Hallo Leute!
Auf welche Konten bucht man denn eine Rückstellung? Es handelt sich um eine Rückstellung für eine Leasingabschlußzahlung, die zwar dem Wirtschaftsjahr zuzurechnen ist, aber erst im folgenden Jahr (Datum) gestellt ist und auch bezahlt wird.
Viele Grüße
Jens
Hallo Jens,
der Satz heißt:
(Betrag) per Kfz-Leasing an Rückstellungen für ausstehende Rechnungen
oder allgemeiner
(Betrag) per Kfz-Leasing an Sonstige Rückstellungen
Wenn der Aufwand seiner Höhe nach per Abschlusstichtag genau bekannt war (oder dies hätte sein können, auf der Basis Leasingvertrag, Tachostand, festgestellte Mängel bei Rückgabe etc.) ist dieses trotz der üblichen Handhabung streng genommen keine Rückstellung, sondern eine Sonstige Verbindlichkeit - „Sonstige“ zur Unterscheidung von denjenigen Vbl, die im Kreditoren-Kontokorrent aufgegliedert sind.
Wenn während der Laufzeit des Vertrages eine RS für die Schlusszahlung pro rata temporis aufgebaut wurde, nimmt man diese erst in die Hand, wenn die Rechnung gebucht wird, und sie wird zum Stichtag bloß angepasst.
In der folgenden Periode wird dann die Rechnung erstmal „ganz normal“ wie ein laufender Vorgang erfasst: per Aufwand an Verbindlichkeit. Die Rückstellung wird gleichzeitig verbraucht: per RS an Aufwand. Mit der Folge, dass der Verbrauch der RS den dann mit der Rechnung eingebuchten Aufwand neutralisiert.
Ertrag aus der Auflösung von RS nur dann, wenn kein Verbrauch, sondern Auflösung einer nicht benötigten RS.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
das nenn ich doch mal eine fundierte Auskunft. Super!
Die Rückstellung ist erforderlich, weil der Leasingvertrag vorzeitig beendet wurde (Fristlose Kündigung von Seiten der Leasinggesellschaft).
Die gestellte Schlußrechnung ist dem Grunde nach am Bilanzstichtag 31.12. zu erwarten, aber in (exakter) Höhe unklar. Abgezinste Raten lassen sich nämlich nicht vernünftig prognostizieren, wenn die Leasinggesellschaft den Zinssatz nicht bekanntgibt. Die tatsächliche Höhe stand allerdings im Zeitpunkt der BilanzERSTELLUNG im Folgejahr fest, weil dort bereits die Rechnung vorlag (Datum 06.01.). Unabhängig davon ist die Schlußrechnung augenscheinlich falsch und ein Rechtsstreit mit der Leasinggesellschaft anhängig. Ich tippe also tatsächlich auf Rückstellung statt Verbindlichkeit.
Danke für Deine Antwort!
Jens
Während der Laufzeit des Vertrages wurde keine Rückstellung pro rata temporis aufgebaut hast, weil es sich um einen km-Leasingvertrag handelt, bei dem für gewöhnlich keine Schlußzahlung anfällt.