eine Sendung soll an eine nicht geschäftsfähige Person (A) verschickt werden, da der Inhalt für diese bestimmt ist. A kann aber selbst nicht die Sendung entgegennehmen.
A hat einen Vormund (B), welcher mit A zusammenwohnt.
Wie ist diese Sendung korrekt zu adressieren, damit B diese Sendung für A entgegennehmen muss bzw. darf und A diese auch erhält?
Du schreibst nicht, um welche Art Sendung es sich handelt. Wenn der Empfang also irgendwann „beweispflichtig“ sein müsste (z.B. Einschreiben mit Rückschein), müsste B eine Vollmacht vorlegen, um dann für A den Empfang entgegenzunehmen. Bei einfachen Lieferungen (Briefsendungen und Paketen) im gleichen Haushalt ist es gang und gäbe und ausreichend, dass ein Haushaltsmitglied - also auch B - die Lieferung entgegennimmt. Eine besondere Adressierung muss nicht erfolgen. Insofern würde ich es adressieren, wie z.B. im Geschäftsleben üblich: Herrn/Frau A
bei Herrn/Frau B
Straße, PLZ, Ort
oder - wenn der Nachname von A und B identisch ist -einfach:
Herrn/Frau A
Straße, PLZ, Ort
eine „Sendung“ ist vielleicht ein Schenkungsangebot über ein Reitpferd oder ein Fass Atommüll, eine Erfüllung eines Vertrages oder einfach nur Glückwünsche zum Geburtstag und damit überhaupt keine Willenserklärung.
Wenn die „Sendung“ ein klassisches Geschenkpaket wäre, also ein Übereignungsangebot darstellt, mit dem das Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil erlangt (http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html) und das Kind immerhin beschränkt geschäftsfähig (http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html), dann würde diese Willenserklärung dem Kind gegenüber abgegeben werden können.
Man dürfte also direkt (nur) an das Kind adressieren. Da der Vormund das Kind gesetzlich vertritt, dürfte er das Paket trotzdem annehmen oder abholen, sofern er seine Vormundschaftsbestellung nachweist.