Wie schlimm ist diese Geschichte hier?

Hallo,
wenn einem in den letzten 3 Monaten ca. 3 oder 4 mal passiert, dass die Gleitzeitmeldung in der Firma folgende Meldung bringt
***Sie haben am 23.10.2006 länger als 10 Stunden gearbeitet
( gesetzliche Pausenregelung ist berücksichtigt).
Bitte achten Sie zukünftig auf die Einhaltung der Arbeitszeit,weil hier ein Verstoß gegen § 3 des Arbeitszeitgesetzes vorliegen kann.***

Wie schlimm ist so etwas und ab wann kann das welche Konsequenzen nach sich ziehen?

Vielen dank für Rat!
Grüße Cess

Hi Cess,

wenn einem in den letzten 3 Monaten ca. 3 oder 4 mal passiert,
dass die Gleitzeitmeldung in der Firma folgende Meldung bringt
***Sie haben am 23.10.2006 länger als 10 Stunden gearbeitet
( gesetzliche Pausenregelung ist berücksichtigt).
Bitte achten Sie zukünftig auf die Einhaltung der
Arbeitszeit,weil hier ein Verstoß gegen § 3 des
Arbeitszeitgesetzes vorliegen kann.***

Wie schlimm ist so etwas und ab wann kann das welche
Konsequenzen nach sich ziehen?

du verstößt damit gegen die Arbeitszeitregelung deiner Firma, die sicher mit dem BR (sofern ihr einen habt) abgestimmt wurde (dann warscheinlich auch gegen eine Betriebsvereinbarung) und gegen das Arbeitszeitgesetz, daß dich vor zu langen Arbeitszeiten ohne geregelte Pausen schützen soll. (Ausnahmen gibt es nur in Notfällen)

Informiere dich bei deinem BR wie das bei euch gehandhabt wird. Bei uns werden solche Verstöße z.B. sofort zum Vorstand weitergereicht und nach dem ersten Verstoß gibts schon heftige und sehr unangenehme Meetings mit dem Chef und die Frage schwebt im Raum wieso man so viel arbeitet, denn dann könnte man zur Entlastung ja auch noch jemanden einstellen. Solche Verstöße werden dahingehend ausgelegt, daß z.B. ein Arbeitsüberhang in einer Abteilung vorhanden ist (Engpass mit Mitarbeitern, plötzliche Auftragssteigerung…), oder daß dein Vorgesetzter seiner Fürsorgepflicht nicht genügend nachkommt (sprich - ihr macht was ihr wollt).

U.u. ist sowas bei einem gewissen Intervallcharakter auch abmahnfähig - aber das kann dir nur jemand aus deiner Firma sagen.

Wie das bei euch gemacht wird kannst du nur über den BR oder die Personalabteilung herausfinden.

Gruß
Helena

Hallo.

Bitte achten Sie zukünftig auf die Einhaltung der
Arbeitszeit,weil hier ein Verstoß gegen § 3 des
Arbeitszeitgesetzes vorliegen kann.***

Helenas Hinweis ist insofern nicht ganz korrekt, weil hier nur das ArbZG betroffen ist … Betriebsvereinbarungen, interne AZ-Regelungen etc.pp. werden hier zunächst nicht tangiert.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet , darauf zu achten, dass die Bestimmungen des ArbZG eingehalten werden - d.h. auch reine Duldung (also nicht einmal ausdrückliche Anordnung!) von Überschreitungen kann, bspw. bei einer Überprüfung durch die Gewerbeaufsicht, den AG richtig Geld kosten. Wie es bei einem Arbeitsunfall aussehen könnte, wenn der AG Kenntnis von der Überschreitung hatte (oder hätte haben können bla blubb), sollte man im Interesse eines ruhigen Schlafes gar nicht erst untersuchen. Jedenfalls sind Vorgesetzte und ähnliches Geziefer gut beraten, bei regelmäßiger Überschreitung einzuschreiten.

Das Verhalten des AN ist abmahnfähig; nur wird das der AG in der Regel nicht allzu straff handhaben, der ja froh ist, wenn sich jemand den *PIEP* für seinen Laden aufreißt. Mit einem „fürsorglichen“ Gespräch ist allerdings zu rechnen, und unter Berücksichtigung des oben Gesagten sollte derdiedas betroffene AN den Warnhinweis im Auszug zukünftig beachten.

Der Hinweis im „Ernstfall“ (also bspw. an die Gewerbeaufsicht) seitens des AN, dass die Geschichte freiwillig ist, nützt übrigens schlicht nix …

Der BR ist hier in der gleichen Zwickmühle, wenn er von dem Sachverhalt Kenntnis hat (oder hätten täten quak quak). Im Rahmen seiner allgemeinen Pflichten muss er nämlich darauf achten, dass die Gesetze, also auch das ArbZG, eingehalten werden. Das Gremium müsste also beim AG darauf dringen, dass das monierte Verhalten des AN abgestellt wird …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

Wie es bei einem
Arbeitsunfall aussehen könnte, wenn der AG Kenntnis von der
Überschreitung hatte (oder hätte haben können bla blubb),
sollte man im Interesse eines ruhigen Schlafes gar nicht erst
untersuchen.

als juristischer Laie würde mich an dieser Stelle interessieren, wie es so ungefähr bei einem Arbeitsunfall aussehen könnte. Für wen hätte das welche Konsequenzen?

Danke für deine Mühe.

Gruß

Johannes

Da hänge ich mich dran…
Hallo,

das würde mich auch interessieren. Fikiver Fall:

Arbeitgeber
-> Projektleiter
-&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:rojektmitarbeiter 1
-&gt:stuck_out_tongue_winking_eye:rojektmitarbeiter 2

Arbeitgeber mach Druck weil ein Projekt fertig werden muss. Das geht aber nicht nur über ein paar Tage/Wochen sondern Monate (Schnitt über 10h/d). Kann dem Projektleiter auch an den Karren gefahren werden, wenn einem Mitarbeiter bei der Arbeit / Weg zur Arbeit was passiert?

Grüße
Wolfgang

Noch n Hallo.

als juristischer Laie würde mich an dieser Stelle
interessieren, wie es so ungefähr bei einem Arbeitsunfall
aussehen könnte. Für wen hätte das welche Konsequenzen?

http://www.bgfe.de/aktuell/arbeitsschutz_arbeitszeit…

Der sozialversicherungsrechtliche Anspruch des AN gegenüber der BG bleibt zunächst unberührt; u.U. entstehen Regressansprüche der BG oder Schadenersatzansprüche Dritter, die beim AG landen können.

Es ist - wie so vieles im Arbeitsrecht - wohl Sache der Abwägung, welche Konsequenzen ein Unfall hat oder haben kann. Jedenfalls würde ich mich als Arbeitgeber nicht freiwillig auf einen solchen Seiltanz einlassen.

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo

http://www.bgfe.de/aktuell/arbeitsschutz_arbeitszeit…

Besonders erwähnenswert in diesem Zusammenhang finde ich die Passegen:

(…)
Sollte aufgrund der Übermüdung des Arbeitnehmers ein Arbeitsunfall eintreten, besteht aber auch insofern in vielen Fällen gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
(…)
Pflichten der Versicherten
Im Übrigen haben die Mitarbeiter natürlich auch selbst eine hohe Verantwortung,(…) Dies kann versicherungsrechtlich als „eigenwirtschaftlich“ zu werten sein und dann kann ein Unfall in Folge von Übermüdung einer „selbstgeschaffenen Gefahr“ entsprechen, für die kein Versicherungsschutz besteht. Zum anderen drohen den Mitarbeitern auch strafrechtliche Konsequenzen und Haftungsrisiken. (…)

Schöner link übrigens, Eillicht!

Gruß,
LeoLo

Nachtrag!

Es geht hier lediglich um Zeiten zwischen 1 und 4 Minuten!
Tut das etwas zur Sache?

Grüße
Cess

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es geht hier lediglich um Zeiten zwischen 1 und 4 Minuten!

Muuuuh …

Außer, dass ich mich jetzt ein ganz klein wenig veräppelt fühle, dürften solche Bagatellfälle in der Praxis wenig Bedeutung haben; es sei denn, jemand wollte Dir mit aller Gewalt einen reinwürgen. Das erklärt auch, weshalb noch kein Gespräch anberaumt war. Und vielleicht kannst Du Dir auch erklären, weshalb jetzt bei mir ein Vermerk gesetzt wird, Dir nicht mehr mit Links und Rechts und ausführlichen Antworten dienen zu wollen.

Du solltest dich nicht veräppelt fühlen, weil die Frage ernst
gemeint war…
Danke und Grüße
Cess

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