Hallo liebe WWW-Experten und -Expertinnen!
Zu folgenden Sachverhalt brauch ich mal euren Rat und evt. entsprechende Hinweise auf den Gesetzestest o.ä.
Die Situaion:
X zieht aus einer Wohngemeinschaft aus, in der X einer von vier Hauptmietern (X und A B C) war. Zum 1.12. ist X offziell aus dem Vertrag draußen. Die „Nachmieterin“ darf auf Wunsch des Haupt-Vermieters nur als Untermieterin einziehen (Vorgeschichte). „Nachmieterin“ hat von den 3 verbleibenen Hauptmietern (A B C) noch keinen Untermietvertrag erhalten, es wurde lediglich eine gemeinsame Einverständniserklärung für den Vertragsaustritt von X erstellt, dort ist im Nebensatz erwähnt, dass „Nachmieterin“ ab dem 01.12. in der WG als Untermieterin wohnen soll (wollte der Vermieter so haben, wegen dem Austritt). Die drei Hauptmieter A B C und X und auch „Nachmieterin“ haben dort unterschrieben. Nun ist „Nachmieterin“ aber auf Bilder der WG gestoßen (über eine Socialnetworkseite von X), die zeigen, dass es dort fürchterlich dreckig ist, außerdem hatte „Nachmieterin“ gehofft schon zum 15.November einziehen zu können, da ihr letztes Zimmer schon zum 01.11. gekündigt wurde. Jetzt möchte „Nachmieterin“ gerne vom Untermietvertrag (der ja noch nicht geschlossen wurde) zurück treten. Wie tut „Nachmieterin“ das am besten? Muss sie eine Kündigungsfrist einhalten, obwohl sie noch keinen Vertrag hat? Muss X vielleicht Schadensersatz zahlen, weil „Nachmieterin“ ohne die Bilder auf der Seite von X doch eingezogen wäre? Danke für Hilfe!
Nicht ganz durchsichtig die Sache … oder vielleicht doch?!
Vorab schon mal Danke für eure Mühe!
Gruß,
WGmenschin
Hallo,
also, die Sache ist tatsächlich etwas konfus. Ich nehme an, dass Sie eine der betroffenen Personen sind (Nachmieterin?), oder?
Ich weiß ehrlich gesagt nicht, inwiefern die schriftliche Vereinbarung als Vorvertrag zu bewerten ist. Wenn Sie von allen Beteiligten unterschrieben wurde, müsste sie in irgend einer Form verbindlich sein. Da es sich hier aber um ein Untermietverhältnis handelt, zu dem anscheinend noch keinerlei Konditionen bzw. ein Untermietvertrag gemacht wurden, ist die Sache für mich nicht eindeutig. Ich bin allerdings auch kein Jurist.
Ich würde versuchen als Untermieterin die Sache zu klären. Schadensersatzansprüche scheinen mir hier etwas weit hergeholt.
A propos: Hat Untermieterin die WG vorab besichtigt?
Viele Grüße, C.
Hallo,
wenn A,B,C und der Vermieter (V) den X aus dem Mietvertrag entlassen haben, ist dieser bei allen weiteren Problemen außen vor !!
Die Forderung des V, nur einen Untermietvertrag zu akzeptieren ist mit Unterzeichnung dieser Forderung noch kein Untermietvertrag.
Haben A,B und C keinen Untermietvertrag schriftlich abgeschlossen und/oder ist die „Untermieterin“ noch nicht eingezogen, dann kann Sie nicht in Anspruch genommen werden, weder Küdigungspflicht noch Mietzahlung.
Ist sie aber eingezogen, dann existiert ein mündlicher (Unter)Mietvertrag mit allen Konsequenzen, aber nur gegenüber A,B und C als Gemeinschaft, mit dem V hat sie nichts am Hut!!
Die Frage nach „Schadenersatz“ wegen Rufschädigung ö.ä. ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und kann hier nicht erörtert werden.
Gruß suver
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo
Ja, „Nachmieterin“ hat die Wohnung einmal besichtigt. Leider war der aufgeräumte, gereinigte Zustand der Wohnung zu dem Zeitpunkt aber nicht repräsentativ.
An dieser Stelle aber schon 'mal Danke für Ihre Antwort!
Danke sehr für Ihre Antwort! Zwischenzeitlich habe ich weitere Informationen bekommen, die sich sehr gut mit Ihrem Wissen decken!
Wie gesagt, rechtlich weiß ich hier auch nicht im Detail weiter. Allerdings kenne ich das Problem aus eigener Erfahrung (als mehrfacher Untermieter aus beruflichen Gründen).
Wie wäre es denn, einfach zu kündigen bzw. zu sagen, dass die Untermieterin nicht einzieht. Wenn vertraglich nichts geregelt wurde, versuchen Sie darauf zu pochen, dass keine Kündigungsfrist vereinbahrt wurde.
Viele Grüße,
Christiane
Eigentlich heist es ja „kein Vertrag ist ein Vertrag“.
Also zumindest im Arbeitsrecht. Das bedeutet, wen Leistungen empfangen und vergütet wurden, besteht ein Vertragsverhältnis.
Das scheint mir bei Eurer/Deiner Frage ausenfor zu stehen.
Bedeutet: Nix schriftliches = kein Vertrag.
Sollte irgent wer das anders sehen, kann sich die Untermieterin auch mit:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
Nr.9 nach 2 Wochen verabschieden
LG ulli
PS: macht mal sauber
Bin leider keine Juristin, aber wenn du noch Nichts unterschrieben hast, sollte das kein Problem sein. Ruf die Vermieterin an und erklär warum du deine Zusage zurück nimmst.
ich helfe hier gerne bedürftige - beteilige mich nicht an spekulative varianten