Wie reicht man Zivilklage ein

Hallo

Ich möchte hier keine Rechtsbertaung nur allgemeine Auskünfte

Ich hab im Dezember ein Handy für 700€ bei Ebay gekauft und per Überweisung bezahlt aber keine Ware erhalten (ja ja ich weiß sehr dumm von mir das weiß ich selbst und rate auch immer jeden davon ab aber dieses mal war der Geiz stärker als die Vernunft :smile: )

Ich hab Sztrafanzeige gestellt aber da noch kein Ergebnis

Jetzt überleg ich ob ich zivilrechtlich Klage erheben soll um meine 700€ wieder zubekommen meine Frage muss ich damit warten bis ein Urteil durch die Strafanzeige gefällt wurde oder kann ich das jetzt schon tun und benötige ich einen Anwalt oder kann ich das ohne machen wenn ja wo?

Oder ist es sinnvoller einen Mahnbescheid zu beantragen und wie muss ich da vorgehen und was kostet mich so etwas

Vielen Dank an jeden der sich die Zeit zum Antworten nimmt

was sagen denn Verkäufer oder Ebay?

Verkäufer reagiert gar nicht mehr

Ebay fühlt sich nicht verantwörtlich weil bei Bezahlung durch Überweisung kein Käuferschutz besteht

Hi!

Du kannst es jetzt schon machen.

Rein rechtlich nicht, aber wenn Du nicht einmal weißt, wo man Klage einreichen kann, dann wäre es vielleicht sinnvoll.

Bei der Rechtsantragsstelle des örtlichen Amtsgerichts - die helfen zwar bei der Formulierung des Ganzen aber auf keinen Fall beratend in der Sache.

Das wäre dann eine Sache, die nur ein Anwalt unter Berücksichtigung der Details klären könnte.

Mindestens 32,-€ (kannst Du hier nachrechnen)

Gruß
Guido

Hm

Danke erstmal ich dachte das geht ganz einfach da die Sachlage ja eindeutig ist aber ich glaub ein Anwalt wäre wohl doch besser

Wenn es in der Tat unbestreitbar ist und der Beklagte erreichbar usw, usf, kannst du die Anwaltskosten auch mit einfordern.

naja ich hab bezahlt und ein leeres paket bekommen welches durch die polizei geöffnet wurde was soll da noch streitbar sein ?

Das klingt mir nicht sehr glaubhaft.
Du bist mit dem geschlossenen Paket zur Polizeiwache gefahren, hast es dort geöffnet und es war leer ?

Woher weiß die Polizei, es wurde nicht vorher von Dir oder schon auf dem Postweg geöffnet ?

Und wie war es denn versandt worden ? Paket (also versichert) oder normal als dicker Brief oder Päckchen ( unversichert).

und wer haftet für den Transportverlust ? bei Privatkauf Du selbst !

Du müsstest halt beweisen, Ware war gar nicht eingepackt. Wie soll Dir das gelingen ?

700 € sind schon eine ordentliche Summe. Aber wenn da nichts zu holen ist, wird alles sehr viel teurer und Dein Verlust immer höher.
Mahnbescheid, gut der ist noch billig, aber was bringt der ? Glaubst Du er zahlt, wenn er sich jetzt schon nicht mehr meldet ?
Und mit Anwalt wird es sehr schnell doppelt zu viel wie die 700 €.
Und das zahlst alles Du, in jedem Fall als Vorkasse und kannst nur beten, der Verkäufer hat Geld und kann und will zahlen.
Alle Mahnungen, Gerichtsvollzieher, Pfändung usw. kosten weiteres Geld.

Manchmal muss man einfach verzichten, ärgern und dann ist gut.

MfG
duck313

sonst auch.

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der Verkäufer hat eine Sendungsnummer geschickt das Paket ist aber nicht angekommen weil er falsche Daten sprich eine erfundene Adresse darauf geschrieben hat …das Paket konnte nicht zum Absender zurückgeschickt werden da er keinen Absender darauf geschrieben hat
dadurch wurde das Paket in eine Sammelstelle der DHL gebracht von dort aus wurde es beschlagnahmt und zur Polizei geschickt und die haben es geöffnet

und wenn sie den verlust von 700€ einfach hinnehmen würden ist das ihre Entscheidung ich werde es nicht tun und wenn Ich es nur aus Prinzip tu

Hallo,

ich bastel mir mal aus deinen Angaben was zusammen.

Prinzipiell kannst du einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer erlassen. So furchtbar schwer ist es nicht und geht sogar online. Was die Sache natürlich erschwert ist die Tatsache, dass du anscheinend keine Adresse von dem Verkäufer hast oder war nur die Absenderadresse falsch und auf ebay steht was ganz anderes?
Leichter für dich wäre, die ganze Choose einem Rechtsanwalt zu übergeben. Er würde dann eine sg. ladungsfähige Adresse ermitteln und auch den Mahnbescheid erlassen.
Der Nachteil ist natürlich, dass der RA Geld haben möchte. Und da kommt tatsächlich das ins Spiel, was weiter unten schon einmal angesprochen wurde. Wenn das Betrüger im großen Stil waren (so hört es sich für mich jedenfalls an), dann wirst du dein Geld nicht oder sehr lange nicht wiedersehen, egal ob Mahnbescheid, Rechtsanwalt, Inkasso oder sonst was.
Falls die Leute auch noch im Ausland sitzen, wird es praktisch unmöglich, an sein Geld zu kommen.

Ich weiß, dass 700 Euro ne Menge Geld sind, aber du schmeißt schlechtem Geld noch gutes hinterher und bist doppelt angeschmiert.

Data

nein auf dem paket gab es keinen absender die empfängeradresse sprich meine war falsch

eine adresse hab ich von ihr das ist ne hausfrau und mutter aus nrw

nun ich werd jetzt mal einen mahnbescheid beantragen dann hab ich doch wenigstens einen titel und sie vergisst mich nicht

meine hoffnung ist das sie noch gar keine ladung zur anhörung oder irgendwas von der strafanzeige hat und die angst vor einer verurteilung ist groß genug dass sie lieber zahlt

Erst den Mahnbescheid beantragen, dann die Gebühren bezahlen, dann abwarten. Dann kommt Post vom Mahngericht, dass der Mahnbescheid zugestellt wurde. Dann 14 Tage warten, ob bezahlt wurde. Dann Antrag auf Vollstreckungsbescheid stellen (liegt deiner Kopie vom Mahnbescheid bei). Dann warten, bis der Zustellungsbescheid kommt. Dann hat man einen Titel.
Nur ein nackter Mahnbescheid ist noch kein Titel.

Ich ahne ja Böses, wenn es eine Hausfrau und Mutter ist, die leere Handypakete verschickt. Es gibt da eine Betrügermasche, bei welcher nichtsahnende Leute geködert werden, bei wenig Aufwand viel Geld zu verdienen. Ihnen werden Pakete zugeschickt, sie müssen sie umetikettieren und weiter verschicken. Sollte dann, wie in deinem Fall, eine Strafanzeige gestellt werden, sind sie die Gelackmeierten.

Data

danke für die infos werd ich morgen in die wege leiten

ja nun und wenn sie dumm genug ist der meinung zu sein durch das umbeschriften von paketen reich zu werden ist das ihr problem ich kenne da keine gnade mich verarscht man nicht ungestraft

ähm - man kann als empfänger einem mahnbescheid durch einfaches ankreuzen widersprechen. dann ist genau gar nichts mit titel. dann steht man als mahner wieder ganz am anfang und genau nichts in der hand.

Das weiß ich auch. Ich wollte die UP nicht mit zuviel Getöse verunsichern. Spätestens beim Widerspruch ist sowieso ein Rechtsanwalt fällig.

Data

du nennst es ‚verunsicherung‘, wenn der up aufgrund vollständiger informationen seine einschätzung der lage überdenkt?
komischer gedanke.