Hallo,
ich gebe meinen kurzen, konzentrierten Senf dazu:
Wenn seit den 60ern nichts an der Installation gemacht wurde, dann ist dann schon ziemlich übel und zeigt, was dem Vermieter die Sicherheit und der Komfort seiner Mieter wer ist - nämlich scheinbar nichts.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
A) Aus der Decke kommen Außenleiter („Phase“) und kombinierter Schutz- und Neutralleiter (PEN, „Nullleiter“).
Das war bis Anfang der 70er ein vielen Bereichen erlaubt, ist aber ziemlich unsicher. Denn ein Fehlerstromschutzschalter (RCD, FI-Schalter) kann und darf dort nicht installiert werden und es reicht eine einzige Unterbrechung (lose Klemme, angebohrte Ader), damit die Metallgehäuse von Leuchten oder Geräten unter VOLLER Netzspannung stehen, ohne dass eine Sicherung auslöst. Das endet dann mit dem Schrecken oder mit dem Tod oder mit irgendwas dazwischen.
Erlaubte Variante des Anschlusses: Der Außenleiter kommt auf „L“. Der kombinierte Schutz- und Neutralleiter wird an „N“ und „Erdungssymbol“ angeschlossen. Die von mir favorisierte Untervariante: Statt des Anschlusses des PEN an „Erdungssymbol“ und einer Drahtbrücke zu „N“ wird der PEN auf eine dreipolige Steckklemme (Wago-Klemme) geführt, dort dann in ein kurzes blaues Stück Neutralleiter (zu „N“) und ein kurzes gelb-grünes Stück Schutzleiter (zum Erdungssymbol) gesplittet.
B) Aus der Decke kommen nur Außenleiter und Neutralleiter.
Dann DARF dieser Ventilator nicht angeschlossen werden. Es dürfen auch nur schutzisolierte Leuchten an solchen Auslässen betrieben werden.
Leider kann man sich nur dann auf die Aderfarben verlassen, wenn man selber installiert hat. Ansosnten war früher vieles erlaubt, was heute nur noch Kopfschütteln verursacht. Und heute ist weit weniger Auslegungsfreiheit bei den Aderfarben zulässig, aber ob sich der Installateur daran gehalten hat, weiß man erst, wenn man selber (oder seine Frau oder sein Kind) zuckend und schreiend an der Leuchte klebt.