Wie schnell teilen Landgerichte eine eingelegte Berufung mit ?

Hallo!
Folgende Situation: Person A wird von Firma B verklagt (Zivilrecht) und man einigt sich in der Güteverhandlung auf einen Vergleich,der von Bs Anwalt (allein angereist) initiiert wurde. Er selbst erbittet aber 4 Wochen Zeit,um das von seinem Mandanten genehmigen lassen,die ihm gewährt werden. Danach soll laut Richter ein Urteil zu Gunsten von A ergehen,da dieser laut Richter die besseren Argumente im vorgerichtlichen schriftlichen Schlagabtausch hatte.
Es kommt,wie es kommen muss: entgegen des recht flotten vorgerichtlichen Schriftwechsels reagiert B nicht innerhalb der gesetzten 4 Wochen. Das ist der aktuelle Stand. Nun steht ein Urteil an. Laut §517 ZPO hat B nun erneut 4 Wochen Zeit,um in Berufung zu gehen,danach wird das Urteil rechtskräftig.

Auch wenn A natürlich darauf hofft,daß B keine Berufung einlegt, so muss er natürlich bis zum letzten Tag damit rechnen,daß dies doch geschieht. Nun meine Frage: Ab wann kann A die Korken knallen lassen,d.h. wie lange brauchen Landgerichte üblicherweise,bis sie einem Mitteilen, daß eine Revision eingelegt wurde ? Könnte A nach Ablauf der 4 Wochen beim LG anfragen,ob da noch was gekommen ist oder brauchen die dafür ein wenig länger ?

Ja.
Die Geschäftsstelle kann unter dem Aktenzeichen nachschauen ob Revision eingelegt wurde. selbst wenn es am letzten Tag im Briefkasten des Gerichtes einging, so müsste es bei normalem Ablauf am nächsten Tag nachmittags in der Geschäftsstelle eingegangen sein.
Es liegt ja nicht tagelang in der Poststelle rum.

MfG
duck313

Danke für eine Antwort, duck313.
Ich hätte noch eine Anschlußfrage: im vorliegenden Fall ist die erbetene Frist zur Genehmigung des Vergleiches rum und nun wäre eigentlich das Gericht an der Reihe, ein Urteil zu fällen. Wie lange kann sowas dauern ?