf dem Nachtbargrundstück seines neuen Nachbarn gehörte als er immer dachte!
Des Weiteren war an das Haus des ersten Bruders ein Anbau schon immer und ewig angebaut und durch die Teilung des Grundstückes des Vaters der Brüder dachten immer beide das gehört dem anderen Bruder und nicht dem Bruder andessen Haus es angebaut war!
Somit verkaufte der 2 te Bruder diesen Anbau als seinen vermeintlich eigenen an den neuen Eigentümer und nun stellt sich heraus dass dieser Anbau zu 80 % auf dem Grundstück des anderen steht!
Und was kann er vom neuen Eigentümer verlangen für die Jahrelange nichtnutzung dieses Anbaus? Und wie klärt man die neue Grundstücksgröße! Wer zahlt die Vermessung und Neulegung der Grundstücksbegrenzung/-steine(den es war keine vorhanden?)?
So geschehen in Deutschland und nicht ausgedacht!
Bitte um Tipps und Antworten!
DANKE!