Wie schnell sind Ämter mit Gerichtsvollziehern?

Hallo liebe Wissende!

Folgender (fiktiver) Fall:

Tina Mustermann bricht ihre Fachschul-Ausbildung ab, da sie sehr schnell merkt, dass sie zwar praktisch begabt ist, aber in der Theorie zu große Wissenslücken hat. Sie geht wieder in ihrem ursprünglichen Beruf arbeiten. Zwei Jahre später stellt sich heraus, das es eine Überzahlung des Schul-Bafögs gab. Nach gerichtlicher Klärung steht ein weiteres Jahr später fest, wie hoch die Summe ist, die Frl. Mustermann zurückzahlen muss.

Unsere liebe Tina ist auch bereit, die Summe zurückzuzahlen - nur ist sie mittlerweile im Erziehungsurlaub und hat gerade mal das Existenzminimum zur Verfügung. Wie würde das Amt für Ausbildungsförderung in diesem Fall vorgehen? Gerichtsvollzieher ins Haus schicken, EV unterschreiben lassen etc. oder warten, bis sie wieder berufstätig ist und dann mit Zinsen und Zinseszinsen die Summe abbezahlen lassen (natürlich nach schriftlicher Bitte um Gewährung eines Zahlungsaufschubs)?

Meine Schätzung wäre, dass Ämter in solchen Fällen versuchen, eine Ratenzahlung mit dem Schuldner auszuhandeln (diese also auch unter das Existenzminimum drängen würden) und anderenfalls eine zwangsweise Einziehung des Geldes betreiben, auch wenn im Vorfeld
klar ist, das „nichts zu holen“ ist. Eine Bitte um Zahlungsaufschub wäre bei Ämtern und Behörden also meiner Meinung nach zwecklos. Lasse mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen.

Danke im Voraus für Infos!

Kata Rina

Hallo Kata,

ich habe das bei einer Bekannten ähnlich erlebt. Der Gerichtsvollzieher kam tatsächlich vorbei, ihm war aber klar, dass nichts zu holen war. Er war freundlich und sagte, es wäre eben ein Formalismus. Auch wurde eine Ratenzahlung vereinbart: 10 Euro/Monat, wobei auf die Schuld keine Zinsen berechnet werden (sonst würden die 10 Euro kaum dafür reichen). Vermutlich hätte auf sogar die Ratenzahlung kein Anspruch bestanden.

Alles Gute wünscht
… Michael

Man kann deine Frage wirklich nur sehr schwer beantworten. Es gibt unzählige Ämter in Deutschland und alle sind verschieden. Aber eines ist doch klar: Es spricht überhaupt nichts dagegen, dem Amt die Zahlungsunfähigkeit kundzutun und die Zahlungsbereitschaft (für später) anzuzeigen. Zu verlieren gibt es dabei nichts. Letztlich kann zwar so oder so nichts geholt werden; eine Stundung oder Ratenzahlung ist aber doch allemal angenehmer als die Finger zu heben!

Levay

Hallo,

es gibt in solchen Situationen nur einen pauschalen guten Rat: Proaktiv mit der Sache umgehen, und nichts auf sich zukommen lassen. D.h. wenn es ein vollstreckbares Urteil gibt, und man kann den darin ausgeurteilten Betrag nicht im Rahmen der vorgesehenen Modalitäten begleichen, dann muss man sofort von sich aus auf den Gläubiger zugehen und mit diesem eine Lösung finden. Auf dem Wege wird man dann üblicherweise Lösungen finden, mit denen man leben kann, die nicht unnötig zusätzliches Geld kosten, und die einem nicht langfristig die Zukunft versauen.

Der leider von vielen Schuldnern immer wieder gerne beschrittene Weg, den Kopf in den Sand zu stecken und zu warten, bis der Blitz einschlägt ist grundfalsch und führt nur dazu, dass alles deutlich schlimmer wird, als es sein müsste. Jede Vollstreckungsmaßnahme kostet zusätzliches Geld, und oft vermeidbare Maßnahmen wie die Eidesstattliche Versicherung haben so manchem bis dahin braven Bürger wirtschaftlich auf Dauer das Genick gebrochen.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Tina wird wohl ganz problemlos eine Ratenzahlung bekommen, wenn sie drum bittet und kurz zu ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Stellung nimmt.

Chrissie

Hallo,
Wenn die liebe Tina kein Einkommen über dem Existenzminimum (= Pfändungsfreigrenze) hat, muss und kann sie auch keine Raten bezahlen. Sie sollte das gegenüber dem Amt nachweisen, dann erfolgt eine Stundung. Vielleicht kann Tina auch darum bitten, die Stundung zinsfrei zu stellen.
Gruß
Jens