Wie richtig verhalten?

Hallo!

Habe nun hier im Forum diesen Eintrag gelesen:

Unter §11 Instandhaltung der Mieträume

  1. ist zu lesen:
    Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache und die gem. Einrichtungen schonend und pfleglich zu behandeln. Zeigt sich ein Mangel der Mietsache… so hat der Mieter dies zur Vermeidung seiner Schadensersatpflicht unverzüglich anzuzeigen.–
  2. Der Mieter haftet dem Vermieter für Schäden,die für Verletzung der Ihm obliegenden Sorgfalt- und Anzeigespflicht entstehen. …

Dazu nun folgende Frage:

  1. In einer Wohnung wurde in den Küchenbereich Parkettboden verlegt, der sich beim Bewohnen als sehr anfällig zeigt.
    Es fällt in einer Küche durchaus mal eine Gabel etc. runter- Kinder sind im Haushalt…und es entstehen regelrechte Macken.

Was kann der Mieter in diesem Fall tun, wenn er auszieht?
Muss er den Boden (der beim Einzug schon 10 Jahre alt war- allerdings um einiges besser aussah als jetzt) ersetzen-- auf Neuwert?
Ist es so, daß man Holzparkett als Küchenboden gar nicht so „ansehen“ kann, weil generell anfällig??

  1. Die mitvermietete Küche hat ein Spülmaschine (10 Jahre alt) die immer wieder Probleme macht.
    Unsauberes Spülen- das automatische Öffnen für das Spülpulver funktioniert nicht mehr und so kann man nur noch annähernd gute Waschergebnisse erzielen, wenn man mitten im Spülen- nach einiger Zeit- alles aufmacht und von Hand dieses Fach öffnet.

Den Vermieter darauf aufmerksam gemacht- kommt eine Aussage, nach der der Vermieter für sich selber dieselbe Maschine hätte und noch nie Probleme gehabt.

Statt darauf einzugehen dann die Aussage man könnte ja auch per Hand abspülen.

Mit allem Recht, was man als Mieter hat- wurde dem Vermieter aber auch schon durch die Blume deutlich gemacht, daß Forderungen zu einer Kündigung führen werden.

Meine Frage nun:
Wenn man verpflichtet ist Schäden zu melden- der Vermieter das aber abblockt…alles läuft telefonisch ab-- wie schützt man sich dann, wenn man Mängel melden MUSS???

kitty

moin!

  1. In einer Wohnung wurde in den Küchenbereich Parkettboden
    verlegt, der sich beim Bewohnen als sehr anfällig zeigt.
    Es fällt in einer Küche durchaus mal eine Gabel etc. runter-
    Kinder sind im Haushalt…und es entstehen regelrechte
    Macken.

sehr sinnig -parkett im küchenbereich. da ist automatisch davon auszugehen, daß was runterfällt und macken entstehen. grds. haftet der mieter für schäden an der mietsache, die er selbst verursacht hat. bei parket in der küche ist das aber im einzelfall sicher anders zu bewerten, da hier die „verletzungsgefahr“ deutlich erhöht ist. oder anders ausgedrückt: schäden sind gar nicht vermeidbar (es sei denn, man legt den boden mit schondeckchen aus…).
letztendlich wird es darauf ankommen, wie das parkett bei auszug aussieht. parkett mit macken muß nicht komplett neu verlegt werden; i.a. kann man das an-/abschleifen, macken ausbessern und neu versiegeln. das sollte reichen. bis zum zeitpunkt des auszugs könnte sich der mieter überlegen, einen teppich an besonders gefährdete stellen zu legen…

  1. Die mitvermietete Küche hat ein Spülmaschine (10 Jahre alt)
    die immer wieder Probleme macht.
    Unsauberes Spülen- das automatische Öffnen für das Spülpulver
    funktioniert nicht mehr und so kann man nur noch annähernd
    gute Waschergebnisse erzielen, wenn man mitten im Spülen- nach
    einiger Zeit- alles aufmacht und von Hand dieses Fach öffnet.

klarer mangel, den es zu beseitigen gilt. mieter hat anspruch auf ordnungsgemäß funktionierende mietsache. einzige voraussetzung: dieser gegenstand sollte im mietvertrag auch als mietsache aufgeführt sein, nicht daß der vermieter allein aus guter laune und goodwill heraus dem mieter einen geschirrspüler „gespendet“ hat…

Den Vermieter darauf aufmerksam gemacht- kommt eine Aussage,
nach der der Vermieter für sich selber dieselbe Maschine hätte
und noch nie Probleme gehabt.

jau, das ist schön für den vermieter, aber unerheblich in der sache.

Mit allem Recht, was man als Mieter hat- wurde dem Vermieter
aber auch schon durch die Blume deutlich gemacht, daß
Forderungen zu einer Kündigung führen werden.

muß der mieter entscheiden. vielleicht will der vermieter das ja?

Wenn man verpflichtet ist Schäden zu melden- der Vermieter das
aber abblockt…alles läuft telefonisch ab-- wie schützt man
sich dann, wenn man Mängel melden MUSS???

schriftlich, per einschreiben oder mit empfangsquittung. dann ist man aus allem raus und hat seiner meldepflicht genüge getan.
wenn der vermieter nicht reagiert (schäden reparieren läßt), frist setzen, ggfs. mit mietkürzung drohen, und dann auch umsetzen.

saludos, borito

Der Boden gilt als mitvermietet, d.h. die Nutzung im normalen Rahmen, also auch incl einer fallenden GAbe usw ist eine zulässige Nutzung und damit entstehen dem Mieter auch keine Probleme. Was ihn jedoch nicht daran hindert, dass er nicht trotzdem dem VM mal schriftlich mitteilt, dass der Boden fachmännisch gepflegt gehören würde.
Bei der Maschine ist es eine Frage, ist sie wirklich mitvermietet, dann ist es eine Sache des Vermieters, ist sie nur überlassen, dann ist es das Problem des Mieters.