Wie schnell kommt man zu seinem Recht

Hallo zusammen,

wenn beim Zivilgericht eine Klage eingereicht wird: wie lange dauert es in der Regel bis zum ersten Gerichtstermin (Deutschland)?

Viele Grüße,

Mohamed.

Das kann man wirklich nicht sagen.
Das ist von Gericht zu Gericht, von Ort zu Ort, von Bundesland zu Bu.-Land ganz unterschiedlich.
Ausserdem gibt es unterschiedliche Gerichtsarten. Sozialsachen bei den Sozialgerichten oder Verwaltungs- und Steuersachen bei den Verwaltungs- und bei den Finanzgerichten dauern meistens viele Jahre.
Zivilsachen bei den Amts- und Landgerichten gehen meist recht schnell, z.B. erste Instanz ca. 4 - 6 Monate, wenn die Sache streitig ausgetragen wird.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das kommt auf die Klage an!
Mit oder ohne Gutachten.
Mit oder ohne Zeugen.
Mit oder ohne Beiziehung von Akten.
usw.
Verhandlungen vor Gericht generell dauern und dauern dabei kommt es bestimmt nicht auf den ersten Verhandlungstermin an!

Hallo zusammen,

wenn beim Zivilgericht eine Klage eingereicht wird: wie lange
dauert es in der Regel bis zum ersten Gerichtstermin
(Deutschland)?

Viele Grüße,

Mohamed.

Das kann man wirklich nicht sagen.
Das ist von Gericht zu Gericht, von Ort zu Ort, von Bundesland
zu Bu.-Land ganz unterschiedlich.
Ausserdem gibt es unterschiedliche Gerichtsarten. Sozialsachen
bei den Sozialgerichten oder Verwaltungs- und Steuersachen bei
den Verwaltungs- und bei den Finanzgerichten dauern meistens
viele Jahre.
Zivilsachen bei den Amts- und Landgerichten gehen meist recht
schnell, z.B. erste Instanz ca. 4 - 6 Monate, wenn die Sache
streitig ausgetragen wird.

Also nicht innerhalb der ersten 6 Wochen?
Hallo nochmal,

wie gesagt bezog es sich auf zivilrechtliche Angelegenheiten mit kleinem Streitwert (sagen wir unter 1000 EUR). Es ist also keine Berufung möglich, und die endgültige Entscheidung fällt bereits beim ersten Gerichtstermin.

Eure bisherigen Antworten (thanks!) wecken den Anschein, dass ein Gerichtstermin wohl kaum schon in den ersten sechs Wochen nach Klageeinreichung stattfindet.

Wär’ interessant, auch die Erfahrungen der Forumsteilnehmer zu diesem Thema zu lesen.

Viele Grüße

Mohamed.

Aber hallo, wo denkst Du hin?
Servus!

Sechs Wochen gehen aus rechtlichen Gründen nicht, und zwar deswegen:

Zunächst wird die Klage erfasst, bekommt ein Geschäftszeichen. Es wird geprüft,ob der Vorschuss eingegangen ist, dann wird sie dem Richter vorgelegt.

(1 Woche)

Der entscheidet, wie weiter zu verfahren ist. Gehen wir mal vom Regelfall aus, dass er ein schriftliches Vorverfahren anordnet.

(1 Woche)

Die Klage wird dem Beklagten zugestellt. Nun beginnt die erste Frist zu laufen - der Beklagte muss erklären, ob er sich verteidigen will oder nicht.

(2 Wochen)

Für die Klageerwiderung hat der Beklagte eine weitere Frist

(2 Wochen)

Wenn die eingeht, wird sie dem Richter wieder vorgelegt.

(1 Woche)

Der Richter prüft nach, ob das, was der Kläger vorbringt, „schlüssig“, und das, was der Beklagte vorbringt, „erheblich“ ist.

(1 Woche)

Dann schickt er dem Kläger die Klageerwiderung und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme.

(1 Woche)

Danach - mit etwas Glück auch sofort nach Eingang der Klageerwiderung - bestimmt der Richter den Termin. Dabei ist zu bedenken, dass

  • genügend Zeit für Schriftsätze beider Seiten ist und
  • Richter ihre Hauptarbeitszeit nicht im Gerichtssaal, sondern am heimischen Schreibtisch verbringen. Sie führen also nur an bestimmten Tagen Verhandlungen

(6 Wochen)

  • irgendwann müssen sie ja ihre Urteile auch schreiben.

(4 Wochen)

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