Wie Renovierung beweisen? Muss ich bei Auszug ...?

Hallo,

der Vormieter ließ den aktuellen Mieter bereits zum 20.12.2008 in die Wohnung, obwohl der Mietvertrag vom Vormieter bis zum 31.12.2008 lief und dieser auch die Miete für den kompletten Monat bezahlt hat.

Da der Vormieter keine Zeit mehr hatte, die Wohnung zu renovieren, verblieben beide so, dass der aktuelle Mieter früher in die Wohnung darf, wenn er diese auch renoviert.

Nur, wie beweist der aktuelle Mieter dem Vermieter, dass er beim Einzug renoviert hat?
Dumm nämlich, was der aktuelle Mieter erst jetzt gesehen hat, dass im, vom aktuellen Mieter unterschriebenen, Übergabeprotokoll steht bzw. angekreuzt ist, dass die Wohnung renoviert übernommen wird.
Der aktuelle Mieter hat nicht mehr die Telefonnummer, geschweige denn die neue Adresse oder gar den Arbeitgeber vom Vormieter! Würde es ausreichen, wenn der Vormieter dem aktuellen Mieter (evtl. per SMS, per E-Mail …?!) bestätigt, dass dieser damals die Wohnung bei Einzug renoviert hat steht dieses Übergabeprotokoll als Beweise über allem?

Müsste der aktuelle Mieter renovieren, wenn er zum 30.06.2010 kündigt, wenn er
1.) beweisen kann, dass er damals renoviert hat,
2.) nicht beweisen kann, dass er damals renoviert hat, dieses aber getan hat?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank.

Gruß

MM

Hallo massimassa,

Da der Vormieter keine Zeit mehr hatte, die Wohnung zu
renovieren, verblieben beide so, dass der aktuelle Mieter
früher in die Wohnung darf, wenn er diese auch renoviert.

Nur, wie beweist der aktuelle Mieter dem Vermieter, dass er
beim Einzug renoviert hat?
Dumm nämlich, was der aktuelle Mieter erst jetzt gesehen hat,
dass im, vom aktuellen Mieter unterschriebenen,
Übergabeprotokoll steht bzw. angekreuzt ist, dass die Wohnung
renoviert übernommen wird.

Vom Verständnis her ist doch folgendes passiert:
Der Vormieter wäre in der Pflicht (gegenüber dem Vermieter) gewesen zu renovieren. Diese Leistung hat er nicht selbst sondern durch den aktuellen Mieter erbraucht. Als Gegenleistung konnte der aktuelle Mieter früher in die Wohnung. Im Prinzip hat also der aktuelle Mieter vom Vermieter eine renovierte Wohnung übernommen. Ob dies nun ein „fairer Deal“ (10 Tage früher in die Wohnung, dafür renovieren) zwischen Vormieter und Mieter war, braucht den Vermieter nicht zu interessieren. So würde ich das wenigstens sehen. Das Übergabeprotokoll untermauert zudem, dass genau dies auch beabsichtigt war.

Der aktuelle Mieter hat nicht mehr die Telefonnummer,
geschweige denn die neue Adresse oder gar den Arbeitgeber vom
Vormieter! Würde es ausreichen, wenn der Vormieter dem
aktuellen Mieter (evtl. per SMS, per E-Mail …?!) bestätigt,
dass dieser damals die Wohnung bei Einzug renoviert hat steht
dieses Übergabeprotokoll als Beweise über allem?

Selbst dies würde dem Mieter nichts bringen, da man davon ausgehen muß, dass der Mieter dies für und im Auftrag des Vormieters durchgeführt hat und dafür entlohnt wurde (10 Tage hat der Vormieter den Mieter kostenfrei wohnen lassen).

Müsste der aktuelle Mieter renovieren, wenn er zum 30.06.2010
kündigt, wenn er
1.) beweisen kann, dass er damals renoviert hat,
2.) nicht beweisen kann, dass er damals renoviert hat, dieses
aber getan hat?

Das ist abhängig von der vertraglichen Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Einzigst die Einrede, eine AGB-Klausel würde gegen Treu und Glauben verstoßen, weil der Mieter bereits bei Einzug renoviert hat, wird wohl nicht greifen.

Gruß

Joschi