Wie reicht man Klage ein ?

Hallo , wie kann jemand Klage einreichen , jemand hat einer anderen Person Geld geliehen und moechte den Betrag jetzt einklagen . Gibt es dafuer beim Gericht Vordrucke oder schreibt man einfach an das Gericht das er Klage einreichen moecht mit all den Beweisen und Zeugen als Anhanng ?

Danke im voraus
Klaus

http://dejure.org/gesetze/ZPO/253.html

Hi Levay,
ist es tatsächlich zu empfehlen/möglich sowas ohne Anwalt zu machen?

Hatte bisher noch nichtmal über die Möglichkeit nachgedacht, daß ich das selber machen könnte.

Wie hoch beurteilst Du die Chance, daß man als Laie dabei einen folgenschweren Fehler macht?

GRuß
Nick H

ist es tatsächlich zu empfehlen/möglich sowas ohne Anwalt zu
machen?

Nein.

Wie hoch beurteilst Du die Chance, daß man als Laie dabei
einen folgenschweren Fehler macht?

Das ist schwer zu sagen. Es gibt natürlich einige Fallstricke, je nach konkreter Fallgestaltung mal mehr und mal weniger. Aber so allgemein kann ich da keine Wahrscheinlichkeiten angeben. Ich würde grundsätzlich davon abraten, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.

ist es tatsächlich zu empfehlen/möglich sowas ohne Anwalt zu
machen?

Nein.

Er meint natürlich: Nicht empfehlenswert. Möglich ist es schon, soweit die Zuständigkeit beim Amtsgericht begründet ist.

Wie hoch beurteilst Du die Chance, daß man als Laie dabei
einen folgenschweren Fehler macht?

Das ist schwer zu sagen.

Im Beispielfall („jemand hat einer anderen Person Geld geliehen und moechte den Betrag jetzt einklagen“) tippe ich auf 85% schon bei der Klageerhebung.

Also, einen Mahnbescheid im autoamtisierten Verfahren sollte man schon noch alleine hinbekommen… damit ist der erste Schritt schon einmal getan.

Widerspricht der Schuldner der Forderung kann und sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen

Hallo,

Widerspricht der Schuldner der Forderung kann und sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen.

Das spricht nicht gerade für die die Bürger-/Kundenunfreundlichkeit und die Qualität unserer Gerichtsbarkeit : Obenan stehen die (für den Bürger weitgehend unverständlichen) Formalitäten, erst danach geht’s um die Sache.
Unbefriedigend bis zum Rechtsstaatverdruss gehend ist, dass es ratsam ist, für ein eigentlich so triviales Verfahren wie
„A meint Anspruch auf Geld von B zu haben, B meint nicht. Und nun muss eine unabhängige Stelle verbindlich klären, ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.“
mit normalem Bürgerwissen nicht auszukommen. Dahinter steht letzten Endes die Anmaßung, Otto Normalbürger ist (alleine) zu blöd, um zu seinem Recht zu kommen.
Gruß
Karl

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Also, einen Mahnbescheid im autoamtisierten Verfahren sollte
man schon noch alleine hinbekommen… damit ist der erste
Schritt schon einmal getan.

Im Beispielfall wäre das aber eventuell der erste Schritt in die falsche Richtung.

Widerspricht der Schuldner der Forderung kann und sollte man
einen Anwalt zu Rate ziehen

Billiger ist es aber, das vorher zu tun.

Das spricht nicht gerade für die die
Bürger-/Kundenunfreundlichkeit und die Qualität unserer
Gerichtsbarkeit : Obenan stehen die (für den Bürger weitgehend
unverständlichen) Formalitäten, erst danach geht’s um die
Sache.

Das stimmt nicht. Im Gegenteil: Man versucht, die Formalia gering zu halten, und Falschbezeichnungen schaden auch grundsätzlich nicht (juristische Grundregel). Das Recht, das sachgerecht sein soll, ist aber so komplex, dass es ein juristischer Laie nicht ganz erfassen kann. Da bildet auch das Prozessrecht keine Ausnahme. Würde man das Gesetz so vereinfachen, dass es jeder „kann“, würde es unzählige Fälle nicht mehr sachgerecht regeln.

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Hallo,

Das Recht, das sachgerecht sein soll, ist aber so komplex, dass es ein
juristischer Laie nicht ganz erfassen kann.

„Nicht ganz“ heisst doch : Im großen Ganzen versteht man es.
Aber dann passt das nicht zu der vorherigen Feststellung, dass der Normalbürger (ohne anwaltliche Hilfe) zu 85% vor Gericht scheitert.

Würde man das Gesetz so vereinfachen, dass es jeder „kann“, würde es unzählige Fälle nicht mehr sachgerecht regeln.

Das bedeutet doch, Gesetze sind so ausgelegt, dass der Bürger die nicht „kann“. Irgendwie befremdlich.
Gruß
Karl

„Nicht ganz“ heisst doch : Im großen Ganzen versteht man es.
Aber dann passt das nicht zu der vorherigen Feststellung, dass
der Normalbürger (ohne anwaltliche Hilfe) zu 85% vor Gericht
scheitert.

Die 85% sind nicht von mir. Meine Aussage war, dass es auf den Einzelfall ankommt. Ich nenne dir ein Beispiel: Jemand bekommt eine Klage zugestellt, die er für totalen Unsinn hält. Er nimmt den Gerichtstermin daraufhin nicht wahr, weil er denkt, kein Gericht würde glauben, dass das, was in der Klage steht, wirklich so geschehen sei. Dieses Verhalten führt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einem Versäumnisurteil. Und das ist eine prozessrechtliche Sache, die man entweder kennt oder nicht, die aber ja durchaus Sinn macht.

Würde man das Gesetz so vereinfachen, dass es jeder „kann“, würde es unzählige Fälle nicht mehr sachgerecht regeln.

Das bedeutet doch, Gesetze sind so ausgelegt, dass der Bürger
die nicht „kann“. Irgendwie befremdlich.

Nein, das trifft nicht zu. Prozesshandlungen werden wie Willenserklärungen ausgelegt. Glaub mir, ich sage dir das aus gerichtlicher Praxis: Man ist sehr um parteifreundliche Auslegung bemüht, auch gegen den Wortlaut einer Erklärung, wenn es sein muss.

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„Nicht ganz“ heisst doch : Im großen Ganzen versteht man es.
Aber dann passt das nicht zu der vorherigen Feststellung, dass
der Normalbürger (ohne anwaltliche Hilfe) zu 85% vor Gericht
scheitert.

Die 85% sind nicht von mir. Meine Aussage war, dass es auf den
Einzelfall ankommt.

Klar. Aber ich ziztiere dich: „Ich würde grundsätzlich davon abraten, auf einen Rechtsanwalt zu verzichten.“
Das bekräftigt doch, ohne Anwalt es bei Gerichte besser nicht zu versuchen.
Oder ist es eher die anwaltliche Routine, die vor Gericht zum Tragen kommt? Im Gegensatz zum „Normalbürger“, dem sein Herzklopfen - weil zum ersten Mal als Partei vor Gericht - den klaren Blick nimmt.

Soweit ich weiß, kann man zum zuständigen Gericht gehen, dort auf der Geschäftsstelle gibt es eine Rechtsantragsstelle, die keine konkrete Rechtsberatung geben darf, aber bei Schilderung des Sachverhaltes und Klageinhalt dabei hilft, diese in der korrekten Form einzureichen.
Dort wird man auch erfahren, ob das dortige Gericht auch zuständig ist, bzw. wohin man sich stattdessen richten soll.
Dann gibt es dort auch eine Rechtshilfestelle.
Und es gibt einen Rechtsberatungsschein bei Bedürftigkeit, mit dem man sich für ca. 10 Euro max. bei einem Rechtsanwalt beraten lassen kann (nicht gerichtlich vertreten! Dafür Prozeßkostenhilfe beantragen).
Kann sein, dass auch zuerst eine einfache schriftliche Mahnung mit Fristsetzung vorausgehen sollte, am besten per Einschreiben/Rückschein.
Dann ein Mahnbescheid, zu dem sich der Schuldner äußern kann, dann ein Vollstreckungsbescheid usw.
Da gibt es dann noch Gerichtsgebühren, am besten mal beim Rechtspfleger auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts nachfragen.
Hängt auch von der Höhe der Forderung ab, was das den Gläubiger kosten kann, soweit ich weiß.
Die Frage ist, ob es irgendwelche Beweismittel, Zeugen etc. gibt, aber das sollten sie auf dem Gericht wissen, wie die angegeben werden müssen.

Wie aussichtsreich die Klage ist, ist wieder eine andere Frage.

Aus meiner Erfahrung sage ich mal, ein Anwalt wird in der Regel von einer Klage nicht abraten, und unter Umständen die Aussichten gerne positiv darstellen.
Ob das dann im Verlauf des Verfahrens sich auch bewahrheitet, ist die andere Frage.

Ergänzung, im Googlecache gefunden
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache…

finde ich ganz interessant.
Da sprechen sie davon, erstmal den mündlichen Vertrag schriftlich zu kündigen, und dann einen Mahnbescheid zustellen zu lassen.

Oder ist es eher die anwaltliche Routine, die vor Gericht zum
Tragen kommt?

Vielleicht passiert in den acht Jahren, die so ein Anwalt durchschnittlich mit Studieren verbringt, ja doch irgendetwas.

Oder ist es eher die anwaltliche Routine, die vor Gericht zum
Tragen kommt?

Vielleicht passiert in den acht Jahren, die so ein Anwalt
durchschnittlich mit Studieren verbringt, ja doch irgendetwas.

Ohne Frage, da wird was an Wissen und Fähigkeiten angesammelt !
Das ist ja auch angesagt, wenn’s um kompliziertere Sachen geht.
Nur finde ich es nachdenkenswert, wenn schon „Feld-,Wald- und Wiesenfälle“ überwiegend in anwaltliche Obhut zu empfehlen sind.

Hallo,

man kann sein Auto nicht mehr selbst reparieren, bei „einfachen Defekten“ vielleicht doch, aber mit dem Risiko, dass es schlimmer wird, weil man nämlich fälschlich denkt, es sei nur ein einfacher Defekt.

Wie der Patient, der sich selbst behandelt. Kann gut gehen, muss aber nicht.

Da ist eine Klageeinreichung schon einfacher, sofern man § 253 ZPO liest und bei der Sachverhaltsschilderung all das vorträgt, was die Voraussetzungen seiner Anspruchsnorm begründet und das weglässt, was den Anspruch gefährdet.

VG
EK

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